…sein. Sollte sich herausstellen, dass das gesamte unternehmerische Risiko des Kraftwerksprojektes in den Händen des Stammhauses liegt und die Aufgabe des E-Werkes lediglich in der ihm vom Stammhaus zugewiesenen Aufgabe der Stromerzeugung und Einspeisung in das deutsche Stromnetz besteht (bloße "Auftragsproduktion"), dann wäre es…
…der österreichischen Einkommensbesteuerung vergleichbaren Steuer zu vermitteln. Wohl war die seinerzeitige österreichische Gewerbeertragsteuer als von den DBA erfasste "Steuer vom Einkommen" angesehen worden, obgleich sie ebenfalls nicht als Personen- sondern als Sachsteuer konzipiert war. Dies geschah aber allein deshalb, weil ihre Bemessungsgrundlage aus der Bemessungsgrundlage…
…eine KESt-Bemessungsgrundlage von 88.941,21 Euro (Probe: 88.941,21*0,15 = 13.341,18). Die österreichische KESt beträgt daher 22.235,30 Euro (88.941,21*0,25 = 22.235,30) und vermindert sich durch die Anrechnung der deutschen KESt…
…die beiden Manager als Dienstnehmer der österreichischen Niederlassung anzusehen sind und folglich dem inländischen Lohnsteuerabzug und der Dienstgeberbeitragspflicht unterliegen und dass ihre Bezüge entsprechend in die Bemessungsgrundlage der Kommunalsteuer einzubeziehen sind; der Umstand, dass im Ausmaß von etwa 20% der Arbeitszeit Dienstreisen zur deutschen GmbH…
…und Wassertransport durch ein Wasserwerk), es ging sonach nicht um Fälle einer bloßen Vermögensverwaltung des Leitungssystems. Der bloße Umstand, dass die Wortwahl bei der Umschreibung des Betriebstättenbegriffes in Artikel 5 DBA-Deutschland und in § 29 BAO nicht ident ist, stellt im Übrigen keinen tauglichen Grund…
…die Erhebung der Quellensteuer, nicht aber die Bemessungsgrundlage bei der Besteuerung im Ansässigkeitsstaat. Sie berührt auch nicht die in Artikel 24 Abs. 2 lit. c (ii) von Österreich als Ansässigkeitsstaat eingegangene Verpflichtung, die dem Grunde nach anrechenbare Quellensteuer mit 20% des (ungekürzten) Bruttobetrages der Lizenzgebühren…
…von der Bemessungsgrundlage in Abzug zu bringen, sofern dadurch die Steuerleistung nicht unter jene sinkt, die gebietsansässige Künstler zu leisten haben. Da gebietsansässige Künstler jene Progression zu tragen haben, die sich aus ihrem Jahreseinkommen ergibt, kann auf die um die genannten Betriebsausgaben gekürzte Bemessungsgrundlage nur…
…bei Geldgeschenken der genannten Größenordnung 6% (Steuerklasse II), wobei für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage ein Freibetrag von S 30.000,- in Abzug zu bringen ist. Für nähere Auskünfte steht das zuständige Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern zur Verfügung. Der Umstand, daß Geldgeschenke der genannten Größenordnung…
…der Bemessungsgrundlage für eine allfällige Wegzugsbesteuerung wäre Art. 13 Abs. 7 DBA Kanada zu beachten, durch den sich die Besteuerung einer fiktiven Veräußerung auf die bis zum Zeitpunkt des physischen Wegzugs angesammelten stillen Reserven beschränken müsste. Zwecks späterer Wertermittlung für die Wegzugsbesteuerung nach Ablauf der…
…Regressmöglichkeit beim Einkünfteempfänger - zu Unrecht die Bemessungsgrundlage durch vermeintlich abzugsfähige Aufwendungen kürzen, wurde in EStR 2000 Rz 8006e ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieses Risiko vom Abfuhrpflichtigen auf die Finanzverwaltung verlagert werden kann und zwar dadurch, dass der Einkünfteempfänger die seiner Auffassung abzugsfähigen Aufwendungen im Veranlagungsweg…
…auch eine der deutschen Agentur selbst verbleibende Provision, ist auch dieser Provisionsbetrag in die Bemessungsgrundlage des Steuerabzuges einzubeziehen, weil es sich hierbei ebenfalls um ein Entgelt des österreichischen Veranstalters an seine Vertragspartner (an die in Australien ansässigen Personen) handelt und daher Provisionskosten der australischen Einkünfteempfänger…
An einer österreichischen Aktiengesellschaft (Ö-AG) sind zwei in der Schweiz ansässige Aktiengesellschaften beteiligt: die börsennotierte A-AG zu 99% und die B-AG zu 1%, wobei die B-AG im Alleineigentum der A-AG steht. Die A-AG hat keine Dienstnehmer und verwendet zur…
…dass der Fiktivanrechnungsbetrag das Gegenstück zum Steuerverzicht einer nach Art. 10 oder 11 von den Dividenden- oder Zinseneinnahmen zu berechnenden Quellensteuer darstellt und daher von der gleichen Bemessungsgrundlage zu berechnen ist. Hinzu kommt, dass der Ausdruck "Bruttobetrag der Einkünfte" nichts Anderes als eine (zu) wörtliche…
…aber als fehlerhafte Übung des durch § 48 BAO eingeräumten Ermessens angesehen werden. Eine Ausscheidung von Vermögenswerten gemäß § 48 BAO aus der inländischen Bemessungsgrundlage in dem Maße, dass hierdurch die österreichische Steuer auf ein Niveau von 2,5% abgesenkt wird, wäre hingegen im Rahmen einer Reziprozitätszusicherung…
…aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden (hierbei bleiben ungarische Personensteuern - so wie die inländischen Personensteuern - gemäß § 12 Abs. 1 Z 6 KStG außer Ansatz). Es wäre jedenfalls nicht richtig, aus der inländischen, nach den Regeln der unbeschränkten Steuerpflicht ermittelten Besteuerungsgrundlage jenen Betrag auszuscheiden, der die Bemessungsgrundlage…
…einer Gesellschaft, deren gehaltenes Aktivvermögen - selbst unter Zwischenschaltung einer oder mehrerer Gesellschaften - hauptsächlich aus in Frankreich gelegenem unbeweglichem Vermögen besteht. Bei Anwendung dieser Bestimmung bleibt jedoch unbewegliches Vermögen einer juristischen Person außer Betracht, das der industriellen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder einer anderen betrieblichen Eigennutzung dient. Eine…
…hinsichtlich der dort mit 100 erzielten positiven Einkünfte ebenso progressionsmindernd auswirkt wie luxemburgische Verluste in Höhe von 60, dann bleiben die deutschen positiven Einkünfte im Verlustentstehungsjahr im Ergebnis unbesteuert, wenn Deutschland die Auslandsverluste nur im Rahmen des "negativen Progressionsvorbehaltes" berücksichtigt, weil diesfalls die Bemessungsgrundlage für…
…000, ist als Bemessungsgrundlage für die Wegzugsbesteuerung die Differenz zwischen dem gemeinen Wert zu diesem Zeitpunkt und den Anschaffungskosten - somit ein Wert iHv 2.000 - heranzuziehen. Sollte daher bis zum Zeitpunkt des Wegzuges in die Schweiz der Veräußerungsgewinn aufgrund des DBA-Großbritannien weiterhin steuerhängig sein…
…der durch die österreichische Konzertdirektion und das deutsche Theater an die Schauspieler durchfließt. Allerdings liegt es im Wesen einer Bruttoabzugsbesteuerung, dass hiebei auch Vergütungsteile in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden, die sich nicht erhöhend auf die steuerpflichtigen Einkünfte auswirken (z.B. Ersatz der Reise- und Unterkunftskosten…
…Maßgabe der einschlägigen Vorschriften des österreichischen Einkommensteuerrechts in die inländische Einkommen(Körperschaftsteuer)bemessungsgrundlage des österreichischen Gesellschafters einzubeziehen, sofern Österreich mit dem betroffenen ausländischen Staat kein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, auf Grund dessen sich eine Einschränkung des österreichischen Besteuerungsanspruchs ergeben könnte. Ausländische Verlustanteile wären nach Maßgabe der…