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EAS 781Zweijahresfrist für italienische Gastprofessoren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2487/1/2-IV/4/9515.12.1995

…wird allerdings zu prüfen sein, ob dem Wissenschaftler eine "feste Einrichtung" (z.B. ein Arbeitsraum) im Zusammenhang mit seiner Lehrtätigkeit in Österreich zur Verfügung steht. Denn trifft dies in einem solchen Fall nicht zu, wären die Lehrauftragsvergütungen - selbst bei Überschreiten der Zweijahresfrist - gemäß Artikel 14…

EAS 501Flugzeugreparaturen im Ausland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 3319/1/1-IV/4/9422.09.1994

…Staaten keine Betriebstätten im Sinn der mit diesen Ländern abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen bestehen. Steht dem Flugzeugmechaniker in den genannten Staaten keine feste örtliche Einrichtung zur ausschließlichen Verfügung (z.B. ein eigener Arbeitsraum) und werden daher die Wartungs- und Reparaturarbeiten im Hangar oder im freien Gelände des…

EAS 733Doppelgeschäftsführung im Verhältnis zu Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 290/19/1-IV/4/9509.10.1995

…würde sich dann ergeben, wenn dem österreichischen Geschäftsführer dauerhaft ein Arbeitsraum bei der deutschen Konzerngesellschaft zur Verfügung gestellt wird. Denn dieser würde im zweiten Fall (Assistenzleistungsfall) eine Betriebstätte für die österreichische Konzerngesellschaft in Deutschland darstellen. In beiden Fällen ist darauf zu achten, dass der gesamte…

EAS 870Beratung und Überwachung im Rahmen eines Franchise-Vertrages
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1483/62-IV/4/9630.04.1996

…dann ist weiters festzustellen, ob den vorübergehend nach Österreich entsandten Dienstnehmerinnen des deutschen Produzenten im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit besondere Räumlichkeiten (zB ein eigener Arbeitsraum) zur Verfügung gestellt worden sind. Solche Räumlichkeiten würden für lohnsteuerliche Belange ab einer Nutzungsmöglichkeit von der Dauer 1 Monates…

EAS 592Geschäftsführung österreichischer Tochter-GmbHs schweizerischer AGs
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 853/1/1-IV/4/9516.03.1995

…eigener Arbeitsraum zur Verfügung steht. Dieser Arbeitsraum würde als "Betriebstätte" des schweizerischen Arbeitgebers in Österreich zu werten sein. Dies hat zur Folge, dass die "183-Tage-Klausel" des Artikels 15 Abs. 2 DBA-Schweiz nicht zur Anwendung kommt und dass weiters die österreichische Steuerpflicht im…

EAS 642Management-Fees an eine zypriotische Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 3409/1/1-IV/4/9529.05.1995

…auch Einflussnahmemöglichkeiten z.B. im Wege von "Strohmännern" würden ausreichen). Sollte die gewählte Gestaltung - die nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen in mehrfacher Hinsicht ungewöhnlich ist - aus der Sicht der wirtschaftlichen Betrachtungsweise mit dem tatsächlichen wirtschaftlichen Geschehnisablauf in unbedenklicher Weise übereinstimmen, wird weiters zu untersuchen…

EAS 1091Freier Dienstvertrag des Geschäftsführers einer niederländischen Gesellschaft mit der österreichischen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 41/4-IV/4/9719.06.1997

…ihn Einkünfte aus Gewerbebetrieb darstellen. Wenn ihm in Österreich weder ein Arbeitsraum noch eine andere feste örtliche Einrichtung zur Ausübung seiner Tätigkeit dauerhaft zur Verfügung steht und er im Rahmen von Kunden- und Lieferantengesprächen lediglich die Einrichtung des Besprechungsraumes mitbenutzt, wenn er sonach über keine…

EAS 2805Österreichischer Bühnenbildner eines italienischen Theaters
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0012-IV/4/200712.01.2007

…wenn dem Bühnenbildner ein Arbeitsraum für die Dauer von mindestens 6 Monaten zur Verfügung gestellt worden wäre. Die vom italienischen Theater bezogenen Honorare unterliegen ungeachtet des Umstandes, ob Italien daran ein Besteuerungsrecht besitzt oder nicht, jedenfalls der österreichischen Besteuerung, weil im DBA-Italien nicht das…

EAS 2465Inländische universitäre Vortragsveranstaltungen einer deutschen GesnbR
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/299-IV/4/0420.05.2004

Veranstalten zwei in Deutschland ansässige Personen im Wege ihrer in Deutschland geleiteten GesnbR universitäre Veranstaltungen in Österreich und verpflichten sie hierbei deutsche und in Drittstaaten ansässige Vortragende, dann unterliegen die von Deutschland aus an die Vortragenden überwiesenen Vortragsvergütungen nach österreichischem inländischem Recht (§ 98 Abs. 1…

EAS 2238WIFI-Vortragende mit italienischem Hauptwohnsitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 836/1-IV/4/0317.02.2003

…zu werden und ohne im Inland eine "Betriebstätte" zu begründen (Betriebstätte wäre zB ein zur Verfügung gestellter eigener Arbeitsraum), dann unterliegen die hierfür vom WIFI bezogenen Vergütungen gemäß Artikel 14 des österreichisch-italienischen Doppelbesteuerungsabkommens auch dann keiner inländischen Steuerpflicht, wenn im Inland noch ein Nebenwohnsitz…

EAS 1032Deutsche Gastprofessoren an österreichischen Universitäten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 265/1-IV/4/9710.03.1997

…Z 1 EStG 1988) zu, wenn ihm in Österreich keine "ständige Einrichtung" (zB ein Arbeitsraum) dauerhaft (länger als 6 Monate) zur Verfügung gestellt worden ist. Eine "Unterrichtstätigkeit" wird nach Übereinkunft mit der deutschen Steuerverwaltung nicht als im Gaststaat steuerpflichtige "Vortragstätigkeit" gewertet (AÖF Nr. 184/1984)…

EAS 1183Italienischer Geschäftsführer einer inländischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 226/1-IV/4/9701.12.1997

…der Beurteilung als Werkvertrag, dann ist als weitere Frage zu klären, ob dem Geschäftsführer die dauerhafte Verfügungsmöglichkeit über Geschäftsräume (ein eigener Arbeitsraum würde ausreichen) zusteht. Falls dies zutrifft und daher eine "feste Einrichtung" im Sinne von Art. 14 DBA-Italien gegeben ist, unterliegt jener Teil…

EAS 2253Bühnenbildner und Regisseure
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 480/1-IV/4/0310.03.2003

…daher im Ausland ansässige Bühnenbildner und Regisseure seitens eines österreichischen Theaters mittels Werkvertrages verpflichtet, tritt österreichische Steuerpflicht nur bei Bestehen einer inländischen festen Einrichtung (zB bei einem dauernd zur Verfügung gestellten eigenen Arbeitsraum) ein (EAS 1). Diese Rechtslage gilt ab 1. Jänner 2003 auch im…

EAS 140Wiederverkaufpreismethode für Verkaufsrepräsentanten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 1554/1/1-IV/4/9215.06.1992

…Grundsätze der Gewinnzuordnung mit den zuständigen österreichischen und deutschen Finanzämtern abzustimmen. Sollte hierbei keine Einigung erzielbar sein, könnte im Wege eines internationalen Verständigungsverfahrens das internationale Einvernehmen zwischen den Steuerverwaltungen hergestellt werden. 15. Juni 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: &nbsp…

EAS 435Ausländische Choreographen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2213/2/1-IV/4/9404.05.1994

…einem dauernd zur Verfügung gestellten eigenen Arbeitsraum) ein (Art. 9 Abs. 2 DBA-Frankreich; EAS 1). Eine davon abweichende Situation ergibt sich bei Abkommen, die keine dem Artikel 17 des OECD-Musters ausreichend nachgebildeten Abkommensbestimmungen enthalten, wie z.B. im Fall des DBA-Deutschland: denn…

EAS 1077Betreuung der österreichischen Tochtergesellschaft durch den Geschäftsführer der holländischen Muttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 41/1-IV/4/9726.05.1997

…fremdüblich) getroffenen Vereinbarung über eine Arbeitskräftegestellung? Im Fall Nr. 2 und Nr. 3 wäre auch von Bedeutung, ob dem Geschäftsführer in Österreich ein Arbeitsraum oder sonst eine feste örtliche Einrichtung dauerhaft zur Verfügung gestellt wird. Angesichts des Umstandes, dass die internationalen Beziehungen zwischen einander nahe…

EAS 471Ausländische Mitwirkung an inländischer Festspielveranstaltung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 1016/9/1-IV/4/9407.07.1994

…September 1992). Werden daher in Großbritannien ansässige Personen in solchen Funktionen seitens eines inländischen Festspielveranstalters mittels Werkvertrages verpflichtet, tritt gemäß Artikel 14 DBA-Großbritannien österreichische Steuerpflicht nur bei Bestehen einer inländischen festen Einrichtung (zB bei einem dauernd zur Verfügung gestellten eigenen Arbeitsraum) ein. Dies gilt…

EAS 566Ausarbeitung einer TV-Dokumentation für eine deutsche Fernsehgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 1236/13/1-IV/4/9512.01.1995

…Arbeitsraum zur Verfügung gestellt worden wäre, mangelt es dem für die Annahme einer "festen Einrichtung" ("Betriebstätte") wesentlichen Merkmal der Dauerhaftigkeit, die üblicherweise erst ab einem Zeitraum von 6 Monaten angenommen wird. Eine Entscheidung, wie der Sachverhalt zu beurteilen ist, kann nicht auf ministerieller Ebene im…

EAS 876Fallweise Dienstnehmerentsendung zur österreichischen Schwestergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 16/3-IV/4/9630.04.1996

…Arbeitsraum zur Verfügung steht, der als Betriebstätte der britischen Gesellschaft in Österreich zu werten ist. Zutreffendenfalls ist die britische Gesellschaft zum Lohnsteuerabzug in Österreich verpflichtet (§ 47 Abs. 1 EStG) und die 183-Tage-Klausel des Art. 15 Abs. 2 DBA-Großbritannien ist unanwendbar. Liegt im…

EAS 917Deutscher Systemtherapeut als österreichischer Seminarleiter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/41-IV/4/9602.08.1996

…das Abkommen daran Österreich das Besteuerungsrecht zuteilt. Bei freiberuflichen Einkünften ist ein österreichisches Besteuerungsrecht im Allgemeinen nur dann vorgesehen, wenn dem freiberuflich Tätigen in Österreich eine ständige Einrichtung (z.B. ein ihm persönlich überlassener Arbeitsraum) zur Verfügung gestellt wird. Liegt keine derartige ständige Einrichtung vor…