…wird allerdings zu prüfen sein, ob dem Wissenschaftler eine "feste Einrichtung" (z.B. ein Arbeitsraum) im Zusammenhang mit seiner Lehrtätigkeit in Österreich zur Verfügung steht. Denn trifft dies in einem solchen Fall nicht zu, wären die Lehrauftragsvergütungen - selbst bei Überschreiten der Zweijahresfrist - gemäß Artikel 14…
…Staaten keine Betriebstätten im Sinn der mit diesen Ländern abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen bestehen. Steht dem Flugzeugmechaniker in den genannten Staaten keine feste örtliche Einrichtung zur ausschließlichen Verfügung (z.B. ein eigener Arbeitsraum) und werden daher die Wartungs- und Reparaturarbeiten im Hangar oder im freien Gelände des…
…würde sich dann ergeben, wenn dem österreichischen Geschäftsführer dauerhaft ein Arbeitsraum bei der deutschen Konzerngesellschaft zur Verfügung gestellt wird. Denn dieser würde im zweiten Fall (Assistenzleistungsfall) eine Betriebstätte für die österreichische Konzerngesellschaft in Deutschland darstellen. In beiden Fällen ist darauf zu achten, dass der gesamte…
…dann ist weiters festzustellen, ob den vorübergehend nach Österreich entsandten Dienstnehmerinnen des deutschen Produzenten im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit besondere Räumlichkeiten (zB ein eigener Arbeitsraum) zur Verfügung gestellt worden sind. Solche Räumlichkeiten würden für lohnsteuerliche Belange ab einer Nutzungsmöglichkeit von der Dauer 1 Monates…
…eigener Arbeitsraum zur Verfügung steht. Dieser Arbeitsraum würde als "Betriebstätte" des schweizerischen Arbeitgebers in Österreich zu werten sein. Dies hat zur Folge, dass die "183-Tage-Klausel" des Artikels 15 Abs. 2 DBA-Schweiz nicht zur Anwendung kommt und dass weiters die österreichische Steuerpflicht im…
…auch Einflussnahmemöglichkeiten z.B. im Wege von "Strohmännern" würden ausreichen). Sollte die gewählte Gestaltung - die nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen in mehrfacher Hinsicht ungewöhnlich ist - aus der Sicht der wirtschaftlichen Betrachtungsweise mit dem tatsächlichen wirtschaftlichen Geschehnisablauf in unbedenklicher Weise übereinstimmen, wird weiters zu untersuchen…
…ihn Einkünfte aus Gewerbebetrieb darstellen. Wenn ihm in Österreich weder ein Arbeitsraum noch eine andere feste örtliche Einrichtung zur Ausübung seiner Tätigkeit dauerhaft zur Verfügung steht und er im Rahmen von Kunden- und Lieferantengesprächen lediglich die Einrichtung des Besprechungsraumes mitbenutzt, wenn er sonach über keine…
…wenn dem Bühnenbildner ein Arbeitsraum für die Dauer von mindestens 6 Monaten zur Verfügung gestellt worden wäre. Die vom italienischen Theater bezogenen Honorare unterliegen ungeachtet des Umstandes, ob Italien daran ein Besteuerungsrecht besitzt oder nicht, jedenfalls der österreichischen Besteuerung, weil im DBA-Italien nicht das…
Veranstalten zwei in Deutschland ansässige Personen im Wege ihrer in Deutschland geleiteten GesnbR universitäre Veranstaltungen in Österreich und verpflichten sie hierbei deutsche und in Drittstaaten ansässige Vortragende, dann unterliegen die von Deutschland aus an die Vortragenden überwiesenen Vortragsvergütungen nach österreichischem inländischem Recht (§ 98 Abs. 1…
…zu werden und ohne im Inland eine "Betriebstätte" zu begründen (Betriebstätte wäre zB ein zur Verfügung gestellter eigener Arbeitsraum), dann unterliegen die hierfür vom WIFI bezogenen Vergütungen gemäß Artikel 14 des österreichisch-italienischen Doppelbesteuerungsabkommens auch dann keiner inländischen Steuerpflicht, wenn im Inland noch ein Nebenwohnsitz…
…Z 1 EStG 1988) zu, wenn ihm in Österreich keine "ständige Einrichtung" (zB ein Arbeitsraum) dauerhaft (länger als 6 Monate) zur Verfügung gestellt worden ist. Eine "Unterrichtstätigkeit" wird nach Übereinkunft mit der deutschen Steuerverwaltung nicht als im Gaststaat steuerpflichtige "Vortragstätigkeit" gewertet (AÖF Nr. 184/1984)…
…der Beurteilung als Werkvertrag, dann ist als weitere Frage zu klären, ob dem Geschäftsführer die dauerhafte Verfügungsmöglichkeit über Geschäftsräume (ein eigener Arbeitsraum würde ausreichen) zusteht. Falls dies zutrifft und daher eine "feste Einrichtung" im Sinne von Art. 14 DBA-Italien gegeben ist, unterliegt jener Teil…
…daher im Ausland ansässige Bühnenbildner und Regisseure seitens eines österreichischen Theaters mittels Werkvertrages verpflichtet, tritt österreichische Steuerpflicht nur bei Bestehen einer inländischen festen Einrichtung (zB bei einem dauernd zur Verfügung gestellten eigenen Arbeitsraum) ein (EAS 1). Diese Rechtslage gilt ab 1. Jänner 2003 auch im…
…Grundsätze der Gewinnzuordnung mit den zuständigen österreichischen und deutschen Finanzämtern abzustimmen. Sollte hierbei keine Einigung erzielbar sein, könnte im Wege eines internationalen Verständigungsverfahrens das internationale Einvernehmen zwischen den Steuerverwaltungen hergestellt werden. 15. Juni 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…einem dauernd zur Verfügung gestellten eigenen Arbeitsraum) ein (Art. 9 Abs. 2 DBA-Frankreich; EAS 1). Eine davon abweichende Situation ergibt sich bei Abkommen, die keine dem Artikel 17 des OECD-Musters ausreichend nachgebildeten Abkommensbestimmungen enthalten, wie z.B. im Fall des DBA-Deutschland: denn…
…fremdüblich) getroffenen Vereinbarung über eine Arbeitskräftegestellung? Im Fall Nr. 2 und Nr. 3 wäre auch von Bedeutung, ob dem Geschäftsführer in Österreich ein Arbeitsraum oder sonst eine feste örtliche Einrichtung dauerhaft zur Verfügung gestellt wird. Angesichts des Umstandes, dass die internationalen Beziehungen zwischen einander nahe…
…September 1992). Werden daher in Großbritannien ansässige Personen in solchen Funktionen seitens eines inländischen Festspielveranstalters mittels Werkvertrages verpflichtet, tritt gemäß Artikel 14 DBA-Großbritannien österreichische Steuerpflicht nur bei Bestehen einer inländischen festen Einrichtung (zB bei einem dauernd zur Verfügung gestellten eigenen Arbeitsraum) ein. Dies gilt…
…Arbeitsraum zur Verfügung gestellt worden wäre, mangelt es dem für die Annahme einer "festen Einrichtung" ("Betriebstätte") wesentlichen Merkmal der Dauerhaftigkeit, die üblicherweise erst ab einem Zeitraum von 6 Monaten angenommen wird. Eine Entscheidung, wie der Sachverhalt zu beurteilen ist, kann nicht auf ministerieller Ebene im…
…Arbeitsraum zur Verfügung steht, der als Betriebstätte der britischen Gesellschaft in Österreich zu werten ist. Zutreffendenfalls ist die britische Gesellschaft zum Lohnsteuerabzug in Österreich verpflichtet (§ 47 Abs. 1 EStG) und die 183-Tage-Klausel des Art. 15 Abs. 2 DBA-Großbritannien ist unanwendbar. Liegt im…
…das Abkommen daran Österreich das Besteuerungsrecht zuteilt. Bei freiberuflichen Einkünften ist ein österreichisches Besteuerungsrecht im Allgemeinen nur dann vorgesehen, wenn dem freiberuflich Tätigen in Österreich eine ständige Einrichtung (z.B. ein ihm persönlich überlassener Arbeitsraum) zur Verfügung gestellt wird. Liegt keine derartige ständige Einrichtung vor…