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533 Treffer1348 msnur geltende Fassungen
EAS 1434Stille Beteiligung nach spanischem Recht
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/6-IV/4/9912.04.1999

…auch eine Beteiligung an den stillen Reserven und einem allfälligen Firmenwert sowie gewisse Mitspracherechte eingeräumt werden, und sind die Verträge jenen einer gewerblich tätigen unechten stillen Gesellschaft des österreichischen Rechts vergleichbar, sodaß eine gewerblich tätige Mitunternehmerschaft als gegeben anzunehmen ist, dann findet aus österreichischer Sicht…

EAS 2517Deutsche Investment-GmbH mit US-Immobilieninvestitionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 395/1-IV/4/0404.10.2004

…deutschen Betriebstätteneinkünften um solche aus US-Liegenschaftsbesitz handelt und das österreichisch-amerikanische Doppelbesteuerungsabkommen Österreich keine Steuerfreistellungsverpflichtung auferlegt. Allerdings ist im gegebenen Zusammenhang noch Folgendes zu beachten: Sollten die US-Immobilienerträge nicht der deutschen Besteuerung unterzogen werden, weil Deutschland nach seinem Rechtsverständnis ebenfalls eine Durchgriffsbesteuerung vornimmt…

EAS 3390Zahlungen im Zuge eines argentinischen Pensionierungsprogramms
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0785-VI/8/201615.08.2017

…dieses Dienstvertrags ausschließlich in Argentinien beruflich tätig. Im Zuge eines Pensionierungsprogramms kommt es zu einem einvernehmlichen Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem Unternehmen in die Pension gegen eine befristete Weiterzahlung von 60% des letzten monatlichen Bruttogehalts (unter Berücksichtigung von Sonderzahlungen, Urlaubszahlungen und variablen Gehaltsbestandteilen des letzten…

EAS 1191Erhöhte Mitwirkungspflicht bei international verflochtenen Gesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 1/4-IV/4/9715.12.1997

…zuzurechnen (EAS 1138). Steuerliche Relevanz käme ihm hingegen zu, wenn die Gewinnabgrenzung dubios ist und das Finanzamt aus dem Umstand der steuerlichen Erfassung in der Schweiz den Schluss ziehen möchte, dass diesfalls die konzerninterne Verrechnungspreisgestaltung insoweit in Österreich steuerlich anerkannt werden kann. 15. Dezember 1997 …

EAS 3271Umsetzung des OECD-Update 2010 zur kurzfristigen Personalentsendung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0159-IV/4/201209.03.2012

…mit inländischen Überlassern gebildet wird. EAS 3201 grenzt dieses Erfordernis - obgleich es aus EU-Diskriminierungsverboten hergeleitet ist - nicht auf Entsendungen in EU-Staaten ein. Denn auch bei Nicht-EU-Staaten kann man es mit einer nichtamtlichen Bestätigung nur dann bewenden lassen, wenn es zur gefestigten…

EAS 3083Veräußerung von Substanzgenussrechten an österreichischen Immogesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2222-IV/4/200928.08.2009

…überwiegend aus unbeweglichem Vermögen" in Österreich besteht, Österreich zugeteilt. Der Begriff der "sonstigen Anteile" wird im DBA nicht näher definiert. Daher greift Art. 3 Abs. 2 DBA-D ein und ordnet an, dass - soferne der Abkommenszusammenhang nichts anderes erfordert - Österreich als Anwenderstaat des Abkommens dem…

EAS 1673Neues DBA-Russland und die russische "branch profits tax"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 577/1-IV/4/0012.06.2000

…sei (Klaus Vogel, Doppelbesteuerungsabkommen, 3. Auflage, RZ 18 zu Art. 7). Erkenntnisse aus dem OECD-Partnership-Report (siehe "The Application of the OECD Model Tax Convention to Partnerships", OECD 1999, Beispiel 18 und insb. Z. 137) lassen daran allerdings Zweifel aufkommen, da der Besteuerungstatbestand der…

EAS 851Österreichischer Generalunternehmer eines deutschen Bauprojektes
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 50/1-IV/4/9628.03.1996

…zur Beseitigung eines internationalen Besteuerungskonfliktes die Einleitung eines Verständigungsverfahrens erforderlich sein. Da der Mitarbeiter des österreichischen Architektenbüros in eine deutsche Betriebstätte des österreichischen Architekten entsandt wird, hat hinsichtlich der Lohnbesteuerung jedenfalls Deutschland das ausschließliche Besteuerungsrecht und zwar unabhängig davon, ob der Mitarbeiter sich in dem…

EAS 1523Treuhandveranlagungen in Brasilien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1442/2-IV/4/9913.09.1999

…den abgabensparenden Effekt wegdenkt, oder dass er ohne das Resultat der Steuerminderung einfach unverständlich ist." Lässt man in einem solchen Fall die sich aus dem österreichischen innerstaatlichen Recht möglicherweise ergebenden Rechtsmissbrauchskonsequenzen beiseite und untersucht man lediglich die Frage der Anrechenbarkeit brasilianischer Fiktivsteuern, so ergibt sich…

EAS 1755Behandlung amerikanischer Stock Options nach Zuzug nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/11-IV/4/0020.11.2000

…Steuerfreistellung in Österreich auf Grund des DBA 1956 zu gewähren, sind die freizustellenden Einkünfte nicht für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen, da das Abkommen aus dem Jahr 1956 einen derartigen Vorbehalt nicht enthält. 20. November 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2017Deutsche Nachversteuerung von österreichischen Betriebstättenverlusten vor 1989
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 80/2-IV/4/0203.04.2002

…sonach auch die italienischen Einkünfte, besteuern kann. Aus dem Blickwinkel dieser Betrachtungsweise hat das AbgÄG 1989 mit Wirkung ab der Veranlagung 1989 daher weiters verfügt, dass Steuerausländer den Verlustvortrag nicht zu günstigeren Konditionen in Anspruch nehmen können als Steuerinländer. Auch bei Steuerausländern ist daher nur…

EAS 3150Kein Steueranrechnungsverfahren bei schweizerischen Einkünften des Bordpersonals im internationalen Luftverkehr
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0957-IV/4/201019.04.2010

…eingeschränkt wird. Somit scheidet eine Einbeziehung dieser Einkünfte in die Methode der Steueranrechnung aus. Dieses dem Wortlaut der Bestimmung eindeutig entsprechende Auslegungsergebnis steht auch im Einklang mit den Zielsetzungen der Abkommensrevision, deren Anliegen im gegebenen Zusammenhang die Beseitigung der Grenzgängerregelung des alten Art. 15 Abs…

EAS 3448Besteuerung von in Österreich ansässigem Flugpersonal nach dem DBA-Malta
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2023-0.825.42217.11.2023

…nicht nur die Beseitigung der Doppelbesteuerung, sondern auch die Notwendigkeit der Vermeidung der Nicht- oder Niedrigbesteuerung vorsieht. Dementsprechend ist der auszulegenden DBA-Bestimmung unter mehreren möglichen Interpretationen derjenige Sinn beizumessen, welcher ihre effektive Anwendung gewährleistet und nicht zu einem Ergebnis führt, das dem Ziel und…

EAS 1410Vereinbarkeit des Methodenwechsels gem. § 10 Abs. 3 KStG 1988 mit dem DBA-Malta
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3402/1-IV/4/9904.02.1999

…die nach dem Malta Financial Services Centre Act in Malta von der Besteuerung freigestellt ist, dann unterliegen die Gewinnausschüttungen den einschränkenden Regelungen des § 10 Abs. 3 KStG 1988 und der Verordnung BGBl. Nr. 57/1995. Das DBA-Malta steht aus den vorangeführten Gründen der Anwendung…

EAS 2169Fragen zur Verlustverwertung mit Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 73/2-IV/4/0211.12.2002

…aus ihrer KG-Beteiligung in Österreich in den Jahren 1988 und 1989 erlitten hat, auf der Grundlage von § 102 EStG 1988 die Verlustvortragsfähigkeit in Österreich versagt und nimmt Deutschland (nachdem es in den Jahren 1988 und 1989 den Verlustausgleich zugelassen hat) ab 1995 (ab dem…

EAS 3434Keine Wegzugsbesteuerung aufgrund des Abschlusses des neuen DBA Argentinien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2021-0.583.68624.01.2022

Mit Argentinien wurde am 6. Dezember 2019 in Buenos Aires ein neues Abkommen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung unterzeichnet (355 d.B. XXVII. GP). Während die parlamentarische Beschlussfassung in…

EAS 1478Italienische Abfertigung und Pensionsabfindung nach Wohnsitzverlegung nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 282/1-IV/4/9902.07.1999

…seinerzeitige aktive Dienstleistung dar und unterliegt aus diesem Grund in jenem Staat der Besteuerung, in dem die zugrundeliegenden Dienstleistungen erbracht wurden (EAS 484, EAS 513). Der Umstand, daß das DBA-Ö/Italien das Anrechnungsverfahren und nicht das Freistellungsverfahren für die Beseitigung der Doppelbesteuerung vorsieht, ist…

EAS 314Zuzugsbegünstigung für Wissenschaftler
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2247/1/1-IV/4/9311.10.1993

…Beseitigung steuerlicher Mehrbelastungen nicht nur im Interesse inländischer Universitäten und öffentlicher Forschungseinrichtungen, sondern auch im Rahmen der angewandten Industrieforschung rechtlich zulässig. Die in Österreich zu erlangende Steuerentlastung kann lediglich in einem pauschalen Ausgleich von wesentlichen zuzugsbedingten steuerlichen Mehrbelastungen bestehen (zB durch Steuerfreistellung von nach dem…

EAS 3304Ungarische vermögensverwaltende Personengesellschaft mit Drittstaatskapitalerträgen und österreichischem Gesellschafter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0719-IV/4/201223.11.2012

…Ö/Ungarn) im Ansässigkeitsstaat des Gesellschafters zu beseitigen. Da im DBA-Ö/Ungarn die Befreiungsmethode für die Beseitigung der Doppelbesteuerung in allen Fällen angewendet wird, in denen Einkünfte nach dem Abkommen in Ungarn besteuert werden dürfen, sind die aus der Vermögensverwaltung erzielten Einkünfte - soweit dies…

EAS 1405Steuerumgehung mit Brasilien-Krediten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0402/1-IV/4/9802.02.1999

…Nr. 40/1980); sie müssen darnach im Lichte ihres Zieles und Zweckes ausgelegt werden. Kernziel und Zweck eines Doppelbesteuerungsabkommens ist die Beseitigung der internationalen Doppelbesteuerung, nicht aber die Herbeiführung von Doppelnichtbesteuerungen und ähnlichen Effekten, die zum Nachteil eines oder beider Vertragstaaten für Steuerumgehungszwecke genutzt werden…