5.6a Aus- und Fortbildungskosten, Umschulungskosten (§ 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988) Rz 318a: Zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche…
5.5.55.5.6 Aus- und Fortbildungsmaßnahmen Rz 13501376: § 4 Abs. 4 Z 7 EStG 1988 deckt sich mit §§ 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988. Die Ausführungen in den LStRLStR 2002 Rz 358 2002, Rz 358…
…Spruchpunkt I. (Abweisung) Nach § 16 Abs 1 Z 10 EStG 1988 können Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen, als…
…Die Abgabenbehörde vertritt im Vorlagebericht die Ansicht, dass bei den vom Beschwerdeführer geltend gemachten Aufwendungen für Aus- und Fortbildung der vom Gesetz geforderte Veranlassungszusammenhang mit einer aktuellen oder künftigen Betätigung nicht gegeben sei. Der Beschwerdeführer habe wohl ein allgemein berufliches Interesse an der Erlangung der…
…Finanzonline nicht elektronisch verständigt worden sei - ihr Versehen zu entschuldigen und kündigte an, Belege persönlich bei der belangten Behörde vorbeizubringen. Am 11.12.2014 wurde die Bf. von der belangten Behörde aufgefordert, Nachweise bzw. Bestätigungen im Zusammenhang mit den geltend gemachten Aus- und Fortbildungsmaßnahmen vorzulegen…
…den für Aus-/Fortbildung aufgewendeten Betrag gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 als Werbungskosten geltend. Es handelt sich dabei um Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Besuch der Seminare "Genialitäts-Training" (Teil 1 Genialitäts-Training mit ABC-Listen) vom 21. September 2006 und "Neues…
…wurden. Begründend führte das Finanzamt zum Fortbildungskurs in St. Christoph am Arlberg aus, dass laut vorliegendem Programm in der Zeit vom 14.3. - 18.3.2005 von 9:45 - 15:15 ausschließlich dem Teil Ärztesport (einschließlich eines Langlauf- und Riesenslalomwettbewerbes am 13.3.2005) gewidmet…
…Reisekosten (€ 92,96), Aus- und Fortbildungskosten (€ 6.888,10), Doppelte Haushaltsführung (€ 6.970,47) und sonstige Werbungskosten (€ 417,53) geltend. Dies begründete der Berufungswerber in der Beilage zur Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2003 auszugsweise wie folgt: "1. Gewerkschaftsbeiträge, sonstige Beiträge zu Berufsverbänden…
… Aus- und Fortbildungskosten sind gem. § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 nur dann abzugsfähig, wenn diese Kosten im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten bzw. verwandten Tätigkeit erwachsen (z.B. Berufskraftfahrer erwirbt eine zusätzliche Lenkerberechtigung). Ihr Studium für Malerei und Graphik steht nach ha…
…00 und Ausgaben von € 814,40. Eine ähnliche Einnahmen-/Ausgabenrelation kann auch für das Jahr 2002 angenommen werden. II) einkommensteuerliche Würdigung: a) § 16 Abs. 1 Z 10 erster Satz EStG 1988 für das Jahr 2002 lautet: (Werbungskosten sind auch) Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen…
… 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 in der für das Streitjahr gültigen Fassung bestimmt, dass Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit Werbungskosten sind. Ausdrücklich normiert wird weiters, dass Aufwendungen, die im Zusammenhang…
…Einnahmen. § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 in der für das Streitjahr gültigen Fassung bestimmt, dass Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit Werbungskosten sind. Ausdrücklich normiert wird weiters, dass Aufwendungen, die im…
…abzugsfähige Ausbildungs- bzw. Fortbildungskosten darstellen. § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 in der für das Jahr 2001 gültigen Fassung lautet: Werbungskosten sind auch "Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit. Aufwendungen für Nächtigungen…
…cit. sind Werbungskosten auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die eine Tätigkeit in einem neuen Berufsfeld ermöglichen. Mit der Einfügung der Z 10 in die Bestimmung des…
…daher davon aus, dass eine berufliche Veranlassung der gegenständlichen Kosten vorliegt, weil die vermittelten Fähigkeiten und Kenntnisse einerseits beruflich notwendig sind und diese von der Bw. sowohl im Unterricht als auch in der Lehreraus- und Fortbildung sowie der sonstigen beruflichen Tätigkeit Verwendung finden und diese…
…die Geltendmachung als "Anfangsverlust" einer selbständigen Tätigkeit nichts zu ändern, da Aus- und Fortbildungskosten als Betriebsausgaben denselben Voraussetzungen unterliegen würden, wie Kosten einer umfassenden Umschulung als Werbungskosten. Anfangsverluste aus einer angeblichen selbständigen Tätigkeit würden regelmäßig die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit voraussetzen. Die Abgabenbehörde beantrage daher…
…von 60 % (€ 704,85), einer Nutzungsdauer von drei Jahren (Ganzjahres-AfA [Kauf erfolgte am 9.5.2022]) und der Aufteilung der betrieblichen Nutzung auf die Aus- und Fortbildung sowie Umschulung je zur Hälfte (234,84), können für das Tablet samt Zubehör an Werbungskosten €…
…unerheblich, wenn die absolvierten Fortbildungen auch den von ihm ausgeübten beruflichen Tätigkeiten dienten. Auch die weitere Begründung sei offensichtlich in einer beispiellosen Unkenntnis seines Berufsbildes erfolgt. Die überwiegende Mehrzahl seiner Gegenspieler sei akademisch gebildet. Er habe seine Position durch besuchte Aus- und Fortbildungsseminare erreichen können…
…Abgabenbehörde I. Instanz würden unter Hinweis auf § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen dann Werbungskosten darstellen, wenn sie im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit stünden. Die Abzugsfähigkeit sei nur dann gegeben, wenn…
…neue berufliche Tätigkeit ermöglichen, die mit der bisherigen Tätigkeit nicht verwandt ist, und auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Im Gegensatz zu Aus- und Fortbildungsmaßnahmen ist es bei Umschulungen nicht erforderlich, dass der Steuerpflichtige zum Zeitpunkt der Bildungsmaßnahme berufstätig ist; der Steuerpflichtige muss…