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EAS 1846Gesellschafterdienstnehmer einer deutschen GmbH als Grenzgänger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 87/2-IV/4/0123.04.2001

…Tätigkeit für die deutsche GmbH auf österreichischem Staatsgebiet ausüben sollte, für die deutsche GmbH in Österreich vermutlich eine österreichische Betriebstätte begründet, die dann auch zur Aufteilung der GmbH-Besteuerungsrechte Anlass geben müsste. 23. April 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: …

EAS 1164Deutscher Gesellschaftergeschäftsführer als inländischer Projektleiter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0610/368-IV/4/9731.10.1997

…einem solchen Fall eine Aufteilung des GMBH-Bezuges auf die beiden Funktionen zu erfolgen hat. Jener Bezugsteil, der auf die technische Kundenbetreuung entfällt, unterliegt insoweit der österreichischen Besteuerung, als der Geschäftsführer auf österreichischem Staatsgebiet tätig geworden ist; insoweit ist er von der deutschen Besteuerung zu…

EAS 1977Einseitige Dehnung des Arbeitgeberbegriffes im DBA-Norwegen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 947/1-IV/4/0108.01.2002

…dann nicht, wenn die Subaufträge in sukzessiver Aufeinanderfolge von zwei Auftraggebern erteilt worden sind. Nur dann, wenn Teile der remunerierten Tätigkeit nicht auf norwegischem Staatsgebiet, sondern in Österreich ausgeführt worden wären, müsste eine Aufteilung der Besteuerungsrechte vorgenommen werden. Die (bekannte) Argumentation der norwegischen Steuerverwaltung, der…

EAS 906Einkünfteaufteilung bei Auslandsentsendungen von Arbeitskräften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/4-IV/4/9603.07.1996

…dann erwächst in diesem Kalenderjahr ein Besteuerungsanspruch Deutschlands, der mit einer korrespondierenden Steuerfreistellungsverpflichtung in Österreich verknüpft ist. Von dieser - OECD-einheitlich geregelten - Zählweise ist die andere Frage zu unterscheiden, wie nun die Aufteilung der Arbeitseinkünfte zwischen Deutschland und Österreich vorzunehmen ist. Geht man davon aus…

EAS 255Ungarische Gesellschafter-Geschäftsführer österreichischer GesmbHs
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 366/48/1-IV/4/9309.04.1993

In einem mit der Schweiz geführten Verständigungsverfahren ist Übereinstimmung erzielt worden, dass sich die Aufteilung der Besteuerungsrechte bei Dienstnehmern von Kapitalgesellschaften ungeachtet einer allfälligen Beteiligung des Dienstnehmers an der Gesellschaft stets nach der Zuteilungsregel für unselbständige Arbeit richtet (AÖFV. Nr. 153/1992). Das BM für…

EAS 548Engagement eines deutschen Musikdramaturgen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 1236/12/1-IV/4/9416.12.1994

…in Deutschland steuerfrei zu stellen. Sollte die den Vergütungen zugrunde liegende Tätigkeit in beiden Staaten ausgeübt werden, müsste nach Maßgabe der mit Deutschland im Fall von Kostümbildnern vereinbarten Vorgangsweise eine Aufteilung der Besteuerungsrechte vorgenommen werden (AÖF Nr. 105/1974). 16. Dezember 1994 Für den Bundesminister…

EAS 1587Österreichische Ausbildnerin für Versicherungsvertreter einer deutschen Versicherungsgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 172/1-IV/4/0017.01.2000

…Österreich und Deutschland nach Maßgabe der geschätzten Arbeitsdauer in der Ausbildungsstätte in Deutschland einerseits und der übrigen Arbeitszeit andererseits aufzuteilen. Die Entscheidung über die Aufteilung kann allerdings nicht im ministeriellen EAS-Verfahren getroffen werden, da diese in erster Linie von der Sachverhaltseinschätzung abhängt. Wesentlich ist…

EAS 586Italienische Gesellschaftergeschäftsführer österreichischer GesmbHs
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2542/2-IV/4/9528.02.1995

…Im Verhältnis zur Schweiz ist im Rahmen eines Verständigungsverfahrens Einigung dahingehend erzielt worden, dass sich die Aufteilung der Besteuerungsrechte bei Dienstnehmern von Kapitalgesellschaften ungeachtet einer allfälligen Beteiligung des Dienstnehmers an der Gesellschaft stets nach Artikel 15 des Abkommens (Einkünfte aus unselbständiger Arbeit) richtet. Dies deshalb…

EAS 2504Stock Options für einen nach Großbritannien entsandten Mitarbeiter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 925/1-IV/4/0417.08.2004

…Erfassung jener Einkunftsteile in Großbritannien zu belegen, die auf österreichischer Seite von der Besteuerung freigestellt werden (Besteuerungsnachweis). Es ist wohl richtig, dass Österreich Einkunftsteile, an denen das Abkommen Großbritannien das Besteuerungsrecht zuweist, auch dann von der Besteuerung freistellen muss, wenn Großbritannien in seinem innerstaatlichen Recht…

EAS 1570Nebenberuflicher Musikunterricht in der Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4282/20-IV/4/9901.12.1999

…zweimal wöchentlich abzuhaltende Sprechtage von einer schweizerischen Privatklinik zur Verfügung gestellt wurde, war ein solches, das dauernd in der Verfügungsmacht des österreichischen Arzt stand und nicht von anderen mitbenutzt wurde. Wird die Tätigkeit als eine unselbständige eingestuft, dann wird eine Aufteilung der Besteuerungsrechte vorzunehmen sein.…

EAS 346Britische Gesellschaftergeschäftsführer inländischer Sitzgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 1236/7/2-IV/4/9303.12.1993

…wird auf der Grundlage von § 98 EStG eine inländische beschränkte Steuerpflicht gegeben sein. In einem mit der Schweiz geführten Verständigungsverfahren war Einigung erzielt worden, dass sich die Aufteilung der Besteuerungsrechte bei Dienstnehmern von Kapitalgesellschaften ungeachtet einer allfälligen Beteiligung des Dienstnehmers an der Gesellschaft stets nach…

EAS 2814Schweizerische Verwaltungsratsvergütungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0045-IV/4/200701.02.2007

…14 (Unternehmensgewinne bzw. selbständige Arbeit) zur Anwendung kommt. Da Artikel 7 und 14 im gegebenen Zusammenhang gleichlautende Regeln für die Aufteilung der Besteuerungsrechte zwischen der Schweiz und Österreich enthalten, bedarf es keiner Auseinandersetzung mit der Frage, welchem der beiden letztgenannten Artikeln die Vergütungen zuzurechnen sind…

EAS 379Gesellschafter-Geschäftsführer an ungarischer GesmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 366/56/1-IV/4/9402.02.1994

…sich die Aufteilung der Besteuerungsrechte bei Dienstnehmern von Kapitalgesellschaften ungeachtet einer allfälligen Beteiligung des Dienstnehmers an der Gesellschaft stets nach Artikel 15 des Abkommens (Zuteilungsregel für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit) richtet (AÖF Nr. 153/1992). Diese Auffassung würde - sofern sich nicht im Rahmen von Verständigungsverfahren…

EAS 1448Pensionsabfindung für einen Mitarbeiter mit Teilbeschäftigung in der tschechischen Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/3-IV/4/9910.05.1999

…findet allerdings keine Aufteilung der Besteuerungsrechte an dieser Firmenpension statt, sondern es steht gemäß Artikel 18 des Abkommens das ausschließliche Besteuerungsrecht Österreich zu. Artikel 18 unterscheidet nicht darnach, in welcher Weise die Pension ausgezahlt wird. Auch eine als Pensionsabfindung geleistete Einmalzahlung wird von Artikel 18…

EAS 2552Stock-Option Ausübung nach Entsendung nach Rumänien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0310-IV/4/200405.01.2005

…gemäß Artikel 15 DBA-Rumänien von den lukrierten Einkünften (140 - 100 = 40) jener Teil in Österreich besteuert werden, der nach den allgemeinen Grundsätzen auf die noch in Österreich geleistete Arbeit entfällt. Nach den Vorstellungen der OECD soll die Aufteilung nach jenem Verhältnis vorgenommen werden…

EAS 2106Konzernversetzung in das Ausland mit Rückkehroption
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 245/2-IV/4/0226.08.2002

…wenn von einem inländischen Arbeitgeber Arbeitslohn ins Ausland geleistet wird (EStR 2000 Rz 7959 und VwGH 20.10.1982, 81/13/0083). Sollte allerdings die Entsendung in einen DBA-Partnerstaat erfolgen, mit dem im DBA eine OECD-konforme Aufteilung der Besteuerungsrechte an Einkünften aus unselbständiger…

EAS 1911US-Vorlaufproduktionskosten einer österreichischen Unterhaltungsdarbietung eines US-Künstlers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 504/1-IV/4/0108.08.2001

…17 Abs. 1 DBA-USA von 20.000 US-Dollar überschritten wird. Es gilt hiebei als Grundsatz, dass Artikel 17 dem Auftrittstaat das Besteuerungsrecht für das Gesamtentgelt zuteilt, ohne dass eine Aufteilung auf die Aufführung als solche und auf die Vorbereitung (Proben, Produktion usw.) im…

EAS 2150Österreichischer Tierarzt und Hufschmied mit behaupteter liechtensteinischer Tierarztpraxis
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4282/11-IV/4/0205.11.2002

Wird von einem in Österreich wohnhaften Tierarzt und Hufschmied behauptet, dass er seine Tätigkeit von einer liechtensteinischen Tierarztpraxis aus betreibt, dann ändert dies zunächst nichts daran, dass das grundsätzliche Besteuerungsrecht an den Einkünften dem Ansässigkeitsstaat (Österreich) zugesprochen wird (Art. 14 bzw. 7 der DBA mit…

EAS 3461Pilotenleasing im internationalen Luftfahrtverkehr
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2026-0.204.91713.03.2026

…Abs. 3 DBA-VAE von vornherein nicht anwendbar sein, weil das gegenständlich einzige involvierte Luftfahrtunternehmen iSd Art. 8 DBA-VAE in Malta - und somit in keinem der beiden Vertragsstaaten - ansässig ist. Da die Aufteilung des Besteuerungsrechts sonach im Wege der allgemeinen Zuteilungsregel des Art. 15…

EAS 655Geschäftsführerentsendung in die tschechische Tochter-GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/50/1-IV/4/9512.06.1995

…allen Jahren ein Besteuerungsrecht an den Geschäftsführerbezügen, in denen die Aufenthaltsdauer auf tschechischem Staatsgebiet länger als 183 Tage andauert. Wenn die Tätigkeit des Geschäftsführers auch berufliche Aufenthalte auf österreichischem Staatsgebiet (oder im Drittausland) erforderlich macht, dann ergibt sich das Erfordernis, eine Aufteilung der Gehaltsbesteuerung zwischen…