…anlangt, so stellt die Veräußerung der fertiggestellten Appartements eine "Lieferung" dar, sodass darauf die Regelung des auf "sonstige Leistungen" abstellenden § 3a Abs. 6 UStG 1994 keine Anwendung findet. Da allerdings die Lieferung gemäß § 3 Abs. 7 UStG 1994 im Ausland stattfindet, tritt ein gleicher Effekt…
…Nr. 800/1974, die gemäß § 28 Abs. 5 Z 1 UStG 1994 weiterhin anwendbar ist, die unechte Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch nimmt. Wird in einem solchen Fall von der Agentur eine Rechnung über einen Betrag von S 7.400,- gelegt, der sich wie folgt zusammensetzt: |…
…wobei diese Verpflichtung nicht davon abhängt, dass auch im Sinn des Art. 5 DBA-Großbritannien eine inländische Betriebstätte gegeben ist. Es deutet Vieles darauf hin, dass die erbrachten Leistungen als Katalogleistungen im Sinn des § 3a Abs. 10 UStG einzustufen sind; allerdings kann diese Frage wegen…
…gemäß § 3 Abs. 7 UStG nicht der österreichischen Umsatzbesteuerung ("nichtsteuerbarer Umsatz"). Die zollrechtlichen Fragen müßten mit den zuständigen Zollbehörden geklärt werden; ihre Beantwortung kann nicht in das nur für steuerliche Fragen internationaler Steuerfälle vorgesehene EAS-Verfahren einbezogen werden. 29. November 1999 Für den Bundesminister: Dr…
…an beweglichen körperlichen Gegenständen" umfasst angesehen werden, sodass den österreichischen Kunden für die in Österreich erbrachten Leistungen gemäß § 3a Abs. 8 lit. c UStG 1994 Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen gewesen wäre. 05. November 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…UStG 1994 in Österreich. Wird die Telekommunikationsdienstleistung an Nichtunternehmer erbracht, wird sie gem. § 1 der VO BGBl II Nr. 102/1997 in Österreich ausgeführt, wenn die Leistung im Inland genutzt oder ausgewertet wird. In diesen Fällen hat das US-Unternehmen gem. § 27 Abs. 7 UStG…
…Künstlerklausel" (dem Artikel 17 Abs. 1 des OECD-Musters nachgebildete Bestimmung) dieses Besteuerungsrecht Österreich durch ein DBA entzogen ist (wie zB im Fall Deutschlands oder Ungarns). Die Steuerpflicht ist im Veranlagungsweg wahrzunehmen. Vorsorglich ist anzumerken, dass auf Grund des UStG 1994 für ausländische Unternehmer (dazu…
…amerikanische Universität mit der Abhaltung der Studienprogramme gemäß § 3a Abs. 8 UStG in Österreich der inländischen Umsatzsteuerpflicht unterliegt und gemäß § 27 Abs. 7 und 8 UStG einen Fiskalvertreter zu bestellen haben wird. 16. März 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…daher innergemeinschaftliche Lieferungen dar, die nach den Regeln des UStG 1994 (samt Anhang zu § 29 Abs. 8) der österreichischen Erwerbsumsatzbesteuerung zu unterziehen sind. Ein österreichisch-deutscher Notenwechsel über die Unanwendbarkeit des genannten Abkommens wird gegenwärtig vorbereitet. 7. Februar 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…
…Nr. 800/1974 (ab Betriebstätteneröffnung) nicht mehr möglich. Sofern diesfalls die (in dieser Form ab 1994 geltende) Umsatzgrenze des § 6 Z. 18 UStG von S 300.000,- überschritten wird, würde inländische Umsatzsteuerpflicht für die deutschen Handelsvertreter eintreten. 4. Mai 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…Umsatzsteuerpflicht befreit werden. Diese Befreiung zieht allerdings nach Maßgabe des § 12 Abs. 3 UStG den Ausschluss vom Vorsteuerabzug nach sich (unechte Befreiung). Mit Schweden ist ein derartiges Reziprozitätsverhältnis bisher nicht herbeigeführt worden. 25. September 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Gewinnteile nicht der deutschen Betriebstätte zugerechnet werden. Es wird sich daher empfehlen, dass seitens des österreichischen Unternehmens ein sachgerechter Gewinnaufteilungsvorschlag ausgearbeitet und mit dem zuständigen deutschen und österreichischen Finanzamt abgestimmt wird. 7. April 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…auch in der inländischen Wohnung von Mitarbeitern gegeben sein; denn auch von einem Angestellten angemietete Geschäftsräumlichkeiten begründen für den Arbeitgeber eine Betriebstätte, wenn sie für Zwecke des Unternehmens verwendet werden (BFH 30.1.1974, BStBl II 327). Die Wohnung des Angestellten würde nur dann nicht…
… 7 UStG eine Steuerfreiheit für Ausfuhrlieferungen in Anspruch genommen werden kann (dies trifft auf entgeltliche Lieferungen an Abnehmer in den genannten Staaten zu). Der auf § 48 BAO gestützte Umsatzsteuerentlastungsantrag muss die davon betroffenen Hilfsgüter nach Art und Menge und unter Angabe ihres Gesamtwertes möglichst genau…
…der Doppelbesteuerung nicht auf der Grundlage von § 48 BAO beseitigt werden. Es ist aber zu bedenken, dass die Problematik einer umsatzsteuerlichen Doppelbelastung im Verhältnis zum Kleinwalsertal mit dem bevorstehenden EU-Beitritt entfällt. 11. November 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…ebenfalls veranstaltend mitwirkt, ist gemäß § 3a Abs. 8 lit. a UStG in Österreich umsatzsteuerpflichtig (Entgelt ist der Überweisungsbetrag zuzüglich der erhaltenen Sachleistung). Sollte das deutsche Unternehmen auf der Grundlage der Verordnung BGBl. Nr. 800/1974, (unechte) Umsatzsteuerfreiheit in Österreich in Anspruch nehmen, wäre es von…
…der Republik Österreich durch das DBA-Deutschland für alle Gesellschafter gleichermaßen ausgeschlossen: für wesentlich Beteiligte durch die hiefür eigens vorgesehene Zuteilungsregel des Artikels 7 und für die übrigen Gesellschafter durch die allgemeine Grundzuteilungsregel des Artikels 13 Abs. 1. 9. November 1992 Für den Bundesminister: Dr…
…gemäß § 7 UStG in Anspruch genommen werden können. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Albanien noch keine Gegenseitigkeitserklärung abgegeben hat und daher nicht zum Kreis der von der Verordnung erfassten ausländischen Staaten zählt. 23. März 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…wird angemerkt, dass die Tätigkeit der Restauratoren kunsthandwerklicher Art ist und daher den Einkünften aus Gewerbebetrieb zugerechnet wird (AÖFV. Nr. 181/1988). Nach Maßgabe des Artikels 7 des österreichisch-polnischen Doppelbesteuerungsabkommens sind aber in Polen ansässige und in Österreich selbständig tätige Personen berechtigt, eine Entlastung…
…Afrika) besteht kein solches Reziprozitätsverhältnis, so dass Hilfslieferungen, die im Auftrag des Bundeskanzleramtes dorthin getätigt werden (sonach Lieferungen, bei denen die Republik Österreich der umsatzsteuerliche "Abnehmer" ist), stets der österreichischen Umsatzsteuerpflicht unterliegen. 3. Juli 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: