…Recht zur Festsetzung der Abgabe § 209a gilt sinngemäß. Die Einkommensteuerfestsetzung 1996 erfolgte mit Bescheid vom 26. Jänner 2004, die Fälligkeit war 2. März 2004, daher stand nach § 238 BAO eine Frist bis Ende 2009 zur Einbringung der Abgabe offen. Eine allfällige Festsetzungsverjährung ist im Einbringungsverfahren…
…15.5.2012 - ersichtlich, sind aber nicht geeignet die bereits am 31.12.2011 eingetretene Festsetzungsverjährung zu verlängern. Diese Amtshandlungen sind auch nicht geeignet, die Ausführungen des Prüfers er habe bereits 2011 die mögliche Wiederaufnahme der Vorjahre (oder auch konkret des Jahres 2005) angekündigt, nachzuweisen…
…2003, Rs C-444/00 stellt die Erzeugung eines Rohstoffes für die Erzeugung weiterer Produkte noch keine stoffliche Verwertung dar. Somit kann in einer Aufbereitung von Sekundärrohstoffen keine stoffliche Verwertung gesehen werden. Zur Behauptung der Bf, das Hauptzollamt Wien hätte als Abgabenbehörde erster Instanz, fehlerhafte…
…ohne dass der ursprüngliche Datenbestand und die erfolgten Änderungen nachvollzogen werden können (BFG 13.6.2014, RV/6100593/2013). Ein derart mangelhaftes "Fahrtenbuch" kann die jährlich gefahrenen Kilometer nicht nachweisen. Entgegen der Behauptung der Bf kann aus einem derart mangelhaften "Fahrtenbuch" auch kein PKW-Privatanteil…
…Behauptungen und Beweisanbote zu seiner Entlastung dazutun, mit welchen er mit Vorhalt vom 24.04.2020 aufgefordert worden und dieser Aufforderung nicht nachgekommen sei. Hierzu sei festzuhalten, dass dem Bf. der Haftungsvorhalt vom 23.04.2020 und auch die Aufforderung vom 24.04.2020 nicht…
…mehr ausdrucken bzw. lesbar machen zu können. Es ist nicht glaubwürdig, dass zwar noch Eingangsrechnungen, nicht aber Ausgangsrechnungen im Buchhaltungssystem der Bf. ausgedruckt werden können. Diese Behauptung der Bf. spricht eindeutig gegen die Glaubwürdigkeit des Beschwerdevorbringens. Mit diesem augenscheinlichen Widerspruch hat die Bf. vorweg die…
…wesentlich beeinträchtigen würden und sie sei aus diesem Grund nicht einmal imstande ihren Unterhalt ordnungsgemäß bestreiten zu können. Wie sich gleichfalls aus dem Akteninhalt ergebe, würde es sich in gegenständlichem Fall um die Rechtsfrage der Festsetzungsverjährung handeln, für welche die Antragstellerin unbedingt fachkundige Hilfe brauche…
…sich der Antragsteller mit den Ausführungen eines Gutachtens, das von einem unabhängigen, gerichtlich beeideten Sachverständigen erstellt worden ist, auseinanderzusetzen haben), von Abgabenhinterziehung beim Antragsteller (damit in Zusammenhang steht die Frage der Festsetzungsverjährung nach § 207 Abs. 2 BAO), dem Vorliegen eines existenten Bescheidadressaten und der damit…
…dass hinsichtlich sämtlicher bekämpfter Bescheide Festsetzungsverjährung iSd § 207 BAO vorliegen würde, sodass diese rechtswidrig seien; einerseits die beiden Einkommensteuerbescheide 2011 und 2012 sowie andererseits die Bescheide über die Anspruchszinsen 2011 und 2012, da kein wie immer gearteter Steuerrückstand bestehen würde. Der Ordnung halber werde darauf…
… 201 Abs. 2 Z 3 und Abs. 3 Z 2 BAO jedenfalls nicht in Betracht komme. Nach Ablauf der Jahresfrist komme (innerhalb der Festsetzungsverjährungsfrist) eine Korrektur nach § 201 Abs. 2 Z 5 BAO in Betracht, weil die nachträgliche Änderung (im Anlassfall die Vermietung ins Ausland…
…ab. Auf die Behauptung der Unbilligkeit im Sinne von inhaltlicher Unrichtigkeit eines Abgabenbescheides kann daher ein Nachsichtsansuchen nicht mit Erfolg gestützt werden. Dies ergibt sich auch daraus, dass die Rechtswidrigkeit eines Abgabenbescheides mit den von der Rechtsordnung vorgesehenen Rechtsbehelfen gegen diesen Bescheid zu bekämpfen ist…
…BAO durch neue Bescheide ersetzt. In der mit Schreiben vom 25. April 1997 gegen die o. a. Bescheide erstellten Berufung führte der Bw. aus, dass diese in erster Linie gegen die Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 Abs 4 BAO für bereits außerhalb der Festsetzungsverjährung gemäß …
…wann die Festsetzungsverjährung für die - bisher hilfsweise als "Rückforderung" bezeichnete - Abgabe begonnen habe, ob die unerledigte Berufung vom 29. August 2008 gegen den Bescheid vom 29. Juli 2008, mit dem das Ansuchen vom 4. August 1998 abgewiesen worden sei, oder gar der Antrag vom 4…
…die Behauptung, dass Selbstanzeigen aus Befürchtung einer Entdeckung erstattet werden, genügt jedenfalls nicht, um darzulegen, dass die Selbstanzeige "anlässlich" der Prüfungsanmeldung erstattet wurde. Vielmehr ist es eine Beweisfrage, die von der Abgabenbehörde zu beantworten ist, ob die Prüfungsanmeldung kausal für die Erstattung der Selbstanzeige war…
…der Beschwerde betreffend die Einkommensteuer 2014 sei die Pendlerpauschale unrichtiger Weise im vollen Ausmaß berücksichtigt worden. Die belangte Behörde verwies diesbezüglich auf die Vorhaltsbeantwortung des Beschwerdeführers vom 19.4.2016, worin er ausführte, dass er ab Mai 2014 gependelt sei. Betreffend Unterbrechungshandlung für die Festsetzungsverjährung…
…die Staatsanwaltschaft Wien expressis verbis fest, dass ein sinnvoller Schlussbericht vor Entscheidung durch den Verwaltungsgerichtshof nicht erstattet werden könne. Diese Entscheidung wurde erst durch den Beschluss des Oberlandesgerichtes am 27.11.2009 außer Kraft gesetzt. Der Behauptung des Bf., dass das am 9.10.2001…
…wenn es die Voraussetzungen für die begehrte Ausnahme von der Beitragspflicht nicht als erfüllt erachtet. Zum Beitragsschuldner: Die Bf. meint, nicht sie, sondern die Firma *6*, also jenes Unternehmen, das die Anschüttungen vorgenommen hat, sei als Abgabenschuldner heranzuziehen. Sie begründet diese Ansicht mit der Behauptung…
…und zu der verlängerten Festsetzungsverjährung nach § 207 Abs. 2 BAO führe. Denn allein aus dem Umstand, dass erhebliche Kapitalerträge nicht erklärt worden seien, könne bereits bedingter Vorsatz iSd § 8 Abs. 1 FinStrG durch unvollständige Angaben abgeleitet werden. Die Festsetzung der Einkommensteuer sowie der Anspruchszinsen für…
…Atypisch Stille Ges. Nach meiner Überzeugung ist die Ansicht des Finanzamtes ***FAB*** inakzeptabel, da die Behauptung, dass keine ertragsteuerliche Mitunternehmerschaft vorläge, mit den Tatsachen unvereinbar und daher unrichtig ist. Die grundlegenden Annahmen der Finanzverwaltung treffen deshalb nicht zu, weil sehr wohl geschäftstaugliche Projekte vorhanden waren…
…2012, 2012/15/0193, VwSlg 8771/F)." Das treffe auch hier zu. Die inhaltliche Rechtswidrigkeit in der Sache selbst strahle logischerweise auf die Wiederaufnahme aus. Für die Einkommensteuer 2006 sei nach allgemeinem Regime bereits mit Jahresende 2012 relative Festsetzungsverjährung eingetreten (§ 207 Abs. 1 BAO). Solcherart…