…bestehen keine Bedenken, auf die Wertsteigerung der Anteile an der Kapitalgesellschaft ab dem Zeitpunkt des Wegzugs bis zum Umwandlungsstichtag abzustellen. Diese Wertsteigerung kann als Unterschiedsbetrag im Sinne des § 9 Abs. 1 Z 3 dritter TS UmgrStG angesetzt werden und unterliegt im Falle einer späteren Veräußerung…
Veräußert ein in Deutschland ansässiger österreichischer Staatsbürger seinen im Privatvermögen gehaltenen 33,33%igen Anteil an einer deutschen GesmbH, so ist der dabei erzielte Veräußerungsgewinn gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland in Österreich von der Besteuerung freizustellen, und zwar auch dann, wenn in Österreich zum Veräußerungstag…
…15 DBA-Deutschland in Österreich nicht ausgeglichen werden. Wird dieser KG-Anteil hingegen als Sacheinlage gemäß Art. III UmgrStG steuerneutral in die deutsche Komplementär-GMBH eingebracht und werden in der Folge die Verluste in den deutschen Betriebstätten der deutschen Tochter-GmbH in einem Ausmaß erlitten…
…Werden zwischen dem deutschen Geräteeigentümer und den österreichischen Hotels Vereinbarungen getroffen, die Elemente beider Vertragsgestaltungen aufweisen (zB es werden die Geräte an die Hotels gegen einen Anteil an den Einspielergebnissen vermietet; deutsches Personal übernimmt die Wartung der Geräte, Kassenentleerung und Abrechnung erfolgt durch das Hotelpersonal…
…einen beherrschenden Anteil an einer kroatischen Kapitalgesellschaft hält, dann unterliegt die von der kroatischen Gesellschaft an die österreichische Holdinggesellschaft vorgenommene Gewinnausschüttung gemäß Artikel 10 Abs. 2 lit. b DBA-Kroatien keiner kroatischen Quellenbesteuerung und in den Händen der empfangenden österreichischen Holdinggesellschaft auf Grund des internationalen…
…der 50%ige Anteil, den eine in den USA ansässige Person an einem in der Rechtsform einer GesnbR geführten inländischen Forstgut hält, aus familieninternen Gründen mittels eines "Contract for Sale and Purchase" auf einen in den USA steuerpflichtigen US-Trust übertragen, und ist diese Transaktion…
…80% beteiligten deutschen Gesellschafter anlangt, so unterliegt sein Anteil an den deutschen Kapitalerträgen und Veräußerungsgewinnen als Teil seiner in der inländischen Personengesellschaftsbetriebstätte erzielten Gewinne der österreichischen Einkommensbesteuerung. Es ist richtig, dass Deutschland durch die Artikel 10, 11 und 13 Abs. 5 DBA-D nicht zur…
Bringt ein in Österreich ansässiger Gesellschafter einer österreichischen vermögensverwaltenden GmbH & Co KG seinen KG-Anteil und damit die von ihm über die KG in seinem Privatvermögen gehaltenen Vermögenswerte gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in eine österreichische Kapitalgesellschaft ein, dann führt ein derartiger Tauschvorgang zur Versteuerung der…
…Dass der im DBA verwendete Begriff "Anteile an Gesellschaften" auch die österreichischen Substanzgenussrechtsanteile umfasst, wurde bereits unter EAS 3083 (in Bezug auf die Immobilienklausel des DBA-Deutschland) festgestellt. Der Begriff "Vermögenszuwachs" ist im steuerlichen Sinn zu verstehen und erfordert nicht einen Wertzuwachs in den Verkehrswerten…
…da ihr dann eine diskriminierende Wirkung zugeschrieben wird. Denn die Privateinlage in eine inländische betrieblich tätige Personengesellschaft ist mit der Fortführung der Anschaffungskosten verknüpft und löst keine Versteuerung der stillen Reserven aus. Aus diesem Grund wird daher die Ansicht vertreten, dass der Tatbestand des "Wegzuges"…
…Gesellschaftsrecht zu unterwerfen und als "Anteile" nur Anteile am Grund- oder Stammkapital einer Gesellschaft anzusehen. Denn die genannte Bestimmung des Schlussprotokolls ist auf Grund eines österreichischen Verhandlungsvorschlages in den Vertrag aufgenommen worden und sollte lediglich verhindern, dass eine österreichische Muttergesellschaft, die ihre Anteile an ihrer…
…deutsche GmbH & Still ihre Geschäftstätigkeit auf Österreich aus und werden Anteile (zwecks Beteiligung als atypisch stille Gesellschafter) in Österreich vertrieben, dann hängt die Frage, ob die österreichischen Investoren mit den von der GmbH & Still erzielten Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinnen von der österreichischen Besteuerung freizustellen sind…
…die Einordnung der Erträge auf der Ebene des DBA-Deutschland enthält Artikel 10A Abs. 3 des Abkommens die Anordnung, dass Gewinnverteilungen auf Grund von Genussrechten dann als "Dividenden" im Sinn des Abkommens zu werten sind, wenn es sich bei diesen Genussrechten nicht um Forderungen handelt…
Hält eine österreichische GmbH 14,16% der Anteile einer schweizerischen Kapitalgesellschaft, dann sind die Beteiligungserträge aus der Schweiz auf Grund der internationalen Schachtelbefreiung gemäß § 10 Abs. 2 KStG erst ab der Veranlagung 2004 in Österreich steuerfrei zu stellen, weil erst ab diesem Veranlagungszeitraum die für…
Werden die Anteile an einer österreichischen Kapitalgesellschaft von einer in der Schweiz (Zug) errichteten Kapitalgesellschaft gehalten, der bloßer Domizilcharakter zuzumessen ist, und befindet sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung nach den Feststellungen der deutschen Steuerbehörden in Deutschland, dann handelt es sich nach dem deutsch-schweizerischen…
…nur dann, wenn der Vorgang auf tschechischer Seite auf Grund des DBA nicht besteuert werden darf (siehe oben). Steht daher außer Streit, dass der Vorgang auf tschechischer Seite unter Artikel 13 Abs. 1 DBA fällt und dass das DBA sonach Tschechien kein Besteuerungsrecht entzieht, dann…
…Tochterkapitalgesellschaften. Ist daher eine schweizerische Kapitalgesellschaft als Kommanditistin an einer operativ tätigen österreichischen Personengesellschaft (GmbH&Co KG) beteiligt, die ihrerseits 100% der Anteile an einer operativen tschechischen Tochterkapitalgesellschaft hält, dann ist die tschechische Gewinnausschüttung in den Händen der schweizerischen Kommanditistin auf Grund des § 10 Abs…
…niederländische Kapitalgesellschaft, die ihrerseits diese Anteile noch im selben Wirtschaftsjahr an ihre ebenfalls in den Niederlanden ansässige Tochtergesellschaft weitergibt, dann unterliegen zwar beide Veräußerungsvorgänge der inländischen beschränkten Körperschaftsteuerpflicht (§ 98 Z. 8 EStG), doch ist auf Grund des Art. 13 DBA-USA und Art. 14 DBA…
…kein Fall des den zuvor angeführten Fundstellen zugrunde liegenden Betriebstättenvorbehalts vor. Zum einem ist der Betriebstättenvorbehalt auf Grund des Wortlauts von Art. 10 Abs. 4 DBA-Liechtenstein nur auf den Anwendungsbereich des Art. 7 beschränkt und bezieht daher unter Art. 14 fallende Einkünfte nicht ein…
…des Ausscheidens der Beteiligung aus dem österreichischen Besteuerungssystem geltend gemacht. Der von den Erben verwirklichte Steuertatbestand (Veräußerung einer Beteiligung) wird - trotz bestehender beschränkter Steuerpflicht in Österreich - auf Grund des DBA-Italien in Österreich nicht besteuert. Besteuert wird der vom Verstorbenen aus Anlass des Wegzuges verwirklichte…