Das EAS-Auskunftssystem ist primär auf die Klärung von Rechtsfragen ausgerichtet, die bei einem klar umrissenen Sachverhaltsbild im internationalen Kontext auftreten können. Es wäre eine Überforderung dieses Systems, eine Auseinandersetzung mit Rechtsfragen bei Sachverhaltsgestaltungen zu verlangen, die bereits erkennen lassen, dass sie vermutlich einer wirtschaftlichen…
Eröffnet eine österreichische Kapitalgesellschaft, die sich mit Forschung und Entwicklung im Gesundheitsbereich und mit der lehrplanmäßigen Ausbildung von Trainern befasst, in der Schweiz und in Deutschland Informationsbüros, in denen Informationen über Seminare, Kurse und allgemeine Grundlagen der gesundheitsfördernden Aktivitäten erteilt werden, dann stellen diese Büros…
Erteilt ein deutsches Finanzamt einer in Deutschland ansässigen Steuerpflichtigen mit Zweitwohnsitz in Österreich folgende Auskunft in Bezug auf deren österreichische Bankeinlagezinsen: "Das Besteuerungsrecht für die Zinserträge in Österreich obliegt nach dem Sachverhalt eindeutig dem Wohnsitzstaat Deutschland (DBA Art. 11 Abs. 1). Eine Erhebung der KaptSt…
…die steuerlichen Folgen der beabsichtigten Beteiligung an der Bermuda-Gesellschaft abgesprochen werden. Dies wäre nur im Rahmen einer auf § 6 der Verordnung gestützten finanzamtlichen Auskunftserteilung möglich. Vor Erteilung einer solchen Auskunft wird aber der Frage nachzugehen sein, ob die Bermuda-Gesellschaft über einen Geschäftsapparat verfügt…
…können nicht im EAS-Verfahren durch das Bundesministerium für Finanzen die Wirkungen von § 94a EStG und der hiezu ergangenen Verordnung beseitigt werden. Es besteht allerdings die Möglichkeit, eine Auskunftserteilung gemäß § 5 der Verordnung vom zuständigen Finanzamt darüber einzuholen, ob im gegebenen Fall die Rückerstattungsvoraussetzungen vorliegen…
…allerdings nicht im EAS-Verfahren auf ministerieller Ebene geprüft werden, sondern müsste erforderlichenfalls im Wege der gemäß § 6 der Verordnung BGBl. Nr. 57/1995 vorgesehen finanzamtlichen Auskunftserteilung in Erfahrung gebracht werden. 26. Februar 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Finanzverwaltung in die Lage versetzt werden, zeitgerecht Erhebungen darüber anzustellen, ob möglicherweise ein Missbrauchsfall ("Treaty-shopping") vorliegt. Es besteht allerdings die Möglichkeit, eine Auskunftserteilung gemäß § 5 der Verordnung vom zuständigen Finanzamt darüber einzuholen, ob im gegebenen Fall die Rückerstattungsvoraussetzungen vorliegen. Es werden dann in diesem…
…Finanzverwaltung in die Lage versetzt werden, zeitgerecht Erhebungen darüber anzustellen, ob möglicherweise ein Missbrauchsfall ("Treaty-shopping") vorliegt. Es besteht allerdings die Möglichkeit, eine Auskunftserteilung gemäß § 5 der Verordnung vom zuständigen Finanzamt darüber einzuholen, ob im gegebenen Fall die Rückerstattungsvoraussetzungen vorliegen. Es werden dann in diesem…
…Finanzverwaltung in die Lage versetzt werden, zeitgerecht Erhebungen darüber anzustellen, ob möglicherweise ein Missbrauchsfall ("Treaty-shopping") vorliegt. Es besteht allerdings die Möglichkeit, eine Auskunftserteilung gemäß § 5 der Verordnung vom zuständigen Finanzamt darüber einzuholen, ob im gegebenen Fall die Rückerstattungsvoraussetzungen vorliegen. Es werden dann in diesem…
…Finanzierung, Steuern, Verwaltung, Personal, Marktforschung und Verkauf) zu unterstützen, so kann hiezu auf der Ebene des ministeriellen Auskunftserteilungsverfahrens keine steuerliche Beurteilung abgegeben werden. Dies deshalb, weil diese Aktivitäten auf ein wesentlich umfangreicheres Engagement der holländischen Gesellschaft in Österreich hindeuten, als den bloßen Inlandsvertrieb eines Computerprogrammes…
…inländischen Vertriebsbüros, EAS 1590 im Fall eines "Home-Offices" für einen deutschen Arbeitgeber, sowie insbesondere EAS 1705); allen diesen Auskunftserteilungen liegt die in EAS 1705 formulierte Erwägung zu Grunde, dass es keinen Unterschied machen kann, ob Räumlichkeiten (dies können auch Teile von Räumlichkeiten sein; siehe…
Im Rahmen einer 1985 ergangenen Einzelerledigung ist festgestellt worden, dass die österreichischen Urheberrechtsverwertungsgesellschaften eine bloße Treuhandfunktion ausüben (B 2230/2-IV/4/85 v. 23.12.85). Die von den Verwertungsgesellschaften bezogenen Einkünfte sind daher nicht ihnen, sondern den einzelnen Urhebern zuzurechnen. Im damaligen Fall…
…Fälle, in denen die deutsche Steuerverwaltung nicht bloß erklärungsgemäß besteuert hat, sondern sich bereits konkret mit der Frage befasst und hierbei (zB im Wege einer Auskunftserteilung) die Einsatzmethodik des Außendienstmitarbeiters nicht als "Vertreterbetriebstätte" gewertet hat. Beide Gegebenheiten müssen gemeinsam vorliegen. Durch den bloßen Hinweis, das…
…Verfahrens allerdings keine ein späteres finanzamtliches Ermittlungsverfahren beeinträchtigenden Sachverhaltsfeststellungen getroffen werden können, wird empfohlen, auf der Grundlage der vorliegenden Auskunftserteilung über die Gewinnaufteilungsmethode das vorhergehende Einvernehmen mit dem zuständigen Finanzamt herzustellen. 29. September 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Steuerabzuges nach § 99 EStG entbunden werden kann; es muss daher angeraten werden, auf der Grundlage der vorliegenden Auskunftserteilung die Angelegenheit noch mit dem für die Abfuhr der Steuerabzugsbeträge zuständigen Amt abzusprechen. 01. Dezember 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Fälle, in denen die deutsche Steuerverwaltung nicht bloß erklärungsgemäß besteuert hat, sondern sich bereits konkret mit der Frage befasst und hierbei (zB im Wege einer Auskunftserteilung) die Einsatzmethodik des Außendienstmitarbeiter nicht als "Vertreterbetriebstätte" gewertet hat. Beide Gegebenheiten müssen gemeinsam vorliegen. Durch den bloßen Hinweis, das…
Ist für eine österreichische Bank erkennbar, dass US-Kapitalerträge einerseits unter Gewährung der im DBA-USA vorgesehenen Quellensteuerentlastung (also ohne Einbehaltung der vollen 30%igen US-Quellensteuer) an die Bank überwiesen worden sind, dass aber andererseits diese Kapitalerträge nicht abkommensberechtigen Bankkunden zugeflossen sind, ist sonach…
Unterhält ein österreichisches Unternehmen in Griechenland eine Betriebstätte, so steht gemäß Artikel 7 DBA-Griechenland das Besteuerungsrecht an den Betriebstättengewinnen Griechenland zu; diese Gewinne sind in Österreich - unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung freizustellen. Es ist richtig, dass die Freistellungsverpflichtung auf österreichischer Seite unabhängig davon besteht…
Wird im Zuge eines Betriebsprüfungsverfahrens festgestellt, dass ein österreichischer Steuerpflichtiger Geschäftsbeziehungen mit der niederländischen Niederlassung eines japanischen Unternehmens unterhalten hat, wobei die aus den Niederlanden zugeflossenen Einnahmen nicht in die österreichischen Steuererklärungen aufgenommen worden sind, dann kann von Parteienseite kein rechtlich erhebliches Ansinnen an…
Wurde in einem potentiellen Steueroasenfall vom Finanzamt gemäß § 162 BAO der Auftrag erteilt, den Empfänger von Provisionszahlungen zu benennen und verweigert der Abgabepflichtige, diesem Empfängerbenennungsauftrag nachzukommen, dann verlieren die Provisionszahlungen bereits aus diesem Grund die steuerliche Abzugsfähigkeit. Der Empfängerbenennung wird nicht entsprochen, wenn hinter dem…