…Grundlage von § 48 BAO vor dem Eintritt einer doppelten internationalen Umsatzsteuerbelastung geschützt; die Entlastung erfolgt in der Weise, dass der österreichische Lieferant berechtigt wird, den Teil des erzielten Umsatzes, der in die Bemessungsgrundlage für die deutsche EUSt eingeht, von der österreichischen Umsatzsteuer freizustellen. Diese Entlastung…
…für den nach § 99 EStG vorzunehmenden Steuerabzug einzubeziehen (Abschn. 106 Abs. 4 ESt-RL 1984). Veranstalter, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, werden nur den Nettobetrag der in Rechnung gestellten Kosten in die Bemessungsgrundlage für den Einkommensteuerabzug einzubeziehen haben. Die in den inländischen Reise- und Aufenthaltskosten enthaltene Umsatzsteuer…
…für den gemäß § 27 Abs. 4 UStG 1994 vorzunehmenden Umsatzsteuerabzug; allerdings kann das Hotel den Steuerabzug unterlassen, wenn der tschechische Pianist auf der Grundlage der Verordnung BGBl. Nr. 800/1974, die gemäß § 28 Abs. 5 Z 1 UStG 1994 weiterhin anwendbar ist, die unechte Umsatzsteuerbefreiung…
Nach der geltenden Rechtslage unterliegen Vergütungen an russische Theater für die Durchführung von Inlandsgastspielen ab 1. Jänner 2003 der inländischen Abzugsbesteuerung gemäß § 99 EStG 1988 (EAS 2302). Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug sind die Bruttoeinnahmen des Theaters; eine Kürzung um Kosten des Theaters ist nicht möglich…
…von dem in Österreich wohnhaften Liegenschaftseigentümer im Schenkungsweg der ebenfalls in Österreich wohnhaften Tochter übertragen, tritt inländische Schenkungssteuerpflicht ein. In die Bemessungsgrundlage für die österreichische Schenkungssteuer ist der gemeine Wert im Sinn des § 10 Bewertungsgesetzes aufzunehmen; eine "fiktive Einheitswertermittlung" hat nicht stattzufinden. Ob und in…
…österreichischer Seite nur 14% des Veräußerungserlöses die Bemessungsgrundlage für die mit 25% zu bemessende Vorauszahlung bilden und wenn nach kanadischem Recht der tatsächliche Veräußerungsgewinn erfasst wird und zu einer kanadischen Steuer führt, deren Anrechnung offenkundig zur Nullstellung der österreichischen Vorauszahlung führen muss. Bundesministerium für Finanzen…
…negativen Progressionsvorbehaltes" berücksichtigt, weil diesfalls die Bemessungsgrundlage für den Progressionssteuersatz auf Null herabsinkt (100 - 60 - 40 = 0) und folglich auch der deutsche Progressions-Steuersatz nur mehr 0% beträgt. Im Schlussprotokoll zu Artikel 24 DBA-Deutschland ist mit Deutschland festgelegt worden, dass in inländischen Betriebstätten…
…aus der Systematik dieser Bestimmung, die einen Gleichlauf zur laufenden Besteuerung nach den jeweiligen DBA-rechtlichen Besteuerungstatbeständen anstrebt. Dementsprechend ist auch die Bemessungsgrundlage für die Steuer auf Veräußerungsgewinne im Sinne von Artikel 13 OECD-MA bezogen auf den Veräußerungszeitpunkt zu berechnen. Artikel 13 unterscheidet nicht…
…zu. Hinsichtlich der Bemessungsgrundlage für eine allfällige Wegzugsbesteuerung wäre Art. 13 Abs. 7 DBA Kanada zu beachten, durch den sich die Besteuerung einer fiktiven Veräußerung auf die bis zum Zeitpunkt des physischen Wegzugs angesammelten stillen Reserven beschränken müsste. Zwecks späterer Wertermittlung für die Wegzugsbesteuerung nach…
…der ausländische Gesteller für den Lohnsteuerabzug optiert noch der Gestellungsnehmer die Arbeitslöhne in der Bemessungsgrundlage für den 20-prozentigen Steuerabzug belässt und wenn schließlich die verbleibende Restabzugssteuer vom Arbeitskräftegesteller rückgefordert wird, führt der angestrebte Weg zur internationalen Doppelnichtbesteuerung. Angesichts des Risikos, das für Steuerabzugspflichtige besteht…
…ermittelten Besteuerungsgrundlage jenen Betrag auszuscheiden, der die Bemessungsgrundlage für die 40%ige ungarische Körperschaftsteuer gebildet hat. Ein in der ungarischen Betriebstätte anfallender Verlust (ermittelt nach österreichischem Recht) ist nach der derzeitigen Rechtslage in Österreich nur für Zwecke des Progressionsvorbehaltes verwertbar. Im Fall von Kapitalgesellschaften wirkt…
…zum Zeitpunkt des Ansässigkeitswechsels in die Schweiz bei 3.000, ist als Bemessungsgrundlage für die Wegzugsbesteuerung die Differenz zwischen dem gemeinen Wert zu diesem Zeitpunkt und den Anschaffungskosten - somit ein Wert iHv 2.000 - heranzuziehen. Sollte daher bis zum Zeitpunkt des Wegzuges in die Schweiz…
…vorerst die Bemessungsgrundlage der österreichischen KESt durch Hochrechnung auf den um den Anrechnungsbetrag ungekürzten Ausschüttungsbetrag ermittelt werden. Denn das DBA-D sieht keine über die bloße Vermeidung der Doppelbesteuerung hinausgehende Begünstigung vor. Die anzurechnende deutsche KESt kann daher nicht einerseits die Bemessungsgrundlage für die österreichische…
…Assistenz zu leisten, dann stellen die Zahlungen des Künstlers an die Produktionsgesellschaft Betriebsausgaben des Künstlers dar, die dem System der Bruttoabzugsbesteuerung entsprechend die Bemessungsgrundlage für den 20-prozentigen Steuerabzug in Österreich nicht schmälern dürfen. Denn das System der Bruttoabzugsbesteuerung beruht auf dem Prinzip, dass einerseits…
…nicht aber die Bemessungsgrundlage bei der Besteuerung im Ansässigkeitsstaat. Sie berührt auch nicht die in Artikel 24 Abs. 2 lit. c (ii) von Österreich als Ansässigkeitsstaat eingegangene Verpflichtung, die dem Grunde nach anrechenbare Quellensteuer mit 20% des (ungekürzten) Bruttobetrages der Lizenzgebühren anzusetzen. Bundesministerium für Finanzen…
…Sinn einer Veräußerung, sondern nur eine Überlassung zur Nutzung auf Zeit ähnlich einer Vermietung und Verpachtung (VwGH 24.11.1987, 87/14/0001). Lizenzeinkünfte für die Überlassung von Software unterliegen nur dann dem Steuerabzug gemäß § 99 Abs. 1 Z 3 EStG 1988, wenn ein Werknutzungsrecht…
Erhält ein österreichisches Unternehmen den Auftrag für die Errichtung einer Großanlage in Italien, wobei sich das Leistungsspektrum über Engineering, Lieferung von Anlageteilen, Montage, Inbetriebnahme und Schulung von Kundenpersonal erstreckt, dann begründet das österreichische Unternehmen eine Betriebstätte in Italien, wenn die Montagetätigkeit 12 Monate überschreitet (Art…
…Ansässigkeitsstaat mit wesentlich niedrigeren Steuersätzen oder mit einer wesentlich niedrigeren Bemessungsgrundlage als in Österreich besteuert worden wären). Die Steuerentlastung kann nicht für Inlandseinkünfte im Sinn des § 98 EStG gewährt werden; eine Herabsetzung der Steuer für die inländischen Gehaltsbezüge auf ein hypothetisches Maß des seinerzeitigen Ansässigkeitsstaates…
…Schon aus dieser Sicht folgt, dass der Fiktivanrechnungsbetrag das Gegenstück zum Steuerverzicht einer nach Art. 10 oder 11 von den Dividenden- oder Zinseneinnahmen zu berechnenden Quellensteuer darstellt und daher von der gleichen Bemessungsgrundlage zu berechnen ist. Hinzu kommt, dass der Ausdruck "Bruttobetrag der Einkünfte" nichts…
…beteiligt ist und die nach italienischem Recht von der Möglichkeit der Option auf Transparenzbesteuerung Gebrauch macht, ist für die Lösung der Frage der inländischen Besteuerung der aus Italien erzielten Einkünfte zunächst zu prüfen, welchen Rechtscharakter die ausländische Gesellschaft aus der Sicht des österreichischen Steuerrechts hat…