…bei der Entsendung nicht zu einem Wechsel des zivilrechtlichen Arbeitgebers kommt, liegen keine separat zu betrachtenden Zeiträume vor, denn lediglich eine (zeitweise) geänderte Verwendung für ein anderes Unternehmen führt nicht automatisch zu einem eigenständigen Arbeitsverhältnis. Dies führt dazu, dass für Zwecke der Anwendung der Grenzgängerregelung…
…ansässigen Person ohne US-Staatsbürgerschaft bezogen werden und die in den Zuteilungsregeln enthaltenen Quellensteuerbegrenzungen finden Anwendung. Da gemäß Art. 10 Abs. 2 lit. b DBA-USA das amerikanische Quellenbesteuerungsrecht für Beteiligungen, die durch natürliche Personen gehalten werden, auf 15% des Bruttobetrags der Dividenden beschränkt ist…
Die Anwendung der Grenzgängerregelung nach Art. 15 Abs. 6 DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002 idF BGBl. III Nr. 12/2024, setzt unter anderem voraus, dass der Steuerpflichtige seine unselbständige Tätigkeit üblicherweise in der Nähe der Grenze ausübt. Die Tätigkeit wird üblicherweise in der…
…abzuverlangen. Da bei der ersten quellensteuerentlasteten Auszahlung aber noch nicht die weiteren in dem betreffenden Jahr zu leistenden Vergütungen bekannt sind, wurde es als ausreichend angesehen, in einem solchen Fall in dem Vordruck ZS-QU2 bzw. ZS-QU1 (bei der in Teil III unter lit…
Wurde der Betrieb eines aus Österreich wegziehenden Einzelunternehmers vor dem Jahr 2006 gegen Gewährung von Substanzgenussrechten in eine von dem Einzelunternehmer neu gegründete GmbH eingebracht und wurde hierbei durch rückbezogene Barentnahmen ein negativer Sacheinlagewert und dementsprechend gemäß § 20 Abs. 2 Z 1 UmgrStG ein negativer…
…sodass nach Berücksichtigung der Frachtkosten in Höhe von 2.000 für die deutsche Muttergesellschaft ein Gestehungspreis von rund 35.000 anfällt. Erhöht um die anteiligen Personalkosten (160) und Sondereinzelkosten (300) ergibt dies insgesamt Kosten für die deutsche Gesellschaft von rund 35.460. Der konzerninterne Verrechnungspreis…
…Institut die (freiberuflich tätigen) Vortragenden zur Verfügung, dann unterliegen die US-Vortragenden gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG der inländischen beschränkten Steuerpflicht, die auch durch den Umstand nicht erlischt, dass die Zahlungen nicht an die Vortragenden, sondern vertraglich an das US-Institut zu leisten…
Ist der Empfänger von abzugspflichtigen Inlandseinkünften eine im Ausland steuerlich als transparent behandelte Personengesellschaft, dann muss die Steuerentlastung von den einzelnen Gesellschaftern geltend gemacht werden. Durch die DBA-Entlastungsverordnung hat sich insoweit nichts an der bisherigen Rechtslage geändert. Durch die DBA-Entlastungsverordnung wird dem österreichischen…
…auf den (nachträglich) zu erstellenden summarischen Gesamtbeleg geben die ausländischen Einkünfteempfänger - auch ihrer heimischen Steuerverwaltung - zu erkennen, dass einwandfrei feststeht, für welche Beträge schlussendlich die Steuerentlastung tatsächlich in Anspruch genommen worden ist. 19. August 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…des Abkommens bei Anwendung von Artikel 12 Abs. 2 (also bei der Erhebung der Quellensteuer) eine steuerliche Erfassung nur mit 60% der Bemessungsgrundlage zulässt, so vermindert diese Regelung nur die Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Quellensteuer, nicht aber die Bemessungsgrundlage bei der Besteuerung im Ansässigkeitsstaat…
…Z 1 EStG anzusehen ist). Im Allgemeinen ist der Künstler selbst in Österreich steuerpflichtig, sodass sich daher für den "Künstleranteil" kein DBA-Entlastungserfordernis ergibt. § 5 Abs. 1 Z 3 der Verordnung ist daher nur für jene Sonderfälle von Relevanz, in denen sich sehr wohl für…
…zu, "wenn nicht mehr als 25 v.H. des Rohgewinnes der zahlenden Körperschaft aus Zinsen und Dividenden bezogen werden, die nicht von ihren eigenen Tochtergesellschaften stammen." Durch diese Bestimmung wollten sich die Vertragstaaten offensichtlich davor schützen, dass Tochtergesellschaften nicht zu dem Zweck missbraucht werden, Dividenden…
…Tochtergesellschaft Schachteldividenden, die in Tschechien einer 10%igen Abzugssteuer unterzogen worden sind, und erzielt sie weiters in Tschechien unbesteuert gebliebene Zinseneinkünfte sowie mit 5% an der Quelle besteuerte tschechische Lizenzgebühren, dann ist Österreich auf Grund von Artikel 23 des mit Tschechien anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommens verpflichtet, die…
…Anwendung der Zweitwohnsitzverordnung erstellten Verzeichnisses erforderlich. Bloße zufällig geführte Kalendereinträge werden die Qualifikation eines "Verzeichnisses" wohl nicht erfüllen. Von einem "Verzeichnis" wird aber sehr wohl ausgegangen werden können, wenn es sich um eine geschlossene vollständige Auflistung der Tage der inländischen Wohnungsbenutzung handelt, die von der…
…darauf, dass aus der Sicht des VwGH (VwGH 15.04.1997, 93/14/0135) die steuerrechtlichen Vorschriften im Zweifelsfall so auszulegen sind, dass sie die Anrechnung von Auslandssteuern nicht behindern, davon ausgegangen, dass der Verlustvortrag vorrangig die nicht durch Steueranrechnung begünstigten gewerblichen Einkünfte kürzt.  …
…dass aus der Sicht des VwGH 15.4.1997, 93/14/0135 die steuerrechtlichen Vorschriften im Zweifelsfall so auszulegen sind, dass sie die Anrechnung von Auslandssteuern nicht behindern, wird in dem geschilderten Fall davon auszugehen sein, dass der Verlustvortrag vorrangig die nicht durch Steueranrechnung begünstigten…
…entfällt. Zur Frage, wie angesichts der seit 2001 geltenden Vortragsgrenze für Vorjahresverluste hinsichtlich der DBA-konformen Anrechnung von Auslandssteuern vorzugehen ist, wurde bereits in EAS 1922 Stellung genommen. Hierbei wurde im Hinblick darauf, dass aus der Sicht des VwGH 15.4.1997, 93/14/0135…
…Berechtigung der deutschen Holdinggesellschaft zur Steuerentlastung in Österreich anerkannt und die Kapitalertragsteuer bescheidmäßig rückerstattet worden, dann bestehen im Grunde keine Bedenken, wenn analog zur Regelung des § 3 Abs. 2 DBA-Entlastungsverordnung in den folgenden 3 Jahren das Rückzahlungsverfahren vermieden und die KESt-Entlastung anlässlich der…
Bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen ist stets in einem ersten Schritt der Bestand der österreichischen Steuerpflicht nach innerstaatlichem Steuerrecht zu beurteilen. In einem zweiten Schritt ist sodann zu prüfen, ob die in Schritt 1 ermittelte Steuerpflicht durch ein Doppelbesteuerungsabkommen eingeschränkt wird (EStR 2000 Rz 33…
…GmbH eine konzernfremde finnische Kapitalgesellschaft und ist diese Kapitalbeteiligung in Anwendung der Grundsätze des AOA (VPR 2010 Rz 190) dem Betriebsvermögen einer finnischen Betriebstätte der österreichischen GmbH zuzurechnen, dann hat Finnland gemäß Art. 7 DBA-Finnland das Besteuerungsrecht an den Gewinnausschüttungen der erworbenen finnischen Tochtergesellschaft…