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Findok · UFS-Entscheidungen

UFSW RV/1752-W/05

Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen einer AHS-Professorin mit Zusatztätigkeiten als Werbungskosten

geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/1752-W/05vom 10.08.2006Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Der Unabhängige Finanzsenat geht daher davon aus, dass eine berufliche Veranlassung der gegenständlichen Kosten vorliegt, weil die vermittelten Fähigkeiten und Kenntnisse einerseits beruflich notwendig sind und diese von der Bw. sowohl im Unterricht als auch in der Lehreraus- und Fortbildung sowie der sonstigen beruflichen Tätigkeit Verwendung finden und diese der Bw. auch eine sinnvolle Karriereentwicklung ermöglichen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Beilage: 1 Berechnungsblatt Wien, am 10. August 2006 Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

Aus- und WeiterbildungskostenAHS-Professorin mit Zusatztätigkeit in der Lehreraus-und Fortbildung sowie weiteren ZusatztätigkeitenAusbildung zum Groupworkerberufsbegleitende Weiterbildung für angewandte bioenergetische Analyse der DÖK

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
Geschäftszahl
RV/1752-W/05
Stammnummer
23637
Gültig
10.08.2006 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF