Findok · UFS-Entscheidungen
UFSW RV/1752-W/05
Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen einer AHS-Professorin mit Zusatztätigkeiten als Werbungskosten
geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/1752-W/05vom 10.08.2006Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
Der Unabhängige Finanzsenat geht daher davon aus, dass
eine berufliche Veranlassung der gegenständlichen Kosten vorliegt, weil die
vermittelten Fähigkeiten und Kenntnisse einerseits beruflich notwendig sind
und diese von der Bw. sowohl im Unterricht als auch in der Lehreraus- und
Fortbildung sowie der sonstigen beruflichen Tätigkeit Verwendung finden und
diese der Bw. auch eine sinnvolle Karriereentwicklung ermöglichen.
Es war daher spruchgemäß zu entscheiden.
Beilage:
1 Berechnungsblatt
Wien, am 10.
August 2006
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 16 Abs. 1 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Aus- und WeiterbildungskostenAHS-Professorin mit Zusatztätigkeit in der Lehreraus-und Fortbildung sowie weiteren ZusatztätigkeitenAusbildung zum Groupworkerberufsbegleitende Weiterbildung für angewandte bioenergetische Analyse der DÖK
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- UFS-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
- Geschäftszahl
- RV/1752-W/05
- Stammnummer
- 23637
- Gültig
- 10.08.2006 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF