…2451: Die Sollbesteuerung (Besteuerung nach vereinbarten Entgelten) ist die grundsätzliche Besteuerungsart. Die Istbesteuerung ist nur für die im § 17 UStG 1994 angeführten Fälle vorgesehen. 17.1.1. Istbesteuerung für freiberufliche und entsprechende Tätigkeiten Rz 2452: Unternehmer, die der Art nach eine Tätigkeit im Sinne des…
…des Beschwerdeführers aus freiberuflicher Tätigkeit als Klimaingenieur seit September 2005 bis inklusive das Steuerjahr 2008 wurden nach Art 14 DBA FL von Liechtenstein besteuert und nach Art 23 Abs 1 DBA FL (zufolge Anwendung der Befreiungsmethode anstelle der Anrechnungsmethode) von der Besteuerung in Österreich vom…
…hat die Besteuerung von Bezügen auf Grund der vom Arbeitgeber beim verstorbenen Arbeitnehmer zu beachtenden Besteuerungsmerkmale zu erfolgen. Soweit solche Bezüge in die Veranlagung einzubeziehen sind, sind sie bei der Veranlagung der Einkommensteuer des verstorbenen Arbeitnehmers zu berücksichtigen. | 3. | Rückzahlungen auf Grund einer…
…Vorsteuerberichtigungszeitraum abgelaufen ist. Liegt bei A noch eine unternehmerische Tätigkeit vor? Kann der Wert der Investitionen durch die B-GmbH bei A als umsatzsteuerbares und umsatzsteuerpflichtiges Entgelt für seine Vermietung angesetzt werden, bejahendenfalls, zu welchem Zeitpunkt? Ermöglicht Rz 2610 UStR 2000 eine Besteuerung fiktiver Entgelte…
…freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit letztlich nach dem Überwiegen erfolgt. Dieses Überwiegen kann keine sachliche Rechtfertigung für die (Nicht-) Anwendbarkeit des § 11a EStG 1988 bilden. Berufsrechtliche Sondervorschriften, Vertretung im Verhinderungsfall und die Grundsätze der "eingeschränkten Vervielfältigungstheorie" zeigen das Gegenteil. Soll es beispielsweise sachlich gerechtfertigt sein, bei…
…Tätigkeit nach österr. Recht als freiberuflich selbständige oder als gewerbliche Tätigkeit einzustufen ist. Bei einer freiberuflich selbständigen Tätigkeit (Unternehmensberater -Ingenieur) sind die Einkünfte die funktional einer festen Einrichtung in Liechtenstein zugerechnet werden, gem. dem Abkommen in Österreich von der Besteuerung zu befreien. Ebenfalls ist bei…
…bei Gewerbebetrieben nicht anders als bei freiberuflichen Tätigkeiten, Computer und die lohnintensiven Tätigkeiten würden in Billiglohnländer ausgelagert werden. Auch die Abgrenzung zwischen Einkünften aus Gewerbebetrieb und Einkünften aus selbständiger Arbeit sei heutzutage fließend. Daher sei eine unterschiedliche Behandlung von betrieblichen Einkunftsarten hinsichtlich der begünstigten Besteuerung…
…Auch das betriebswirtschaftliche Umfeld freiberuflicher Tätigkeiten habe sich dem von Gewerbebetrieben stark angenähert. Die Beschränkung der steuerlichen Begünstigung auf die Bezieher von Einkünften aus Gewerbebetrieben und Land- und Forstwirtschaft bei gleichzeitigem Ausschluss dieser Begünstigung für Bezieher von Einkünften aus selbständiger Arbeit sei daher sachlich nicht…
…allerdings bei den freien berufen diese Vervielfältigungstheorie nur eingeschränkt gilt, weshalb die Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte unschädlich ist, wenn der Freiberuflicher auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig ist. Lt. Doralt Tz 50 kann auch der Betrieb einer Schule zu Einkünften aus unterrichtender Tätigkeit…
…eine Option für Steuerpflicht ist nicht vorgesehen. Befreite Heilberufe sind Ärzte (einschließlich der Fachärzte, wie etwa Zahnärzte), Dentisten, Psychotherapeuten, Hebammen sowie diverse freiberufliche Tätigkeiten im Bereich der medizinischen Spezialdienste. Die Aufzählung ist abschließend. Eine generelle Einbeziehung "ähnlicher" Berufe erfolgte bisher nicht, obwohl dies die 6…
…gemäß § 22 Z 1 lit b EStG 1988. Als Tierärzte können alle auf Grund eines abgeschlossenen tierärztlichen Hochschulstudiums selbständig in diesem Fach tätigen Personen angesehen werden. Dem Tierarzt bloß ähnliche Tätigkeiten sind nicht freiberuflich. Gewerblich ist daher tätig, wer die Heilkunde ohne abgeschlossenes Studium ausübt…
…bewegliches Vermögen vorliege. Einkünfte aus kaufmännischer und technischer Beratung seien jedoch auch dann steuerpflichtig, wenn keine inländische Betriebsstätte unterhalten werde und kein ständiger Vertreter im Inland vorhanden sei. Kaufmännische Beratung liege zB bei der Tätigkeit von Marktforschern, Unternehmensberatern (soweit nicht Einkünfte iSd § 22 EStG vorliegen)…
…wurde, die Gegenstand der Transaktionen des Bw. waren bzw. bei ihm aufgefunden wurden. Somit ergibt sich als einzig logischer Schluss, dass sämtliche zu schätzenden Umsätze der Tätigkeit als Chiropraktiker zuzurechnen sind. 3.2.1.4.4. Zu den Geldtransferierungen des Bw. an die liechtensteinische P…
…Möglichkeit, sich bei der Arbeitsleistung einer Hilfskraft zu bedienen, spricht grundsätzlich für eine selbständige Tätigkeit (VwGH 25.1.1983, 82/14/0081). Zusammenfassung: Die Analyse der Beurteilungskriterien zeigt in ihrem Gesamtbild, dass in den Streitjahren eine selbständige Tätigkeit (Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit) des Beschwerdeführers iSd …
…vorgesehen. Befreite Heilberufe sind Ärzte (einschließlich der Fachärzte, wie etwa Zahnärzte), Dentisten, Psychotherapeuten, Hebammen sowie diverse freiberufliche Tätigkeiten im Bereich der medizinischen Spezialdienste. Die Aufzählung ist abschließend. Eine generelle Einbeziehung "ähnlicher" Berufe erfolgte bisher nicht, obwohl dies die 6. MWSt - RL zulassen würde ("ärztliche Berufe…
…wäre. Die Verhandlungsniederschrift v. 07.10.2008 wurde den Parteien gemeinsam mit dieser Berufungsentscheidung zugestellt. Über die Berufung wurde erwogen: Gem. § 22 Z 1 EStG 1988 sind Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit als Einkünfte aus selbständiger Arbeit einzustufen. Gem. § 67 Abs. 1 EStG 1988 beträgt die…
…Behandlung von Pfleglingen der Sonderklasse (einschließlich ambulatorischer Behandlung), soweit diese Entgelte nicht von einer Krankenanstalt im eigenen Namen vereinnahmt werden, zu den Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit. Erst aufgrund dieser Bestimmung ist eine Zuordnung der Einkünfte des Bw. unter die Einkünfte aus selbständiger Arbeit überhaupt denkbar…
…Behandlung von Pfleglingen der Sonderklasse (einschließlich ambulatorischer Behandlung), soweit diese Entgelte nicht von einer Krankenanstalt im eigenen Namen vereinnahmt werden, zu den Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit. Erst aufgrund dieser Bestimmung ist eine Zuordnung der Einkünfte des Bw. unter die Einkünfte aus selbständiger Arbeit überhaupt denkbar…
…Behandlung von Pfleglingen der Sonderklasse (einschließlich ambulatorischer Behandlung), soweit diese Entgelte nicht von einer Krankenanstalt im eigenen Namen vereinnahmt werden, zu den Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit. Erst aufgrund dieser Bestimmung ist eine Zuordnung der Einkünfte des Bw. unter die Einkünfte aus selbständiger Arbeit überhaupt denkbar…
…Behandlung von Pfleglingen der Sonderklasse (einschließlich ambulatorischer Behandlung), soweit diese Entgelte nicht von einer Krankenanstalt im eigenen Namen vereinnahmt werden, zu den Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit. Erst aufgrund dieser Bestimmung ist eine Zuordnung der Einkünfte des Bw. unter die Einkünfte aus selbständiger Arbeit überhaupt denkbar…