…weil dieser auf einem verfassungswidrigen Gesetz beruhe. Die Bemessungsgrundlage der Stabilitätsabgabe 2024 sei - unter Anwendung der Kürzungsbestimmung des § 2 Abs. 2 Z 3a StabAbgG - um die Liquiditätsreserve von ***L*** Euro zu kürzen und die Stabilitätsabgabe 2024 mit ***S*** Euro festzusetzen bzw. auf ***S*** Euro zu…
…Meldungen (gemäß § 74 BWG) und die Bilanzsumme des Jahresabschlusses ab. Die Grundlagen für die Ermittlung der Bemessungsgrundlagen der Stabilitätsabgabe (VERA-Meldungen und Jahresabschluss) würden den Begriff "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten" verwenden. Diese Grundlagen habe der Gesetzgeber bereits bei Schaffung des § 2 Abs. 2 Z 3 StabAbgG…
… 279 Abs. 1 BAO abzuändern. V. Bemessungsgrundlage und Höhe der festgesetzten Abgabe Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Stabilitätsabgabe für die Jahre 2017 bis 2023 betragen: [Grafik] VI. Zulässigkeit einer Revision Nach Art 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis…
…sich die Bemessungsgrundlage von 7.525.735.074 € um 1.860.664.292,58 € auf 5.665.070.781,42 € und die Stabilitätsabgabe 2024 von 1.768.072,17 € auf 1.287.616,99 € vermindern. In der Begründung der Beschwerde…
…nicht anerkannt und mit 23.08.2023 geänderte Bescheide über die Festsetzung der Stabilitätsabgabe für die angeführten Jahre erlassen. Laut belangter Behörde seien nur Verbindlichkeiten gegenüber anderen Kreditinstituten, die aus deren Erfüllung der Liquiditätshaltungsbestimmungen entstanden seien, abzugsfähig. Die Kürzung der Bemessungsgrundlage sei nur insoweit zulässig…
…Stabilitätsabgabe ist von der durchschnittlichen Bilanzsumme des Kreditinstituts, die um das Eigenkapital und gesicherte Einlagen vermindert wird, zu berechnen. Dabei ist auf den Einzelabschluss und nicht auf den konsolidierten Abschluss abzustellen. [...] Durch das Abstellen auf die Bilanzsumme bzw. die Vermögensausweise gemäß § 74 BWG als Bemessungsgrundlage…
…Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Nach einer Außenprüfung beim beschwerdeführenden Kreditinstitut ist strittig, ob der Sonderposten 6A mit der Bezeichnung "Fonds für allgemeine Bankrisiken" (§ 57 Abs 3 BWG) die Bemessungsgrundlage der Stabilitätsabgabe vermindert, weil er unter § 2 Abs 2 Z 2 StabAbgG (gezeichnetes…
…Bemessungsgrundlage der Stabilitätsabgabe 2024 sei daher nicht um die von ihr beim Zentralinstitut gehaltene Liquiditätsreserve gemäß § 27a BWG vermindert worden. Sie behalte sich aber vor, ihre gegenteilige Rechtsauffassung zu § 2 Abs. 2 Z 3a StabAbgG im Rahmen einer Beschwerde gegen den Stabilitätsabgabenbescheid 2024 durchzusetzen. Der…
…BGBl. I Nr. 100/2002, sind keine Kreditinstitute im Sinne dieses Bundesgesetzes." § 2. Bemessungsgrundlage der Abgabe (1) Bemessungsgrundlage für die Stabilitätsabgabe ist die durchschnittliche unkonsolidierte Bilanzsumme (Abs. 2) des Kreditinstitutes, vermindert um die in Abs. 2 genannten Beträge. Für die Kalenderjahre 2011, 2012 und 2013…
…in vollem Umfang in die Berechnung der Abgabe einfließen lassen, sei unsachlich. Das BFG ist zu dem Schluss gelangt, dass es auch in diesem Fall in den rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers fällt, die Kriterien für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Stabilitätsabgabe vorzugeben. Das Bundesfinanzgericht schließt…
…langten beim Bundesfinanzgericht von 22 beschwerdeführenden Banken im Wesentlichen gleichlautende 43 Beschwerden betreffend Stabilitätsabgabe ein. Strittig ist in sämtlichen Verfahren, ob bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Stabilitätsabgabe Forderungen an das Zentralinstitut, entstanden aus der Einhaltung von Liquiditätshaltungsbestimmungen, von der unkonsolidierten Bilanzsumme abgezogen werden können…
…nicht abgezogen und damit der Rechtsprechung des VwGH (20.11.2024, Ro 2024/13/0019) entsprochen worden. Die Beschwerdeführerin beantrage - gleichwohl - die Abänderung des bekämpften Bescheides, weil dieser auf einem verfassungswidrigen Gesetz beruhe. Die Bemessungsgrundlage der Stabilitätsabgabe 2024 ist nach Auffassung der Beschwerdeführerin um die…
…3a Stabilitätsabgabegesetz (StabAbgG) würde sich die Bemessungsgrundlage von EUR 461.675.299,33 um EUR 101.740.895,89 auf EUR 359.934.403,44 und die Stabilitätsabgabe 2024 von EUR 38.802,07 auf EUR 14.384,26 vermindern (vgl Pkt II. der Beschwerde…
…Festsetzung der Stabilitätsabgabe 2024 auf einem verfassungswidrigen Gesetz (§ 2 Abs. 2 Z 3a StabAbgG) beruht. Gemäß § 2 Abs. 1 erster Satz StabAbgG ist die durchschnittliche unkonsolidierte Bilanzsumme (§ 2 Abs. 2 StabAbgG) des Kreditinstitutes, vermindert um die in § 2 Abs. 2 StabAbgG genannten Beträge, die Bemessungsgrundlage…
…Festsetzung der Stabilitätsabgabe 2024 auf einem verfassungswidrigen Gesetz (§ 2 Abs. 2 Z 3a StabAbgG) beruht. Gemäß § 2 Abs. 1 erster Satz StabAbgG ist die durchschnittliche unkonsolidierte Bilanzsumme (§ 2 Abs. 2 StabAbgG) des Kreditinstitutes, vermindert um die in § 2 Abs. 2 StabAbgG genannten Beträge, die Bemessungsgrundlage…
…der Beschwerdeführerin (im Folgenden: Bf.) am 26.9.2024 per FinanzOnline eingereichten Erklärung für die Stabilitätsabgabe 2024 nicht abgewichen wurde. Am 1. April 2025 erhob die Bf. gegen den Bescheid vom 21.3.2025 betreffend Stabilitätsabgabe 2024 fristgerecht Beschwerde wobei beantragt wurde die Bemessungsgrundlage der…
… 2 Abs 2 Z 3a StabAbgG im Rahmen einer Beschwerde gegen den Stabilitätsabgabebescheid 2024 durchzusetzen. Bei Anwendung der Kürzungsbestimmung des § 2 Abs 2 Z 3a StabAbgG würde sich die Bemessungsgrundlage von 3.748.471.696,50 Euro um 833.808.451,49 Euro auf 2…
…Bemessungsgrundlage von EUR 1.639.975.000,00 um EUR 333.335.000,00 auf EUR 1.306.640.000,00 und die Stabilitätsabgabe 2024 von EUR 321.954,00 auf EUR 241.593,60 vermindern (vgl. Pkt. II. der Beschwerde). In der Begründung der…
…im Wesentlichen gleichlautende Beschwerden derselben steuerlichen Vertretung betreffend Stabilitätsabgabe ein (vgl. BFG 10. März 2025, RV/1100071/2024). Strittig ist in all diesen Verfahren, ob Forderungen an das Zentralinstitut, entstanden aus der Erfüllung von Liquiditätshaltungsbestimmungen, von der unkonsolidierten Bilanzsumme (Bemessungsgrundlage der Stabilitätsabgabe) abgezogen werden können…
…im Wesentlichen gleichlautende Beschwerden derselben steuerlichen Vertretung betreffend Stabilitätsabgabe ein (vgl. BFG 10. März 2025, RV/1100071/2024). Strittig ist in all diesen Verfahren, ob Forderungen an das Zentralinstitut, entstanden aus der Erfüllung von Liquiditätshaltungsbestimmungen, von der unkonsolidierten Bilanzsumme (Bemessungsgrundlage der Stabilitätsabgabe) abgezogen werden können…