…zur Organgesellschaft einer deutschen GmbH & Co KG wird; Steuerschuldner ist dann die beschränkt steuerpflichtige deutsche GmbH und sind nicht die hinter der GmbH & Co KG stehenden Gesellschafter (in diesem Sinn auch EAS 1376). Diese Rechtsbeurteilung ist - unter Missbrauchsvorbehalt - 1999 mit Deutschland akkordiert worden (AÖF Nr…
…es die hinter ihr stehenden Gesellschafter sind, die am Erwerbsleben teilnehmen (VwGH v. 10.12.1997, 93/13/0185), dann werden nach österreichischem inländischem Recht die Einkünfte den deutschen Organträgern zuzurechnen sein. 17. Dezember 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…KStG (Organschaft) möglich (sieht man von Einkünftezurechnungen im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise nach § 21 ff BAO ab). § 9 KStG versteht sich als körperschaftsteuerliches Sonderrecht, das nur auf inländische Organschaften abstellt und damit im allgemeinen eine Einkünftezusammenfassung nach vergleichbaren ausländischen Rechtsvorschriften nicht zulässt (bei Anwendung der…
…des österreichischen Abgabenrechtes (und damit auch bei Vollziehung der Verlustvortragsbeschränkung für beschränkt Steuerpflichtige nach § 21 Abs. 1 KStG 1988 iVm § 102 Abs. 2 Z 2 EStG 1988) müssen die nach deutschem Steuerrecht bestehenden deutschen Organschaftsverhältnisse unberücksichtigt bleiben (EAS 524); dies allerdings unter der weiteren Einschränkung…
…wäre ein der gesetzlichen Intention des § 102 EStG zuwiderlaufendes Ergebnis. Es ist aber umgekehrt auch einzuräumen, dass dann, wenn sich infolge der deutschen Organschaftsbesteuerung beständig nur Weltverluste ergeben und folglich der Österreich-Verlust auf Dauer - trotz positiver künftiger Inlandseinkünfte - in beiden Staaten von der steuerlichen…
…Steuerrecht bestehenden deutschen Organschaftsverhältnisse unberücksichtigt bleiben müssen. Beteiligt sich daher eine deutsche Kapitalgesellschaft, die nach deutschem Recht Organtochter einer anderen deutschen Kapitalgesellschaft ist, als atypischer stiller Gesellschafter an einer österreichischen Kapitalgesellschaft, dann sind allfällige Verlustanteile, die die deutsche Kapitalgesellschaft aus ihrer Beteiligung an der österreichischen …
…KG, kann angesichts der in EAS 3256 und EAS 3265 erläuterten abkommensrechtlichen Unwirksamkeit der deutschen "Geprägetheorie" aus Artikel 23 DBA-Deutschland kein Anspruch mehr auf Steuerfreistellung in Österreich abgeleitet werden. Ist die deutsche GmbH&Co KG des österreichischen Investors an einer deutschen operativen Personengesellschaft beteiligt…
…des DBA Deutschland-Ungarn von der Besteuerung freigestellt werden, wird zu prüfen sein, ob sich aus dem Diskriminierungsverbot des Art. 24 DBA Österreich-Deutschland das Erfordernis für eine Steuerfreistellung in Österreich ergibt. Denn das Diskriminierungsverbot verpflichtet Österreich, die Besteuerung der inländischen Betriebstätte eines deutschen Unternehmens…
…deutschen Organträger-KG, dann steht ungeachtet des noch nicht verstrichenen 2-Jahreszeitraumes des § 94a EStG 1988 ein KESt-Entlastungsanspruch gemäß Art. 10 DBA-D (1954 und 2000) zu (KESt-Herabsetzung auf 5%). 10. Dezember 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Auslandseinkünfte sind für Belange der steuerlichen Erfassung in Österreich stets nach österreichischem Steuerrecht zu ermitteln und anzusetzen. Fließen daher einem in Österreich ansässigen Kommanditisten einer deutschen GmbH & Co KG über seine deutschen Personengesellschaftsbetriebstätten im Jahr 2008 deutsche Dividendeneinkünfte in Höhe von 100.000 Euro zu…
…deutschem Recht Organgesellschaft einer in Deutschland ansässigen natürlichen Person ist, im Allgemeinen ihr - und nicht der als Organträger dahinterstehenden natürlichen Person oder Personengesellschaft - zugerechnet werden, sodass nach den allgemeinen Grundsätzen Anspruch auf Entlastung von der österreichischen Quellenabzugsbesteuerung nach § 94a EStG 1988 besteht. Unter EAS 2929…
…die allerdings erst am 1.9.2017 gegründet wird, dann ist zu beachten, dass dadurch das österreichische Besteuerungsrecht an den Anteilen der Ö-GmbH - und somit an den stillen Reserven am unbeweglichen Vermögen - aufgrund von Art. 13 Abs. 3 DBA Liechtenstein verloren geht. Während nämlich…
Errichtet eine österreichische Kapitalgesellschaft in der Schweiz eine Tochtergesellschaft und befindet sich die Geschäftsleitung dieser Tochtergesellschaft auf österreichischem Staatsgebiet, so unterliegt diese nach schweizerischem Recht errichtete und daher "ausländische" Gesellschaft der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht in Österreich. Gemäß Artikel 4 Abs. 5 i.V. mit Artikel 7…
…Denn gemäß Artikel 13 Abs. 2 DBA-Liechtenstein geht durch die Anwendung des Abkommens kein Besteuerungsrecht an Vermögenswerten einer inländischen Betriebstätte (hier: Personengesellschaftsbetriebstätte) der in Liechtenstein ansässigen Kapitalgesellschaft verloren. Zu beachten ist allerdings, dass für die grenzüberschreitende Ermittlung eines Betriebstättengewinnes (und damit auch für die…
…Betriebsvermögens steuerverfangenen Wertzuwächse bleiben damit gemäß Artikel 13 Abs. 1 und 2 DBA-Schweiz dem österreichischen Besteuerungszugriff erhalten. Der Umgründungsvorgang ist daher nicht so zu werten, dass ein "KG-Anteil" als eigenständiges immaterielles Wirtschaftsgut auf den Rechtsnachfolger übergeht, was zur Anwendung von Artikel 13 Abs…
…vor die im Jahr 2000 mit Deutschland bereits akkordierte Auffassung vertreten, und zwar auch dann, wenn die deutsche A-AG im Rahmen eines steuerlich anerkannten Vollorganschaftsverhältnisses nicht 75%, sondern nur 60% der Anteile an der deutschen Organtochter halten sollte. Bundesministerium für Finanzen, 9. Mai 2006
…13.341,18). Die österreichische KESt beträgt daher 22.235,30 Euro (88.941,21*0,25 = 22.235,30) und vermindert sich durch die Anrechnung der deutschen KESt auf 8.894,09 Euro (22.235,30 - 13.341,21). Bundesministerium für Finanzen, 24…
…nach der steuerlichen Behandlung im ausländischen Recht, sondern ist daranach zu entscheiden, wie dieses ausländische Rechtsgebilde nach inländischem Steuerrecht einzustufen wäre. Wendet man diese Grundsätze auf ein niederländisches Organschaftsverhältnis an, bei dem - anders als nach österreichischem Recht - offensichtlich keine Einkommensermittlung auf der Ebene der Organgesellschaften…
…Besteuerungsrecht an den der Ausschüttung zu Grunde liegenden Gewinnen verloren; und zwar auch dann, wenn diese Gewinne im DBA-Ausland nicht besteuert werden, wobei dies auch nicht durch Methodenwechsel nach § 10 Abs. 4 KStG sanktioniert werden kann, da dieser nur bei der internationalen Schachtelbefreiung nach…
…eine andere deutsche Aktiengesellschaft eingebracht, so ist Österreich gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland verpflichtet, diesen Vorgang von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Wenn sich in diesem Zusammenhang Artikel 7 des Abkommens in seinem Wortlaut auf "Personen mit Wohnsitz in einem Vertragstaat" bezieht, so werden mit dieser…