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EAS 2929Abkommensberechtigung einer deutschen Organgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0093-IV/4/200825.01.2008

…zur Organgesellschaft einer deutschen GmbH & Co KG wird; Steuerschuldner ist dann die beschränkt steuerpflichtige deutsche GmbH und sind nicht die hinter der GmbH & Co KG stehenden Gesellschafter (in diesem Sinn auch EAS 1376). Diese Rechtsbeurteilung ist - unter Missbrauchsvorbehalt - 1999 mit Deutschland akkordiert worden (AÖF Nr…

EAS 1376Abkommensberechtigung einer deutschen GmbH bei Vorliegen eines deutschen Organschaftsverhältnisses
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftZ 20/2-IV/4/9817.12.1998

…es die hinter ihr stehenden Gesellschafter sind, die am Erwerbsleben teilnehmen (VwGH v. 10.12.1997, 93/13/0185), dann werden nach österreichischem inländischem Recht die Einkünfte den deutschen Organträgern zuzurechnen sein. 17. Dezember 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 869Dividendenbezug aus Österreich durch eine deutsche Organtochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/17-IV/4/9630.04.1996

…KStG (Organschaft) möglich (sieht man von Einkünftezurechnungen im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise nach § 21 ff BAO ab). § 9 KStG versteht sich als körperschaftsteuerliches Sonderrecht, das nur auf inländische Organschaften abstellt und damit im allgemeinen eine Einkünftezusammenfassung nach vergleichbaren ausländischen Rechtsvorschriften nicht zulässt (bei Anwendung der…

EAS 2073Verluste einer inländischen KG mit zwei deutschen GmbH-Gesellschaftern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/25-IV/4/0217.06.2002

…des österreichischen Abgabenrechtes (und damit auch bei Vollziehung der Verlustvortragsbeschränkung für beschränkt Steuerpflichtige nach § 21 Abs. 1 KStG 1988 iVm § 102 Abs. 2 Z 2 EStG 1988) müssen die nach deutschem Steuerrecht bestehenden deutschen Organschaftsverhältnisse unberücksichtigt bleiben (EAS 524); dies allerdings unter der weiteren Einschränkung…

EAS 1081Inländischer Betriebstättenverlustvortrag bei deutscher Verlust-Organschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/16-IV/4/9717.06.1997

…wäre ein der gesetzlichen Intention des § 102 EStG zuwiderlaufendes Ergebnis. Es ist aber umgekehrt auch einzuräumen, dass dann, wenn sich infolge der deutschen Organschaftsbesteuerung beständig nur Weltverluste ergeben und folglich der Österreich-Verlust auf Dauer - trotz positiver künftiger Inlandseinkünfte - in beiden Staaten von der steuerlichen…

EAS 524Verlustvortragsbeschränkung bei deutscher Organtochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 140/75/1-IV/4/9411.11.1994

…Steuerrecht bestehenden deutschen Organschaftsverhältnisse unberücksichtigt bleiben müssen. Beteiligt sich daher eine deutsche Kapitalgesellschaft, die nach deutschem Recht Organtochter einer anderen deutschen Kapitalgesellschaft ist, als atypischer stiller Gesellschafter an einer österreichischen Kapitalgesellschaft, dann sind allfällige Verlustanteile, die die deutsche Kapitalgesellschaft aus ihrer Beteiligung an der österreichischen …

EAS 3308Auswirkung der “Abfärbetheorie” auf deutsche Personengesellschaften österreichischer Investoren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0681-IV/4/201221.12.2012

…KG, kann angesichts der in EAS 3256 und EAS 3265 erläuterten abkommensrechtlichen Unwirksamkeit der deutschen "Geprägetheorie" aus Artikel 23 DBA-Deutschland kein Anspruch mehr auf Steuerfreistellung in Österreich abgeleitet werden. Ist die deutsche GmbH&Co KG des österreichischen Investors an einer deutschen operativen Personengesellschaft beteiligt…

EAS 3363Veräußerung einer Beteiligung an einer ungarischen Personengesellschaft durch eine österreichische Personengesellschaft mit deutschen Gesellschaftern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0222-VI/8/201529.10.2016

…des DBA Deutschland-Ungarn von der Besteuerung freigestellt werden, wird zu prüfen sein, ob sich aus dem Diskriminierungsverbot des Art. 24 DBA Österreich-Deutschland das Erfordernis für eine Steuerfreistellung in Österreich ergibt. Denn das Diskriminierungsverbot verpflichtet Österreich, die Besteuerung der inländischen Betriebstätte eines deutschen Unternehmens…

EAS 2183KESt-Entlastung bei Ausschüttung an eine deutsche Organgesellschaft einer deutschen Organträger-KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/64-IV/4/0210.12.2002

…deutschen Organträger-KG, dann steht ungeachtet des noch nicht verstrichenen 2-Jahreszeitraumes des § 94a EStG 1988 ein KESt-Entlastungsanspruch gemäß Art. 10 DBA-D (1954 und 2000) zu (KESt-Herabsetzung auf 5%). 10. Dezember 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 3265Progressionsrelevanz halbeinkünftebesteuerter deutscher Dividenden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0052-IV/4/201227.01.2012

Auslandseinkünfte sind für Belange der steuerlichen Erfassung in Österreich stets nach österreichischem Steuerrecht zu ermitteln und anzusetzen. Fließen daher einem in Österreich ansässigen Kommanditisten einer deutschen GmbH & Co KG über seine deutschen Personengesellschaftsbetriebstätten im Jahr 2008 deutsche Dividendeneinkünfte in Höhe von 100.000 Euro zu…

EAS 2958Zinsen an die deutsche Organträger-KG der österreichischen Tochter-KG der deutschen Organ-GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1060-IV/4/200821.04.2008

…deutschem Recht Organgesellschaft einer in Deutschland ansässigen natürlichen Person ist, im Allgemeinen ihr - und nicht der als Organträger dahinterstehenden natürlichen Person oder Personengesellschaft - zugerechnet werden, sodass nach den allgemeinen Grundsätzen Anspruch auf Entlastung von der österreichischen Quellenabzugsbesteuerung nach § 94a EStG 1988 besteht. Unter EAS 2929…

EAS 3388Grenzüberschreitende Verschmelzung nach Liechtenstein iZm einer österreichischen Immobiliengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0334-IV/8/201720.07.2017

…die allerdings erst am 1.9.2017 gegründet wird, dann ist zu beachten, dass dadurch das österreichische Besteuerungsrecht an den Anteilen der Ö-GmbH - und somit an den stillen Reserven am unbeweglichen Vermögen - aufgrund von Art. 13 Abs. 3 DBA Liechtenstein verloren geht. Während nämlich…

EAS 598Doppelansässige Kapitalgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 366/79/1-IV/4/9516.03.1995

Errichtet eine österreichische Kapitalgesellschaft in der Schweiz eine Tochtergesellschaft und befindet sich die Geschäftsleitung dieser Tochtergesellschaft auf österreichischem Staatsgebiet, so unterliegt diese nach schweizerischem Recht errichtete und daher "ausländische" Gesellschaft der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht in Österreich. Gemäß Artikel 4 Abs. 5 i.V. mit Artikel 7…

EAS 3317Beteiligungshaltung in inländischen Betriebstätten als Abschirmung gegen eine Wegzugsbesteuerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0212-IV/4/201308.04.2013

…Denn gemäß Artikel 13 Abs. 2 DBA-Liechtenstein geht durch die Anwendung des Abkommens kein Besteuerungsrecht an Vermögenswerten einer inländischen Betriebstätte (hier: Personengesellschaftsbetriebstätte) der in Liechtenstein ansässigen Kapitalgesellschaft verloren. Zu beachten ist allerdings, dass für die grenzüberschreitende Ermittlung eines Betriebstättengewinnes (und damit auch für die…

EAS 3334Umwandlung einer Kapitalgesellschaft nach Wegzug
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0240-IV/4/201304.07.2013

…Betriebsvermögens steuerverfangenen Wertzuwächse bleiben damit gemäß Artikel 13 Abs. 1 und 2 DBA-Schweiz dem österreichischen Besteuerungszugriff erhalten. Der Umgründungsvorgang ist daher nicht so zu werten, dass ein "KG-Anteil" als eigenständiges immaterielles Wirtschaftsgut auf den Rechtsnachfolger übergeht, was zur Anwendung von Artikel 13 Abs…

EAS 2721Dividendenausgleichszahlungen von der deutschen Organmuttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0265-IV/4/200609.05.2006

…vor die im Jahr 2000 mit Deutschland bereits akkordierte Auffassung vertreten, und zwar auch dann, wenn die deutsche A-AG im Rahmen eines steuerlich anerkannten Vollorganschaftsverhältnisses nicht 75%, sondern nur 60% der Anteile an der deutschen Organtochter halten sollte. Bundesministerium für Finanzen, 9. Mai 2006

EAS 3347Deutsche Durchgriffsbesteuerung nach § 50d dEStG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0597-VI/8/201424.09.2014

…13.341,18). Die österreichische KESt beträgt daher 22.235,30 Euro (88.941,21*0,25 = 22.235,30) und vermindert sich durch die Anrechnung der deutschen KESt auf 8.894,09 Euro (22.235,30 - 13.341,21). Bundesministerium für Finanzen, 24…

EAS 1756Gewinnausschüttung an eine niederländische Organträgergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/15-IV/4/0020.11.2000

…nach der steuerlichen Behandlung im ausländischen Recht, sondern ist daranach zu entscheiden, wie dieses ausländische Rechtsgebilde nach inländischem Steuerrecht einzustufen wäre. Wendet man diese Grundsätze auf ein niederländisches Organschaftsverhältnis an, bei dem - anders als nach österreichischem Recht - offensichtlich keine Einkommensermittlung auf der Ebene der Organgesellschaften…

EAS 2675Doppelansässige "inländische Kapitalgesellschaften"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0709-IV/4/200523.11.2005

…Besteuerungsrecht an den der Ausschüttung zu Grunde liegenden Gewinnen verloren; und zwar auch dann, wenn diese Gewinne im DBA-Ausland nicht besteuert werden, wobei dies auch nicht durch Methodenwechsel nach § 10 Abs. 4 KStG sanktioniert werden kann, da dieser nur bei der internationalen Schachtelbefreiung nach…

EAS 160Steuerneutrale deutsche Umgründungsvorgänge mit Beteiligungseinbringung an inländischer GesmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 492/3/1-IV/4/9216.09.1992

…eine andere deutsche Aktiengesellschaft eingebracht, so ist Österreich gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland verpflichtet, diesen Vorgang von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Wenn sich in diesem Zusammenhang Artikel 7 des Abkommens in seinem Wortlaut auf "Personen mit Wohnsitz in einem Vertragstaat" bezieht, so werden mit dieser…