…die bei der deutschen Muttergesellschaft (GMBH& CO KG) einer 100%igen österreichischen Tochtergesellschaft durchgeführt wird, aufgedeckt, daß für eine im Juni 1993 vorgenommene Gewinnausschüttung die in Österreich mit 25% abgeführte Kapitalertragsteuer bei den Gesellschaftern der deutschen Personengesellschaft zur Gänze auf die deutsche Körperschaft(Einkommen)steuer…
…herbeigeführt werden. Solche Maßnahmen sind allerdings nur innerhalb der fünfjährigen Verjährungsfrist zulässig, wobei die Einleitung eines internationalen Verständigungsverfahrens als Unterbrechungshandlung zu sehen wäre. Das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen enthält derzeit noch keine dem OECD-Musterabkommen nachgebildete Anordnung, die das Wirksamwerden der inländischen Verjährungsvorschriften unterdrückt. Eine solche…
Gemäß Artikel 9 Abs. 2 der Durchführungsvereinbarung zum DBA-Ö/Schweiz sind Anträge auf Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres bei dem zuständigen österreichischen Finanzamt einzureichen. Werden Rückerstattungsanträge einer österreichischen Organisation, die am 29. Dezember 1998…
…zu Entlastungen von österreichischen Abzugssteuern eingegangen, hat jedoch gleichzeitig diese Verpflichtung entsprechend der damaligen innerstaatlichen Fristenregelung des § 240 BAO unter den Vorbehalt gestellt, dass erforderliche Rückerstattungsanträge innerhalb von drei Jahren gestellt werden müssen. Durch die mittlerweile vorgenommene Verlängerung der Rückerstattungsfrist des § 240 BAO von drei…
…die Behauptung, dass keine Steuerabzugspflicht besteht - zumindest glaubhaft machen. Schöpfen nun inländische Banken Verdacht, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Unterlassung des inländischen Steuerabzuges nicht vorliegen, dann werden sie es nicht dabei bewenden lassen können, ungeachtet dieses Verdachtes den Steuerabzug mit der Begründung zu unterlassen…
… 138 BAO sind nicht nur Abgabepflichtige, sondern auch Haftungspflichtige zur Mitwirkung bei der Sachverhaltsaufklärung verpflichtet und müssen auf Verlangen der Abgabenbehörde zur Beseitigung von Zweifeln beitragen und die Richtigkeit ihrer Behauptung - im vorliegenden Fall, die Behauptung, dass keine Steuerabzugspflicht besteht - zumindest glaubhaft machen. Schöpfen nun…
…vorgenommenen Steuerabzug bestehen, wird eine Abzugsbescheinigung der den Steuerabzug vornehmenden Stelle ausreichen. Nur dann, wenn beispielsweise die vertraglich vereinbarte Leasingrate ungekürzt nach Österreich überwiesen wird und sodann die Behauptung aufgestellt wird, es sei zusätzlich eine 10%ige Steuer in Rumänien gezahlt worden, wird ein Steueranrechnungsnachweis…
…die Handhabung dieser Bestimmung liegen nicht vor. Aus der Sicht des BM für Finanzen handelt es sich damit um eine jener Bestimmungen des Abkommens, deren rechtssicherer Vollzug derzeit nur im Rückerstattungsweg möglich ist. Es kann daher dem österreichischen Veranstalter, der unter Berufung auf die Behauptung…
…und die Behauptung aufgestellt wird, dass nur der in Deutschland ansässige Geschäftsführer nicht aber der andere (in Griechenland ansässige) Geschäftsführer eine ausreichende Verfügung über dieses Zimmer hat. Die die Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage mindernden Geschäftsführerbezüge der beiden Gesellschaftergeschäftsführer werden daher unter diesen Gegebenheiten korrespondierend dazu der inländischen Einkommensbesteuerung…
…Guthaben primär zur Tilgung der gegenüber der schweizerischen Gesellschaft anfallenden Steuernachforderungen herangezogen werden. Wird seitens der schweizerischen Gesellschaft behauptet, dass den vereinnahmten Lizenzgebühren Verluste in Höhe von S 80 Mio. aus einem Verlustgeschäft mit Großbritannien gegenüberstehen, so bedarf eine derartige Behauptung unter den gegebenen Umständen…
…weil auch die deutsche Kapitalgesellschaft nichts anderes getan hat, als die Nutzung der von ihr erlangten Persönlichkeitsrechte des Sportlers ausschließlich dem inländischen Sportclub zur Verwertung zu überlassen. Sollte daher unter solchen Gegebenheiten die Behauptung aufrechterhalten werden, dass die Beträge einer deutschen Betriebstätte des Sportlers zugeflossen…
…aber die Behauptung des maltesischen Wirtschaftsprüfers nicht zu, dass sich aus dem österreichisch-maltesischen Doppelbesteuerungsabkommen eine Steueranrechnungsverpflichtung in Österreich ergibt. Denn eine ausländische Steuer kann immer nur auf jene österreichische Steuer angerechnet werden, die auf die Auslandseinkünfte entfällt. Bezüglich der Frage, ob der ITC überhaupt…
…hierdurch Österreich durch das Abkommen verpflichtet wird, von einer gemäß dem DBA steuerfrei zu stellenden Dividendenausschüttung Kapitalertragsteuer zunächst einzubehalten, um sie in der Folge wieder zu erstatten. Die Bestimmung lässt vielmehr lediglich die im innerstaatlichen Recht statuierte Kapitalertragsteuerabzugspflicht unberührt. Wird daher im Rahmen einer Betriebsprüfung…
…die Betriebstättenfolgegewinne bis einschließlich 1988 überstiegen haben. Für die Ermittlung des vortragsfähigen Betrages der Altverluste war daher bis einschließlich der Veranlagung 1988 gegebenenfalls eine fiktive Verlustverrechnung mit Folgegewinnen vorzunehmen. Mit dem Abgabenänderungsgesetz 1989 sollte allerdings auch klargestellt werden, dass das für beschränkt Steuerpflichtige nach wie…
…eines in Deutschland einzubringenden Antrages auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens eine grenzüberschreitende Fallabklärung herbeizuführen. Die Einleitung eines solchen Verfahrens hindert im Übrigen nicht den Abschluss des österreichischen Betriebsprüfungsverfahrens betreffend das Jahr 1997. 12. Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: