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93 Treffer1552 msnur geltende Fassungen
EAS 267Baustellenfristüberschreitungen in Russland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 644/12/1-IV/4/9314.05.1993

…kann über Antrag des bauausführenden Unternehmens bei Überschreitungen der in Artikel 4 Abs. 2 DBA-UdSSR vorgesehenen Baustellenfrist im Wege eines Verständigungsverfahrens von den damit verbundenen steuerlichen Rechtsfolgen abgesehen werden, wenn in den maßgebenden Verträgen eine die 24-Monatefrist nicht übersteigende Arbeitsdauer vertraglich vereinbart ist…

EAS 21Projektleiter auf sowjetischen Baustellen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2125/1/1-IV/4/9129.08.1991

Werden österreichische Arbeitskräfte an eine sowjetische Baustelle eines österreichischen Unternehmens entsandt, so steht der UdSSR gemäß Artikel 11 Abs. 3 DBA-UdSSR ein Besteuerungsrecht nur dann zu, wenn die Baustelle eine Dauer von 24 Monaten überschreitet. Diese Bestimmung ist jedoch nicht so auszulegen, dass sie…

EAS 153Baustellencampbetrieb in Weißrussland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftV 41/196/1-IV/4/9207.08.1992

  Folgende Gestaltung führt zur Begründung einer Repräsentanz (Betriebstätte) in Weißrussland: Ein österreichisches Anlagenbauunternehmen (GesmbH 1) errichtet zur Versorgung des österreichischen Personals an einer Baustelle in Weißrussland einen Campbetrieb und beauftragt eine Konzerngesellschaft (GesmbH 2) mit dessen Abwicklung. Die GesmbH 2 betreibt allerdings nicht selbst…

EAS 2583Überschreitung der Baustellenfrist
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0130-IV/4/200525.02.2005

Hat ein österreichisches Unternehmen von einem spanischen Unternehmen den Auftrag für die Errichtung und Montage einer Glasfassade übernommen, wobei im Vertrag ein Baubeginn im Mai 2003 und eine Fertigstellung im November 2003 vorgesehen war, dann wäre bei Einhaltung dieser Montagefrist keine spanische Betriebstätte entstanden. Konnte…

EAS 3282Kaufmännisches Baustellen-Controlling
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0187-IV/4/201220.04.2012

Der Begriff der Bauausführung wird in einem sehr weiten Sinn verstanden und umfasst nicht nur die physische Bauführung, sondern auch die damit im Zusammenhang stehende Bauüberwachung. Unter EAS 2867 wurden als Mitwirkung an der Bauausführung auch Aufträge angesehen, deren Inhalt bloß darauf ausgerichtet war, Mehrkostenforderungen…

EAS 451Gerüstvermietungen an deutsche Baustellen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2327/1/1-IV/4/9410.06.1994

…beschränkt, sondern wenn durch Entsendung von Technikern Dienstleistungen an der Baustelle erbracht werden (im konkreten Fall: Montage des Gerüstes, Durchführung der Vorschubarbeiten und Demontage des Gerüstes). Sind diese Arbeiten nicht laufend, sondern nur abschnittweise zu erbringen, erscheint eine Berechnung der Baustellenfrist nach jener Methode angebracht…

EAS 994Konsulententätigkeit an polnischen Baustellen deutscher Firmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 110/2-IV/4/9623.12.1996

  Übernimmt ein in Österreich ansässiger Konsulent auf Grund eines mit einer deutschen Firma abgeschlossenen einjährigen Werkvertrages (mit Verlängerungsmöglichkeit) die Bauberatung an einer polnischen Baustelle und werden die hiefür erzielten Einkünfte nach österreichischem Recht als solche aus freiberuflicher Tätigkeit qualifiziert, dann sind diese Einkünfte in…

EAS 1192Liefergewinnbesteuerung bei britischen Baustellen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/31-IV/4/9715.12.1997

…vorzunehmen: es ist zunächst festzustellen, welche Funktionen die österreichische Kapitalgesellschaft an der britischen Baustelle tatsächlich erbracht hat. Sollte die einzige Funktion der österreichischen Gesellschaft lediglich in der Überwachung der von der britischen Tochtergesellschaft vorgenommenen Montage durch den österreichischen Montageleiter bestehen, dann wird dieser britischen Baubetriebstätte…

EAS 1303Indonesische Bruttoabzugsbesteuerung bei Baustellen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 1/9-IV/4/9820.08.1998

Wirkt ein österreichisches Unternehmen beim Industrieanlagenbau in Indonesien mit, dann dürfen die hiebei erzielten Gewinne gemäß Artikel 7 des österreichisch-indonesischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. Juli 1986 insoweit in Indonesien besteuert werden, als sie funktional einer indonesischen Betriebstätte zuzurechnen sind. Bei Ermittlung der Betriebstättengewinne sind gemäß…

EAS 2832Berechnung der Baustellen- und Dienstleistungsfrist im DBA-China
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0087-IV/4/200719.02.2007

Gemäß Artikel 5 Absatz 3 des österreichisch-chinesischen Doppelbesteuerungsabkommens begründet eine Bauausführung (einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Bauüberwachung) nur dann eine Betriebstätte, wenn ihre Dauer 6 Monate überschreitet (lit. a); das Gleiche gilt für Dienstleistungen, die durch Arbeitnehmer des Unternehmens erbracht werden (lit. b…

EAS 1626Kurzfristiger Arbeitnehmereinsatz auf deutschen Baustellen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/11-IV/4/0020.03.2000

Werden österreichische Arbeitnehmer einer inländischen Baubetriebs-GmbH, die beim Ausbau des deutschen Eisenbahnstreckennetzes in Deutschland Baubetriebstätten im Sinn des DBA-Deutschland (Z. 8 des Schlussprotokolls zu Art. 4) unterhält, für 20 Tage in die Baubetriebstätten entsandt, um an der dortigen Bautätigkeit mitzuwirken, dann steht das…

EAS 1983Umwandlung einer Baustellenvorauszahlung in ein grenzüberschreitendes Darlehen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/2-IV/4/0211.01.2002

Erhält eine österreichische Kapitalgesellschaft, die sich an einem betriebstättenbegründenden deutschen Bauvorhaben beteiligt, vom deutschen Bauherren eine Vorauszahlung und werden diese Finanzmittel sodann der deutschen Muttergesellschaft der inländischen Kapitalgesellschaft als Darlehen verzinslich überlassen, dann unterliegen die hierfür gezahlten Zinsen der österreichischen Körperschaftsbesteuerung. Eine Zurechnung des Zinsenertrages…

EAS 3407Berücksichtigung eines Probebetriebs bei Ermittlung der Baustellenfrist
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0150-IV/8/201817.08.2018

…Probebetriebs und gegebenenfalls notwendigen Nachbesserungsarbeiten, so ist die Zeit des Probebetriebs nicht in die Frist gemäß Art. 5 Abs. 3 DBA Deutschland einzubeziehen. Für die Ermittlung der Baustellenfrist nach Art. 5 Abs. 3 DBA Deutschland ist das maßgebliche Enddatum jenes, an dem die Arbeit abgeschlossen…

EAS 2624Deutsch-schweizerische Bau-ARGE mit 8monatiger Baustelle
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0425-IV/4/200522.06.2005

Erweist sich für zwei Partnerunternehmen einer ausländischen BAU-ARGE, dass die Spezialtiefbauarbeiten an einem inländischen Verkehrsprojekt sechs Monate - nicht jedoch 12 Monate - überschreiten werden, dann wird damit eine inländische Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO, nicht aber eine solche im Sinn der DBA mit Deutschland…

EAS 182Bauverzögerungen auf einer schweizerischen ARGE-Baustelle
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftÖ 84/2/1-IV/4/9224.10.1992

…ändern, dass ursprünglich eine kürzere Baudauer veranschlagt war und die Verzögerungen in der Baufertigstellung geologisch bedingt waren. Dienstnehmer des österreichischen Unternehmens, die an der schweizerischen Baustelle eingesetzt sind und deren Löhne als solche der ARGE weiterverrechnet werden, unterliegen in diesem Fall der schweizerischen Besteuerung. 24…

EAS 634Subauftrag aus Deutschland für eine britische Baustelle
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 1349/2/1-IV/4/9505.05.1995

…nbsp; Erhält eine österreichische Stahl- und Maschinenbau GMBH von einem deutschen Kunden den Auftrag, bestimmte Zulieferteile wie Rohranlagen oder Heizungssysteme udgl. zu liefern und an dessen Baustelle in Großbritannien zu montieren, dann richtet sich die Frage, ob der österreichische Subauftragnehmer in Großbritannien eine Betriebstätte unterhält…

EAS 1532Arbeitskräfteverleih von Deutschland an eine österreichische Baustelle
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 541/1-IV/4/9927.09.1999

…geleast und an diversen Montagebaustellen mit einer zwölf Monate nicht überschreitenden Dauer in Deutschland eingesetzt, wobei die Baustelleneinsätze an den Baustellen insgesamt nicht länger als 183 Tage im Kalenderjahr dauern, dann steht das Besteuerungsrecht an den vom Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen gezahlten Bezügen auf der Grundlage von Art…

EAS 1483Personalleasing durch österreichische Beschäftiger mit Baustelleneinsatz in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 494/1-IV/4/9902.07.1999

…geleast und an diversen Montagebaustellen mit einer 12 Monate nicht überschreitenden Dauer in Deutschland eingesetzt, wobei die Baustelleneinsätze an den Baustellen insgesamt nicht länger als 183 Tage im Kalenderjahr dauern, dann steht das Besteuerungsrecht an den vom Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen gezahlten Bezügen auf der Grundlage von Artikel…

EAS 1078Entsendung eines Österreichers durch den deutschen Arbeitgeber auf eine russische Baustelle
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 312/1-IV/4/9726.05.1997

Wird ein in Österreich ansässiger Bautechniker von einer deutschen Firma als Dienstnehmer angestellt und von dieser auf eine russische Baustelle entsandt, dann dürfen die von der deutschen Firma gezahlten Bezüge gemäß Artikel 9 Abs. 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens nur in Österreich, als dem Ansässigkeitsstaat…

EAS 60Hotelbauprojekte in Russland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 790/2/1-IV/4/9116.12.1991

…der den Bauvertrag mit der auftraggebenden Joint-venture-Gesellschaft abschließt, den gesamten Bauauftrag an einen einzigen Unternehmer als Subauftrag zur Ausführung weitergibt und sonst auf der Baustelle überhaupt nicht tätig wird, sondern lediglich am Ende der Bauzeit die Abnahme des Bauwerks und die Übergabe an…