Werden von einem in Deutschland ansässigen Unternehmen in Österreich Fortbildungskurse abgehalten, unterliegen diese Tätigkeiten der inländischen Umsatzsteuer in Höhe von 20%; eine Umsatzsteuerbefreiung ist im österreichischen Umsatzsteuerrecht für private Schulen und andere allgemein bildende oder berufsbildende Einrichtungen nur dann vorgesehen, wenn diese eine den…
Errichtet eine in Italien ansässige Aktiengesellschaft in Österreich für einen Auftraggeber ein verschiebbares Dach zur Vornahme von Sanierungsarbeiten auf einer Altlastdeponie und führt sie nach Erfüllung der Werklieferung für eine Dauer von fünf Jahren monatlich den Verschub des Daches aus bzw. überwacht diesen und schult…
…Sollte der Zahlungsgrund hingegen die im Eigeninteresse der Bank gelegene Aus- bzw. Fortbildung im Ausland sein, dann würde jedenfalls eine inländische Verwertung dieser Mitarbeiteraktivität gegeben sein, sodass auch aus dieser Perspektive gesehen inländische beschränkte Steuerpflicht besteht. Eine andere Betrachtung wäre nur für den Sonderfall erforderlich…
Werden von einem in Deutschland ansässigen Unternehmen in Österreich nur gelegentlich Fortbildungskurse abgehalten und stellen die Räumlichkeiten, die zur Ausübung dieser Aktivitäten benötigt werden, keine Betriebstätte des ausländischen Unternehmens in Österreich dar (den Räumlichkeiten würde jedenfalls dann Betriebstättencharakter zuzumessen sein, wenn sie länger als 6…
Der in § 99 Abs. 1 Z 1 EStG verwendete Begriff "Vortragender" kann nicht in engem Wortsinn verstanden werden, sondern umfasst jedenfalls auch die durch Vortrag gestaltete Unterrichtstätigkeit, die Betreuung von Workshops durch Lehrpersonen und das vornehmlich mündlich betriebene Managementtraining. Denn Sinn und Zweck der…
Es erscheint durchaus vertretbar, in der Tätigkeit eines selbständig tätigen deutschen Seminarleiters bzw. Trainers bei Seminaren keine vortragende sondern - im Sinn des Erlasses vom 24. Juli 1984, AÖF Nr. 184/1984 - eine unterrichtende Tätigkeit zu erblicken, soferne die deutsche Steuerverwaltung in dem konkreten Besteuerungsfall eine…
…Vortragende, welche die Steuer gemäß § 100 Abs. 2 erster Satz EStG 1988 schuldet, nur mittels Bescheid und nur aus den ausdrücklich in § 100 Abs. 3 EStG 1988 genannten Gründen in Anspruch genommen werden, zB wenn die Haftung bei den Abzugsverpflichteten nur erschwert durchsetzbar wäre. Dies…
Es erscheint durchaus vertretbar, in der Tätigkeit eines selbständig tätigen deutschen Seminarleiters bzw. Trainers bei Seminaren für die Entwicklung von Kommunikationsstrategien keine vortragende sondern - im Sinn des Erlasses vom 24. Juli 1984, AÖF Nr. 184/1984 - eine unterrichtende Tätigkeit zu erblicken; dies hat zur…
…Anlass gebende Auslandsgeschäft nicht getätigt worden wäre. Wird daher für das Auslandskreditgeschäft eine eigene Geschäftsstelle eingerichtet, so belasten deren Unkosten erkennbar die aus dem Auslandsgeschäft erzielten Zinsenerträgnisse. Besteht hingegen keine eigene Auslandskreditabteilung und liegen lediglich Einzelfälle einer zur Steueranrechnung Anlass gebenden Kreditvergabe in das Ausland…
Entsendet eine deutsche Bildungsakademie, die in der Rechtsform eines Vereines geführt wird und in Österreich über keine Betriebstätte verfügt, Dienstnehmer und freiberufliche Mitarbeiter als Vortragende zu österreichischen Seminarveranstaltungen, so unterliegen die hiefür vereinbarungsgemäß von dem österreichischen Seminarveranstalter an die Akademie zu leistenden Vergütungen gemäß § 99…
Schließt ein in der Behindertenbetreuung tätiger gemeinnütziger österreichischer Verein mit deutschen, niederländischen und schweizerischen Fachkräften Werkverträge ab, auf Grund derer diese kurzfristige Seminarveranstaltungen in österreichischen Schulungsheimen abhalten, wobei bisher von den Honoraren, nicht aber von den Aufenthalts- und Reisekosten ein Steuerabzug nach § 99 EStG vorgenommen…
…Behauptung, dass ein Anwendungsfall von Art. 17 Abs. 2 DBA-Schweiz vorliegt, nur empfohlen werden, den vollen Steuerabzug vorzunehmen und das betroffene schweizerische Theater bzw. die betroffenen Künstler zu ersuchen, entsprechende Rückerstattungsanträge zu stellen. Hiebei wird zweckdienlicherweise eine Bescheinigung beizulegen sein, dass jene Einkünfte, hinsichtlich…
…und verlegt er am 1. Februar 1999 seinen Wohnsitz aus Deutschland nach Österreich dann gilt für die ab 1. Februar 1999 zufließenden Einkünfte folgendes: Abfindung: Hinsichtlich der in der Aufhebungs-Vereinbarung vereinbarten Abfindung wäre mit den deutschen Behörden zu klären, ob diese Abfindung als nachträgliche…
…steuerliche Behandlung der Gesellschaft bzw. ihrer Gesellschafter in dem ausländischen Staat. Eine Beteiligung an einer ungarischen KG, die einer österreichischen KG vergleichbar ist und die ausschließlich über Betriebstätten in Ungarn verfügt, hat demnach zur Folge, dass Gewinnanteile aus einer solchen Beteiligung aus der inländischen Besteuerungsgrundlage…
…zwei Jahren vorübergehend in Österreich aufhalten, um an einer Universität oder an einer anderen Lehranstalt zu unterrichten oder zu forschen. Der Sinn dieser Bestimmung liegt aus österreichischer Sicht darin, dass kurzfristige Gastprofessuren im Nichtansässigkeitsstaat nicht zu einer Steuerpflicht führen sollten. Als kurzfristig sollen jene gelten…
…entfallen), wäre eine Verlustverwertung in Österreich ausgeschlossen bzw. müsste gegebenenfalls im Sinn von § 2 Abs. 8 Z 3 EStG 1988 zu einer Nachversteuerung führen. Die Bestimmung des § 2 Abs. 8 Z 3 EStG 1988 ist auch im Bereich der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit anzuwenden. Denn…
…bestehen daher keine Bedenken, auch die Rentenbezüge aus der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt der Ärzte nach der Kassenstaatsregel in Österreich von der Besteuerung freizustellen, wenn auf deutscher Seite ebenfalls eine Zuordnung der betreffenden Renten unter Artikel 10 des DBA-Deutschland (1954) bzw. unter die im inhaltlichen…
…vermag dies nicht eine steuerliche Umqualifizierung der Erträge in Einkünfte aus selbständiger Arbeit zu bewirken. Und zwar auch dann nicht, wenn in Deutschland eine solche Umqualifizierung durch das "Gesetz zur Förderung von Wagniskapital" angeordnet worden ist. Der "carried interest" ist daher gemäß Artikel 10 bzw…
…auch keine schädlichen Passiveinkünfte, dann steht im Fall einer Veräußerung der Beteiligung an dieser Steueroasengesellschaft § 10 Abs. 3 bzw. 4 KStG einer Steuerbefreiung des erzielten Veräußerungsgewinnes nicht entgegen. Davon unberührt bleiben die bei Einschaltung funktionsloser oder funktionsschwacher Steueroasengesellschaften immer bestehenden Prüfungserfordernisse, ob im konkreten Einzelfall…
…von Artikel 7 DBA-Liechtenstein und Einkünfte aus "unselbständiger Arbeit" im Sinn von Artikel 15 DBA-Liechtenstein unterliegen bei in Österreich Ansässigen auch dann der inländischen Besteuerung, wenn die Einkunftsquelle (Betriebstätte bzw. Tätigkeitsort) in Liechtenstein gelegen ist. Werden hingegen Einkünfte aus "selbständiger Arbeit" im Sinn…