…denen der Abbruch eines Altgebäudes vorangeht, erst mit dem Beginn der Neukonstruktion der Fristenlauf einsetzen; dies aber würde im gegebenen Zusammenhang zu einem sinnwidrigen Ergebnis führen, da in der Baubranche die inländische Steuerpflicht ausländischer Unternehmen an die Dauer ihrer inländischen Präsenz anknüpft. Werden die Demontagearbeiten…
…der für Bauausführungen geltenden 12-monatigen Frist des Artikels 5 Abs. 2 lit. g DBA-Italien eine Betriebstätte in Österreich begründet worden. Diese Betriebstätte existiert nicht erst ab Überschreitung der Frist von 12 Monaten, sondern ab Beginn der Arbeiten am 1. August 2010. Die Fristüberschreitung…
…3053). Der Beginn des Fristenlaufes ist daher nicht mit dem tatsächlichen Baubeginn (zB Anrollen der Bagger auf der Baustelle, Eintreffen des ersten Monteurs, "erster Spatenstich"), sondern mit dem Arbeitsbeginn der Planungsgesellschaft auf dem Baugelände verknüpft. Der Fristenlauf endet mit der Beendigung der Anwesenheit am Baugelände…
…in Spanien beginnt. Arbeitsbeginn in diesem Zusammenhang ist auch die Arbeitsaufnahme durch unter Vertrag genommene Subauftragnehmer (EAS 341). Allerdings bewirken nur tatsächliche Bauausführungsarbeiten (zB Fundamentierungsarbeiten eines spanischen Subauftragnehmers für das spätere Aufstellen der Rohrschweißanlage) den Beginn des Fristenlaufes. Bloße Rechtsakte, wie zB der Vertragsabschluss mit…
…mit den Arbeiten - einschließlich aller vorbereitenden Arbeiten - in Ungarn beginnt. Arbeitsbeginn in diesem Zusammenhang ist auch die Arbeitsaufnahme durch einen unter Vertrag genommenen ungarischen Subauftragnehmer. Allerdings bewirken nur tatsächliche Bauausführungsarbeiten (zB das Aufstellen eines Bauplanungsbüros) den Beginn des Fristenlaufes. Rechtsakte, wie z.B. der Vertragsabschluß…
…wobei der inländische Wohnsitz nur mehr für Urlaubszwecke (nicht länger als 70 Tage pro Jahr) benutzt wird, dann tritt der Wechsel in die beschränkte Steuerpflicht gemäß § 2 der Verordnung mit Beginn des der Hauptwohnsitzverlegung folgenden Kalenderjahres und nicht erst nach Ablauf der 5 Jahre ein…
…zweiten Rohschweißanlage, die noch dazu in Verbindung mit der ersten Anlage gebracht wird, als gesonderte Bauausführung mit einem eigenständigen Fristenlauf zu werten ist. Falls dies von der französischen Steuerverwaltung so beurteilt wird, würde auf österreichischer Seite dieser Beurteilung gefolgt werden. Doch es erscheint unwahrscheinlich, dass…
…ob gerechnet ab der ersten durch die Planungsarbeit bedingten Anwesenheit die am Baugelände verbrachten Arbeitszeiten mehr als 12 Monate in Anspruch nehmen. Abwesenheitszeiten in diesem Zeitraum führen aber weder zu einer Hemmung noch zu einer Unterbrechung des Fristenlaufes (Z 19 dritter Satz OECD-Kommentar zu…
…dem Beginn des ersten und dem Ende des letzten Bauloses ankommt, sondern dass einzig und allein auf die Summe der innerhalb der Baulose tatsächlich an der Baustelle zugebrachten Zeiten abgestellt werden soll. 22. Oktober 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…der deutsche BFH im Montageurteil (BFH 21.4.1999, BStBl. II, 1999,694), in dem er in Bezug auf den Beginn einer Montagebetriebstätte auf abkommensrechtliche Kriterien verweist und beifügt, dass "deren Übertragung auf das nationale Recht schon aus Gründen der Einheitlichkeit der Kriterien sachgerecht erscheint…
…dauert diese insgesamt nur 5 Monate, liegt keine betriebstättenbegründende Bau- oder Montagetätigkeit vor. Die Anlieferung der zu montierenden Bauteile (und die Übernahme durch lokale Unternehmen) führt für sich alleine betrachtet noch nicht zum Beginn des Fristenlaufes (BFH 21.04.1999, BStBl II 1999, 694). Bauplanung…
…ist. Übersteigt der zeitliche Abstand zwischen zwei semesterbezogenen Lehraufträgen den Zeitraum eines Semesters, dann wird aber nicht mehr von einer Hemmung, sondern von einer Unterbrechung des Fristenlaufes auszugehen sein, sodass der Fristenlauf von neuem beginnt. Denn andernfalls könnte sich eine Unvollziehbarkeit der Bestimmung ergeben: Übernimmt…
…2007 bis Dezember 2007 zu Montagetätigkeiten nach Tschechien entsandt und ab März 2008 neuerlich für 5 Monate zur Arbeitsleistung in Tschechien beordert, beginnt der 12-Monatszeitraum ab der Einreise der Monteure im März 2008 (und nicht ab Juli 2007) zu laufen. Bundesministerium für Finanzen, 11…
…dem Gebiet der ehemaligen DDR gelegene Grundstücke als Entschädigung für eine 1972 stattgefundene Enteignung eines ostdeutschen KG- Komplementäranteils, so ist in sinngemäßer Anwendung von Ziffer 1.2 der Durchführungsrichtlinien zu Spekulationseinkünften (AÖF Nr. 162/1991) für den Beginn der 10jährigen Spekulationsfrist der Abschluss der für…
…694 betr. Beginn einer Montagebetriebstätte). Würde das innerstaatliche Steuerrecht - ohne rechtliche Notwendigkeit - in einer der internationalen Entwicklung entgegenstehenden Weise ausgelegt, würde dies zu einer Doppelnichtbesteuerung führen: Deutschland müsste auf Grund des DBA von der Besteuerung freistellen, Österreich würde wegen fehlgeleiteter Interpretation des nationalen Rechtes keine…
…den Regeln der letztgültigen Fassung des OECD-Musterabkommens 1992 ausgestaltet: darnach wird nicht mehr auf die Entsendungszeit im jeweiligen Kalenderjahr, sondern auf die Entsendungszeit innerhalb eines ab jeder Einreise stets neu beginnenden 12-Monatszeitraumes abgestellt. Wenn daher ein Unternehmensmitarbeiter monatliche Familienheimflüge durchführt, dann beginnt mit…
…MEZ beginnt und am 2.2. lokale Zeit im Einsatzland endet, dann ist der 1.2. nicht in die 183-Tage-Frist einzurechnen. Denn erst ab Überfliegen der Landesgrenze des Einsatzlandes ist "Physische Anwesenheit" in diesem Land gegeben. Angesichts der im OECD-Kommentar getroffenen Regelung…
…den gegebenen Umständen nicht mit der Begründung zurückgewiesen werden können, dass die 5-jährige Rückzahlungsfrist des § 240 BAO, die auch im Anwendungsbereich des DBA-Schweiz zur Anwendung kommt (EAS 1467), bereits abgelaufen ist. Denn diese Frist beginnt erst mit der Abgabenentrichtung im Jahr 2010 zu…
…4 EStG zu laufen beginnt, obgleich die Personenidentität des Gesellschafters (hier: die in Deutschland ansässig gewordene schweizerische Gesellschaft) nicht geändert wird, muss Sinn und Zweck der gesetzlichen Zweijahresfrist mitbedacht werden. Es soll hiedurch auf einfache Art und Weise eine zweckentfremdete Nutzung der Mutter-Tochter-Richtlinie…
…nach Abschluss der tatsächlichen Bauarbeiten, also nach Fertigstellung der Anlage, ein zeitlich begrenzter Probebetrieb beginnt, der von Technikern des bauausführenden Unternehmens überwacht wird und in dessen Verlauf erforderlichenfalls Reparaturarbeiten vorgenommen werden, keine Verlängerung der Bauausführung bewirkt wird, weil der Bau mit dem Abschluss der Bauarbeiten…