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23 Treffer1185 msnur geltende Fassungen
EAS 2238WIFI-Vortragende mit italienischem Hauptwohnsitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 836/1-IV/4/0317.02.2003

…Eisenstadt. Für die Antragstellung ist das Formular ZS-RD1 und im gegebenen Zusammenhang dessen Beiblatt C vorgesehen. Die Formblätter können von der Homepage des BM für Finanzen (www.bmf.gv.at) heruntergeladen werden. Die Anschrift des Finanzamtes Eisenstadt lautet: A-7001, Eisenstadt, Neusiedlerstraße 48, Telefon…

EAS 3152Engagement eines US-Vortragenden im Wege einer US-Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1331-IV/4/201026.05.2010

…Z 1 EStG 1988 nicht an den Erbringer der dort genannten Tätigkeiten, sondern an Dritte gezahlt werden und keine Belege über Name und Anschrift des Erbringers der Tätigkeit sowie Angaben über die Höhe der an ihn fließenden Vergütungen vorliegen. Mit dieser Regelung der DBA-EVO…

EAS 2175Kopien von US-Ansässigkeitsbescheinigungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 169/2-IV/4/0229.11.2002

…kaufmännische und technische Beratungsleistungen erbringen und ein US-Steuerberater das Original der Ansässigkeitsbescheinigung benötigt, weil er dieses beständig als Kopiervorlage für alle Auslandsaktivitäten seines Klienten benötigt. Name und Anschrift des US-Steuerberaters müssten aber in Evidenz gehalten werden. 29. November 2002 Für den Bundesminister: Dr…

EAS 1324Vermittlung österreichischer Künstler nach Brasilien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 279/1-IV/4/9822.09.1998

…das DBA-Brasilien einer steuerlichen Erfassung der außerhalb Österreichs erzielten Einkünfte entgegen. Dienen die Österreich-Aufenthalte vornehmlich der Akquirierung österreichischer Künstler für die Abhaltung von Konzerttourneen in Südamerika und wird zu diesem Zweck in Österreich ein Gewerbeschein mit gewerblicher Anschrift an der österreichischen Wohnadresse gelöst…

EAS 2788Abstandnahme von der Abzugsbesteuerung bei gewinnlosen Orchestervereinen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0599-IV/4/200620.11.2006

…für eine Erklärung vorgesehen, der auf der Grundlage des zitierten Erlasses folgenden Wortlaut haben könnte (wobei noch die Veranstaltungsdaten und die Bezeichnung und Anschrift der Trägerkörperschaft des Orchesters angegeben werden müssten): Ich/wir erklären als vertretungsbefugte Organe des xxxx Orchesters: 1. Dem in Österreich gastierenden…

EAS 2639Anwendung der DBA-Entlastungsverordnung auf ausländische Personengesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0532-IV/4/200519.08.2005

…nichts an der bisherigen Rechtslage geändert. Durch die DBA-Entlastungsverordnung wird dem österreichischen Abfuhrpflichtigen allerdings nunmehr die Verpflichtung auferlegt, einerseits Firmennamen und Anschrift der Personengesellschaft sowie zusätzlich Namen und Anschriften der Personengesellschafter in Evidenz zu nehmen; ein amtliches Formular ist für diese Angaben nicht vorgesehen…

EAS 2581Vertriebsverlagerung deutscher Unternehmen in die Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0136-IV/4/200525.02.2005

…entschieden werden. Denn wird eingewandt, das deutsche Unternehmen könne keine inländische Betriebstätte besitzen, weil es über keine Räumlichkeiten in Österreich die Verfügungsgewalt habe (die Postadresse sei die Anschrift eines "unabhängigen Dienstleisters"), dann bedarf es noch einer eingehenden Untersuchung darüber, ob der Dienstleister tatsächlich im Sinn…

EAS 2697Engagement von US-Künstlern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0028-IV/4/200623.01.2006

…Künstler, sondern an einen Dritten (zB an seine Agentur) geleistet, hängt die Berechtigung zur Steuerfreistellung davon ab, dass dem Veranstalter ein Beleg über Namen und Anschrift des Künstlers sowie über die Höhe des an ihn weiterfließenden Betrages vorliegt (§ 5 Abs. 1 Z 3 DBA-EVO)…

EAS 12DBA-Spanien/steuerfreie spanische Staatsanleihen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 151/97/1-IV/4/9114.06.1991

…Darnach kann der Steuerabzug bei Zinsen unterbleiben, wenn das Vorliegen der Abkommensvoraussetzungen für die Steuerentlastung nachgewiesen werden kann. Dies setzt zumindest die Erfassung von Namen und Anschrift des Zinsenempfängers sowie geeignete Unterlagen voraus, aus denen der Charakter einer Staatsanleihe einwandfrei hervorgeht. Bei beschränkter Steuerpflicht tritt…

EAS 537Liegenschafts- und Bargeldschenkung aus Schweden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2170/5/1-IV/4/9414.12.1994

…anzurechnen. Eine abschließende Aussage über die zu treffende Steuerentlastungsmaßnahme kann erst nach Mitbefassung des zuständigen österreichischen Finanzamtes gemacht werden. Dieses Amt kann aber erst nach Bekanntgabe von Namen und Anschrift des österreichischen Geschenknehmers in das Verfahren eingeschaltet werden. 14. Dezember 1994 Für den Bundesminister: Dr…

EAS 2561Freistellung vom KESt-Abzug für Liquiditätserträgnisse einer deutschen Immobilien-KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0090-IV/4/200502.02.2005

…weiters in der Lage ist, bei Bedarf eine Liste mit Namen und Anschriften der Kommanditisten zur Verfügung zu stellen und wenn schließlich die den einzelnen Kommanditisten zuzurechnenden Zinsen die Besteuerungsschwelle der beschränkt Steuerpflichtigen von 2.000 Euro nicht überschreitet. 2. Februar 2005 Für den Bundesminister…

EAS 3305Arbeitskräftegestellung unter 183 Tagen durch ausländische Arbeitskräfteverleiher
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0694-IV/4/201223.11.2012

…die für Zwecke des Sammelrückerstattungsantrages von Relevanz sind. Das betrifft in erster Linie Namen und Anschrift des Arbeitnehmers sowie die Höhe der für die Österreich-Entsendung gezahlten Arbeitslöhne (bei "andere Einkünfte" in Abschnitt 3 des Vordruck-Hauptblattes einzutragen). In Beiblatt C wird neben den Routineangaben…

EAS 3183Gastspiel eines amerikanischen Orchesters
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2853-IV/4/201021.10.2010

…Orchesterkünstler), sondern an Dritte (an die Trägerorganisation des Orchesters) gezahlt werden und keine Belege über Name und Anschrift des Erbringers der Tätigkeit (der Orchesterkünstler) und keine "Angaben über die Höhe der an ihn fließenden Vergütungen" vorliegen. Diese Regelung gilt nicht nur für Tätigkeiten freiberuflicher Künstler…

EAS 3002Engagement einer australischen Musikgruppe über eine deutsche Künstleragentur
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2534-IV/4/200826.09.2008

…mehr die deutsche Künstleragentur, sondern die Steuerpflichtigen sind die australischen Künstler (EAS 2567). Wenn in einem solchen Fall daher dem österreichischen Veranstalter Angaben über die Höhe des "Künstleranteils" vorliegen und die Identität und Anschrift der ausländischen Künstler in Evidenz genommen wird, kann der Steuerabzug auf…

EAS 2704Anwendung der DBA-Entlastungsverordnung auf ausländische Künstler
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0090-IV/4/200603.03.2006

…setzt eine Entlastung an der Quelle gemäß § 5 Abs. 1 Z 3 der Verordnung voraus, dass die Identität und Anschrift des ausländischen Künstlers in Evidenz genommen wird und dass Angaben über die Höhe des "Künstleranteils" vorliegen. § 5 Abs. 2 der Verordnung steht mit seinem Verbot…

EAS 741Nutzung des amerikanischen ADR-Programmes für die Kapitalbeschaffung im Inland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3020/77/1-IV/4/9530.10.1995

…Dazu gehören einerseits bestimmte für Besteuerungszwecke in den USA erfasste Daten wie Name, Anschrift und gegebenenfalls Sozialversicherungsnummer sowie Anhaltspunkte, die Aufschluss über die Höhe der je ADR-Inhaber bezogenen Dividendeneinkünfte bieten (zB Anzahl von ADR-Einheiten je ADR-Inhaber und Angabe des aliquoten Dividendenanteils je…

EAS 848Österreichischer Konsulent eines liechtensteinischen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 29/2-IV/4/9628.03.1996

…oder wenn ähnliche Gegebenheiten aufgedeckt werden. Auch wenn andere Ungewöhnlichkeiten hervorkommen, z.B. dass der Konsulent für seine Korrespondenz Briefpapier der liechtensteinischen Anstalt mit einer österreichischen Anschrift (insb. jener des Konsulentenbüros) verwendet, müssten nähere Untersuchungen angestellt werden. 28. März 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…

EAS 894Gewerbliche Tanzmusikkapelle mit Auftritten in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 18/2-IV/4/9612.06.1996

…wird diesfalls ersucht bekannt zu geben: Namen, Anschrift und Steuernummer der betroffenen österreichischen Musikgruppe (falls keine Mitunternehmerschaft vorliegt : der jeweiligen Steuerpflichtigen); Erklärung, dass die betreffenden deutschen Einkünfte in die österreichische Steuerbemessungsgrundlage der einzelnen Musiker einbezogen werden; Namen und Anschrift der den Steuerabzug verlangenden deutschen Veranstalter…

EAS 1494Deutsche Lehrbeauftragte an österreichischen Universitäten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 435/1-IV/4/9912.07.1999

…Es wird als selbstverständlich angesehen, daß der Universität auch die ausländische Anschrift der Lehrbeauftragten bekannt ist und bei allfälligen finanzamtlichen Prüfungen jederzeit feststellbar ist. Aus der Sicht des BMF bestehen gegen eine Verwendung des übermittelten Vordruckes keine Bedenken, da dieser alle erforderlichen Angaben abfragt. 12…

EAS 1501Abzugssteuerfreiheit für ausländische Orchester
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 650/1-IV/4/9926.07.1999

…inländisches Einkommen) ist von seiten der Trägerkörperschaft des Orchesters zu bestätigen. Ein allfälliger Formulartext könnte daher folgenden Wortlaut haben (wobei noch die Veranstaltungsdaten und die Bezeichnung und Anschrift der Trägerkörperschaft des Orchesters angegeben werden müßte): Ich/wir erklären als vertretungsbefugte Organe des xxxx Orchesters : 1…