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EAS 3457Befreiungsmethode trotz doppelter Nichtbesteuerung bei Immobilienveräußerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2025-0.606.75030.07.2025

…Besteuerungsrecht für Gewinne aus der Veräußerung von Immobilien grundsätzlich dem Belegenheitsstaat zu. Artikel 23 Absatz 3 DBA-Deutschland sieht vor, dass Österreich von der Befreiungsmethode auf die Anrechnungsmethode übergeht, um eine Doppelnichtbesteuerung aufgrund unterschiedlicher Qualifikation eines Tatbestandes (Qualifikationskonflikt) zu vermeiden. Diese Regelung greift jedoch nur…

EAS 2047KESt-Befreiung zu Gunsten der Europäischen Investitionsbank
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 904/1-IV/4/0229.04.2002

Gemäß Artikel 3 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften, ABl. Nr. L 152 vom 13.07.1967 S. 13, sind die Gemeinschaften, ihre Guthaben, Einkünfte und sonstigen Vermögensgegenstände von jeder direkten Steuer befreit. Gemäß Artikel 22 des Protokolls gelten diese Vorrechte…

EAS 233KESt-Befreiung für die nichtösterreichischen IIASA-Bediensteten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 2/4/1-IV/4/9305.02.1993

  Mit diplomatischen, berufskonsularischen oder vergleichbaren Vorrechten ausgestattete Personen dürfen mit Auslandseinkünften und Auslandsvermögenswerten in Österreich nicht besteuert werden und werden daher in Österreich nur nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht einer Besteuerung unterzogen (VwGH v. 29.1.65, 0202/63 und Einkommensteuerrichtlinien 1984 Abschn…

EAS 230KESt-Befreiung für das italienische Kulturinstitut
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 166/1/1-IV/4/9301.02.1993

…270/1954, genießt das italienische Kulturinstitut in Wien Befreiung von allen direkten Steuern. Das Institut ist demnach auch berechtigt, Befreiung von der 22-prozentigen Kapitalertragsteuer hinsichtlich der für den amtlichen Aufgabenkreis benötigten finanziellen Mittel in Anspruch zu nehmen. 1. Februar 1993 Für den Bundesminister: Dr…

EAS 1474Auslandszinsen-KESt-Verordnung und Befreiungserklärungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft09/1-IV/4/9921.06.1999

…Rückerstattungsweg herbeigeführt werden. Die Verordnung dient allerdings lediglich der Durchführung der Doppelbesteuerungsabkommen; sie hat keinen Einfluss auf außerhalb von Doppelbesteuerungsabkommen bestehende KESt-Freistellungsregelungen. Sie setzt daher auch nicht Befreiungserklärungen gemäß § 94 Z 5 EStG 1988 außer Wirksamkeit. 21. Juni 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota …

EAS 1899Auslandszinsen-KESt-Verordnung und Befreiungserklärungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 56/1-IV/4/0123.07.2001

…auch nicht Befreiungserklärungen gemäß § 94 Z 5 EStG außer Wirksamkeit (EAS 1474); und zwar auch dann nicht, wenn es sich um griechische Staatsanleihen handelt, die gemäß dem DBA in den Händen der die Befreiungserklärung abgebenden österreichischen Kapitalgesellschaft steuerfrei sind; denn in der Befreiungserklärung ist lediglich…

EAS 3243Kombinierte Anwendung des Anrechnungs- und Befreiungssystems
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1352-IV/4/201128.09.2011

…20.000 Euro unterworfen worden sind, und fallen weiters Einkünfte in Höhe von 75.000 Euro aus Staaten an, mit denen Abkommen mit Befreiungssystem bestehen, dann ist zunächst nach innerstaatlichem Recht das progressionswirksame Welteinkommen zu ermitteln (EStR 2000 Rz 7598). Beträgt dieses unter Sonderausgabenberücksichtigung 124…

EAS 66Legale Keinmalbesteuerung im Verhältnis zu Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 2947/1/1-IV/4/9207.01.1992

Ein österreichisches Unternehmen, das im Jahr 1 in seinen österreichischen Betriebstätten einen Gewinn von S 2,000.000,00 erzielt und in einer deutschen Betriebstätte einen Verlust von S 2,500.000,00 erleidet, hat im Jahr 1 zwar S 2,000.000,00 in…

EAS 237Horizontaler Verlustausgleich bei negativem Progressionsvorbehalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 781/4/1-IV/4/9327.02.1993

  Nach österreichischem innerstaatlichen Recht ist zunächst der horizontale Verlustausgleich (innerhalb einer Einkunftsart) und erforderlichenfalls erst danach der vertikale Verlustausgleich (zwischen den Einkunftsarten) vorzunehmen (vgl. VwGH 20.6.1958, 1626/1957). Hat daher ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger im zeitlichen Geltungsbereich des EStG 1972 in…

EAS 289Negativer Progressionsvorbehalt durch Verlustvortrag
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2249/1/1-IV/4/9304.08.1993

…nach abzugsfähige Ausgaben unberücksichtigt lassen. Härten, die sich daraus ergeben, dass durch ein nach dem Befreiungssystem arbeitendes DBA Auslandsverluste unberücksichtigt bleiben, könnten daher durch Ansatz solcher Auslandsverluste für Zwecke des negativen Progressionsvorbehaltes beseitigt bzw. gemildert werden. Voraussetzung ist aber nicht nur, dass die Verluste im…

EAS 622Verlustvortrag und negativer Progressionsvorbehalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 1470/1/1-IV/4/9521.04.1995

…unberücksichtigt lassen. Härten, die sich daraus ergeben, dass durch ein nach dem Befreiungssystem arbeitendes DBA Auslandsverluste unberücksichtigt bleiben, können daher durch Ansatz solcher Auslandsverluste für Zwecke des negativen Progressionsvorbehaltes beseitigt bzw. gemildert werden. Voraussetzung für einen Verlustvortrag für Progressionszwecke ist aber nicht nur, dass die…

EAS 845Verlustvortrag bei DBA-steuerfreien Auslandseinkünften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0610/114-IV/4/9625.03.1996

Hat ein österreichischer Industrieller sowohl in seinem inländischen Gewerbebetrieb als auch in seinem monegassischen Gewerbebetrieb einen Verlust von je S 4,000.000,- erlitten und im gleichen Jahr aus einer Gesellschafter-Geschäftsführertätigkeit in der Schweiz einen Gewinn von S 7,000.000,- erzielt, der gemäß…

EAS 872Negativer Progressionsvorbehalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/10-IV/4/9630.04.1996

  Ergibt sich für einen österreichischen Steuerpflichtigen (bei ausschließlicher Anwendung des österreichischen Steuerrechtes) infolge von Auslandsverlusten ein zu veranlagendes negatives Welteinkommen, dann ist die darauf im Veranlagungsweg entfallende Steuer mit S 0,00 anzusetzen; nach der geltenden Verwaltungspraxis wird dies so gesehen, dass die Steuerbelastung…

EAS 997Ausländische sonstige Bezüge und Progressionsvorbehalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/72-IV/4/9612.01.1997

  Bezieht eine in Österreich ansässige Pensionistin neben ihrer österreichischen Sozialversicherungspension auch eine Rente von einer deutschen Landesbank (Körperschaft des deutschen öffentlichen Rechts), dann ist diese deutsche Rente zwar gem. Art. 10 DBA-Deutschland in Österreich von der Besteuerung freizustellen, aber im Rahmen einer "Progressionsveranlagung…

EAS 1018International tätiger österreichischer Sportler
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/10-IV/4/9728.02.1997

…achten: Auf Grund der mit Deutschland, der Schweiz, Frankreich und Griechenland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen wird das "Befreiungssystem" für die Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung angewendet, sodass die in diesen Abkommen enthaltenen "Künstler- und Sportlerklauseln" Steuerfreistellung (unter Progressionsvorbehalt) in Österreich bewirken. Im Verhältnis zu Deutschland gilt dies allerdings…

EAS 1031Progressionsvorbehalt für steuerfreie argentinische Anleihezinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 7/2-IV/4/9703.03.1997

Beziehen österreichische Investoren argentinische Anleihezinsen, die gemäß Artikel 11 DBA-Argentinien in Österreich von der Besteuerung freizustellen sind, dann sind diese Zinsen für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen; und zwar auch dann, wenn sich die kuponauszahlende Stelle in Österreich befindet und - ohne Berücksichtigung des Abkommens - die…

EAS 3409Kein KESt-Abzug bei Ausschüttung an mittelbar zu 100% beteiligte französische Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0132-IV/8/201828.09.2018

Wird eine österreichische Kapitalgesellschaft mittelbar (über eine österreichische, doppelstöckige Personengesellschaft) zu 100% von einer französischen Kapitalgesellschaft gehalten, unterliegt die Ausschüttung der österreichischen Kapitalgesellschaft in sinngemäßer Anwendung von § 94 Z 2 Teilstrich 1 und 2 EStG 1988 nicht dem Kapitalertragsteuerabzug in Österreich, wenn die Beteiligung funktional…

EAS 3192Inländischer Zinsenertrag einer deutschen Personengesellschaft mit inländischem Gesellschafter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3407-IV/4/201012.01.2011

…Zinsen aus Bankeinlagen gelten. Der Weg, über eine "Befreiungserklärung" nach § 94 Z 5 EStG 1988 zu einer KESt-Freistellung zu gelangen, ist nicht gangbar, weil eine solche Erklärung mit Befreiungswirkung nicht von natürlichen Personen abgegeben werden kann. Denn angesichts des bei Personengesellschaften geltenden Transparenzprinzips ist…

EAS 1044Behandlung der deutschen Investitionsbegünstigungen bei Anwendung des Progressionsvorbehaltes
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 40/1-IV/4/9724.03.1997

Wurden von einer deutschen Personengesellschaft mit Sitz und Betriebsstätte in den neuen deutschen Bundesländern erhebliche Investitionen unter Inanspruchnahme der deutschen Investitionszulage und des deutschen Investitionszuschusses getätigt, wobei diese Zuwendungen bei der Besteuerung in Deutschland steuerfrei und anschaffungskostenmindernd angesetzt wurden, dann sind anlässlich der inländischen Besteuerung…

EAS 1542Zuzug von Gesellschaftern einer US-Partnership aus Deutschland nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/7-IV/4/9925.10.1999

…österreichische unbeschränkte Steuerpflicht die Einkünfte aus der US-Partnership nach österreichischem Steuerrecht ermittelt und der österreichischen Besteuerung zugrundegelegt werden, da im DBA-USA nicht das Befreiungssystem, sondern das Anrechnungssystem für die Vermeidung der Doppelbesteuerung angewendet wird. Dies hat zur Folge, daß Vorjahresverluste der US-Partnership…