Werden österreichische Piloten von einer österreichischen Fluggesellschaft zu Schulungen (durch Vorträge und praktische Fortbildung an Flugsimulatoren) zu einer amerikanischen Kapitalgesellschaft entsandt, dann wäre es theoretisch denkbar, dass die US-Gesellschaft mit den erzielten Einkünften der österreichischen Einkommensbesteuerung unterliegen könnte. Allerdings bedarf eine solche Verknüpfung mit…
… 3 Abs. 1 Z 3 lit. c EStG 1988 auch in Österreich steuerfrei. Denn nach der zitierten österreichischen Vorschrift sind Bezüge und Beihilfen aus "öffentlichen Mitteln", die zur unmittelbaren Förderung von Wissenschaft und Forschung gewährt werden, in Österreich steuerfrei. Gemäß § 3 Abs. 4 EStG 1988…
Entsendet die Wiener Niederlassung einer US-Gesellschaft einen Dienstnehmer für die Dauer von 7 Monaten zu Fortbildungszwecken nach Großbritannien und scheidet dieser Dienstnehmer für die Dauer seiner Entsendung aus der inländischen unbeschränkten Steuerpflicht aus (Aufgabe des inländischen steuerlichen Wohnsitzes), dann endet für diesen Zeitraum…
…für eine zur Unterhaltung (im weitesten Wortsinn) ausgeübte, nicht aber für eine der Aus- oder Fortbildung dienende unterrichtende Tätigkeit eines ausländischen Künstlers. Eine Sonderstellung nimmt der Vertrag mit Deutschland ein: Hier werden in Artikel 8 Abs. 2 Vergütungen für Vortragstätigkeiten ausdrücklich dem Tätigkeitsstaat zur Besteuerung…
…Österreich) bereits bisher erbrachte und noch zu erbringende Arbeitsleistung die Karenzbezüge überwiesen erhält. Wenn solcherart die im Inland ausgeübte Tätigkeit als Entgeltzahlungsgrund anzusehen ist, ist jedenfalls inländische Steuerpflicht gegeben. Sollte der Zahlungsgrund hingegen die im Eigeninteresse der Bank gelegene Aus- bzw. Fortbildung im Ausland sein…
…körperschaftsteuerpflichtigen Gewinnes an die ausländische Tochtergesellschaft weiterbelastet werden, da diesfalls die inländische Gesellschaft keinen Nutzen aus dem Zusatzvertrag ziehen würde und daher offensichtlich eine zusätzliche Abgeltung der zugunsten der ausländischen Tochtergesellschaft erbrachten Arbeitsleistung vorliegt (geschieht dies nicht, würde eine verdeckte Gewinnausschüttung an die ausländische Muttergesellschaft…
…auf Grund eines Dienstvertrages mit der schweizerischen Gesellschaft, sondern als Dienstnehmer einer österreichischen Konzerngesellschaft aus und hält er sich nicht länger als 183 Tage pro Jahr in der Schweiz auf, dann hätte die Schweiz ein Besteuerungsrecht nur dann, wenn sie entweder auf der Grundlage der…
…Nr. 56/1995 zu werten. Denn der Gewinntransfer auf Grund des EAV wirkt sich genauso wenig wie eine offene Ausschüttung auf Grund eines Gewinnverteilungsbeschlusses einkommensmindernd aus und bietet keinen gemeinschaftsrechtlich zu rechtfertigenden Anlass die gebotene KESt-Entlastung einem Rückzahlungsverfahren vorzubehalten. Bundesministerium für Finanzen, 1. Februar…
…sich tatsächlich in Deutschland befinden sollte, davon auszugehen sein, dass die aus dem Österreich-Geschäft erzielten Gewinne zumindest überwiegend den inländischen Betriebstätten zuzurechnen sind und folglich insoweit gemäß Artikel 4 DBA-Deutschland von der deutschen Besteuerung freizustellen sind. 5. Dezember 1994 Für den Bundesminister: Dr…
…dann scheidet (nach der in EAS 268 vertretenen Auffassung) dieser Dienstnehmer im Fall der Aufgabe seines inländischen Wohnsitzes in dieser Zeit aus der inländischen unbeschränkten Steuerpflicht aus und es endet für diesen Zeitraum daher auch die inländische "Ansässigkeit" im Sinn von Artikel 4 DBA-Großbritannien…
…zur Verfügung gestellt wird, in Österreich sowie (als Tagespendler) in Liechtenstein und in der Schweiz eingesetzt, dann steht gemäß Artikel 9 Abs. 1 des derzeit noch anzuwendenden DBA-Deutschland aus dem Jahr 1954 das Besteuerungsrecht an den Arbeitslöhnen Österreich insoweit zu, als die Tätigkeit auf…
…in die Niederlande ein neues Dienstverhältnis ein, wobei aus diesem Anlaß die Pensionsansprüche durch eine Einmalzahlung seitens der in Belgien bestehenden Konzernpensionskasse abgefunden werden, dann unterliegt diese Einmalzahlung nach inländischem Recht der österreichischen Einkommensbesteuerung; und zwar nicht nur dann, wenn der steuerliche Zufluß vor der…
…deutsche GmbH & Still ihre Geschäftstätigkeit auf Österreich aus und werden Anteile (zwecks Beteiligung als atypisch stille Gesellschafter) in Österreich vertrieben, dann hängt die Frage, ob die österreichischen Investoren mit den von der GmbH & Still erzielten Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinnen von der österreichischen Besteuerung freizustellen sind…
Übt ein in Vorarlberg ansässiger und dort berufstätiger Facharzt zweimal wöchentlich seine fachärztliche Tätigkeit auf freiberuflicher Basis auch in einer schweizerischen Privatklinik aus und steht ihm dort ein Untersuchungs-Patientenzimmer zur Verfügung, so steht gem. Artikel 14 DBA-Schweiz das Besteuerungsrecht für die dort ausgeübte…
…stehen an den Einkünften aus den Aktivleistungen (Teilnahme an den Fotoshootings) den ausländischen Staaten keine Besteuerungsrechte zu, wenn dem österreichischen Fotomodell dort keine dauerhafte Geschäftseinrichtung (Betriebstätte) zur Nutzung überlassen ist und wenn die Fotoaufnahmen nicht im Rahmen einer Unterhaltungsdarbietung stattfinden. Auch die Abgeltung der Überlassung…
Weitet der Inhaber einer österreichischen Handelsagentur seine Geschäftstätigkeit auf die CSFR aus und gründet er zu diesem Zweck in der CSFR eine GesmbH, so unterliegen die in der tschechoslowakischen Betriebstätte dieser GesmbH erzielten Gewinne der ausschließlichen Besteuerung in der CSFR. Nur wenn die von…
…eine Beteiligung an einer schweizerischen und einer französischen Tochtergesellschaft hält, verschmelzend auf der Grundlage des Umgründungssteuergesetzes steuerneutral auf die alleinige französische Gesellschafterin umgewandelt, verbleibt in Österreich keine Betriebstätte mehr und die zwei Beteiligungen scheiden damit aus der österreichischen Besteuerungshoheit aus und gehen in das Betriebsvermögen…
…Deutschland ansässigen Kapitalverwaltungsgesellschaft, die Teil einer internationalen Investmentfonds-Gruppe ist, ihre Tätigkeit zur Gänze in ihrer in Österreich gelegenen Privatwohnung aus und handelt es sich bei der Tätigkeit um Routineaufgaben im Bereich des Rechnungswesens, die für verschiedene Gesellschaften in der Gruppe erbracht werden, so stellt…
…dass er auch weiterhin für die Aufrechterhaltung und den Ausbau dieses Absatzmarktes zuständig bleibt. Denn dann werden die Vergütungen für seine nachträglichen, nunmehr von den USA aus und ohne inländischer Betriebstätte unternommenen (gewerblichen) Aktivitäten nicht mehr als nachträgliche Erträge der seinerzeitigen Betriebstätte gewertet werden können…
…Jahr eine betriebliche Tätigkeit aufnimmt und/oder weil in diesem späteren Jahr eine funktionale Zuordnung der Beteiligung zum Betriebsgeschehen der K.S. vorzunehmen ist, dann findet die Privateinlage in diesem späteren Jahr statt, weil erst zu diesem Zeitpunkt die Beteiligung aus dem Privatvermögen in das…