…Das Gesetz sieht keine Ausnahme von dieser Erklärungsverpflichtung vor, wenn die nach § 102 EStG 1988 veranlagungspflichtigen Einkünfte durch ein DBA von der Besteuerung freigestellt sein können. EAS 3322 lässt erkennen, dass Eigenbeurteilungen der Rechtsfolgen eines Doppelbesteuerungsabkommens durch den Steuerpflichtigen nicht schlechthin der Kontrolle durch die…
…veräußert er in der Folge - aber noch vor Ablauf der 10jährigen Spekulationsfrist - sein englisches Eigenheim, dann unterliegt der hierbei erzielte Veräußerungsgewinn der österreichischen Einkommensbesteuerung. Die in § 30 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 vorgesehene Ausnahme von der Besteuerung für Hauptwohnsitze gilt nur für die von …
…inwieweit die im ersten Schritt ermittelte Besteuerungsgrundlage der österreichischen Besteuerung unterliegt. In einem dritten Schritt ist schließlich die Steuer zu erheben, die auf die in Österreich zu erfassenden Einkünfte entfällt. In diesem dritten Schritt ist - mit Ausnahme der Berücksichtigung des DBA-Diskriminierungsverbotes - wiederum wie bei…
Werden von einem österreichischen Bohrunternehmen in Deutschland ansässige und in Österreich nur der beschränkten Steuerpflicht unterliegende Arbeitskräfte bei Bodenbohrungen laufend wechselnd in Deutschland und in Österreich eingesetzt, dann sind gemäß Artikel 15 Abs. 1 DBA-Deutschland jene Bezüge, die auf die in Deutschland - oder im…
…dass die durch die Vertriebstätigkeiten generierten Einkünfte so gut wie ausschließlich durch die persönliche Arbeit der Gesellschaftergeschäftsführer generiert wurden und dass die Gesellschaft A funktionslos und nur künstlich zwischengeschoben worden ist und dass daher die von der Gesellschaft B gezahlten Entgelte nicht der Gesellschaft A…
…Liechtenstein): Das liechtensteinische Unternehmen ist keine steuerfreie Domizilgesellschaft, die nach Artikel 26 DBA-Liechtenstein von den Abkommensvorteilen ausgeschlossen ist, sondern ein tätiges Unternehmen, das mit eigenem Personal die Arbeitgeberfunktionen auch tatsächlich in der Lage ist wahrzunehmen; die mit den verliehenen Fachkräften abgeschlossenen Arbeitsverträge sind solcherart…
…ist weiters, dass dann, wenn Doppelbesteuerungsabkommen nach OECD-Vorbild zur Anwendung kommen, idR bereits auf Grund dieser Abkommen für die Abhaltung von Vorträgen Anrecht auf Steuerentlastung besteht (Ausnahme insb: DBA-Deutschland). 10. Oktober 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…so stellt sich die Frage, ob ihre Gehaltszahlungen in Österreich der Besteuerung unterliegen. Gemäß Art. 34 Wiener Diplomatenkonvention ist ein Diplomat von allen staatlichen, regionalen und kommunalen Personal- und Realsteuern oder -abgaben mit Ausnahme der in den lit. a bis f genannten ortsbezogenen oder dienstleistungsbedingten…
…dass Steuerentlastungen auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen grundsätzlich nicht vom Miteigentumsfonds bzw. seinem Verwalter, sondern von den Zertifikatsinhabern in Anspruch zu nehmen sind (Ausnahme: Kapitalerträge aus der Schweiz und Fälle, in denen von der Vereinfachung nach der EStR 2000 Rz 6235 Gebrauch gemacht wird). Hat daher…
…so steht nach Artikel 5 Abs. 5 des DBA-Frankreich grundsätzlich Frankreich das ausschließliche Recht zu, den Vermögenswert der Kapitalbeteiligung zu besteuern. Eine Ausnahme von dieser Regelung besteht jedoch dann, wenn das unbewegliche Vermögen der industriellen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder einer anderen nicht gewerblichen betrieblichen Eigennutzung…
…die in den Vorjahren während der Aktivzeit zu leistenden Pensionskassen-Pflichtbeiträge zu entfalten. Denn der maßgebende Kausalzusammenhang ist zwischen den Beitragsleistungen und den Aktivbezügen gegeben; es besteht hingegen keine Kausalverknüpfung (weder im Sinn von § 20 Abs. 2 EStG noch im Sinn der DBA-Steuerzuteilungsregeln) mit…
…Beziehungen (Wiener Diplomatenkonvention) ist der Diplomat von allen staatlichen, regionalen und kommunalen Personal- und Realsteuern oder -abgaben mit Ausnahme der in den lit. a bis f genannten ortsbezogenen oder dienstleistungsbedingten Steuern und Abgaben befreit. Gemäß Art. 37 Abs. 2 der Wiener Diplomatenkonvention genießen Mitglieder des…
…nicht entgegen. Zu beachten sind aber diesfalls die österreichischen DBAs mit den Ansässigkeitsstaaten der Empfänger der vom britischen Unternehmen gezahlten Vergütungen. Fließen diese Vergütungen unmittelbar den teilnehmenden Sportlern zu, wird durch die von Österreich abgeschlossenen DBAs das Besteuerungsrecht im allgemeinen Österreich belassen (Ausnahme: z.B…
…nicht das Besteuerungsrecht; eine Ausnahme bildet das DBA-Österreich/Deutschland, da dieses keine bei Drittstaatsarbeitgebern wirksame "183-Tage-Klausel" vorsieht (Art. 9 Abs. 2 DBA-Deutschland). Freistellung der auf die Deutschland-Tage entfallenden Bezugsteile erfordert allerdings eine Information der deutschen Steuerverwaltung. 22. Feber 1996 Für…
…zu EU-Staaten wird allerdings bei Ausübung dieses Ermessens mitzuberücksichtigen sein, dass sachlich nicht zu rechtfertigende Benachteiligungen von Steuerausländern gegenüber Steuerinländern nach der Judikatur des Europäischen Gerichtshofes mit den Grundsätzen des in zahlreichen Bestimmungen des EG-Vertrages verankerten Staatsbürgerschaftsdiskriminierungsverbotes unvereinbar ist. Aus diesem Gesichtswinkel betrachtet…
…des Gesamtunternehmens. Entsprechen die in der Betriebsstätte ausgeübten Tätigkeiten der Haupttätigkeit ("core business") des Gesamtunternehmens, so kann keine der Ausnahmen des Art. 5 Abs. 4 OECD-MA greifen. Der Ausnahmekatalog des Art. 5 Abs. 4 DBA Deutschland wird von beiden Vertragsstaaten so interpretiert, dass alle…
…vereinbart, im Hinblick auf das Wirksamwerden der Zinsen- und Lizenzgebührenrichtlinie der EU das Abkommen für die Zukunft einer Revision zu unterziehen. Die Aufnahme von Revisionsverhandlungen ist in der ersten Jahreshälfte 2006 vorgesehen. 1. Dezember 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…bzw. gemäß Artikel 19 DBA-Deutschland (2000) in Österreich von der Besteuerung freizustellen ist, nicht zum Anlass genommen werden, für die nach Deutschland zu zahlenden Pflichtbeiträge die Abzugsfähigkeit als Betriebsausgabe abzuerkennen. 15. Oktober 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
Gemäß Artikel 34 der Wiener Diplomatenkonvention , BGBl. Nr. 66/1966, genießen die in Österreich akkreditierten Diplomaten - von einigen Ausnahmen abgesehen - Steuerfreiheit. Diese Steuerfreiheit gilt auch für die im Gebührengesetz 1957 vorgesehenen Stempel- und Rechtsgebühren. Erwirbt daher ein ausländischer Diplomat ein inländisches Eigenheim oder eine inländische…
…war, die die Rock-Künstler zu ihrem Auftritt in Österreich vertraglich verpflichtet hat; die von der irischen Gesellschaft hiefür an die Rock-Künstler gezahlten Auftrittshonorare unterliegen nach DBA-Recht - von wenigen Ausnahmen abgesehen - grundsätzlich immer der Besteuerung im Auftrittstaat. Die irische Gesellschaft haftet daher gemäß …