… hiezu gehören nach Auffassung des Kommentars Wiesner-Schneider-Spanbauer-Kohler, KStG 1988 (Anmerkung 24 zu § 10 KStG 1988): eigene Rechtspersönlichkeit, starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital, Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital, Haftungsbeschränkung, Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Gelangt eine österreichische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in einer gutächtlichen Untersuchung unter Anschluss der ausländischen gesellschaftsrechtlichen…
…wenn sie aus dem Blickwinkel des österreichischen Gesellschaftsrechts die Wesensmerkmale einer inländischen Kapitalgesellschaft aufweist; hiezu gehören nach Auffassung des Kommentars Wiesner-Schneider-Spanbauer-Kohler KStG 1988 (Anmerkung 24 zu § 10 KStG): eigene Rechtspersönlichkeit, starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital, Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital, Haftungsbeschränkung, Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung…
…wenn sie aus dem Blickwinkel des österreichischen Gesellschaftsrechts die Wesensmerkmale einer inländischen Kapitalgesellschaft aufweist; hiezu gehören nach Auffassung des Kommentars Wiesner-Schneider-Spanbauer-Kohler KStG 1988 (Anmerkung 24 zu § 10 KStG): eigene Rechtspersönlichkeit, starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital, Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital, Haftungsbeschränkung, Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung…
…wenn sie aus dem Blickwinkel des österreichischen Gesellschaftsrechts die Wesensmerkmale einer inländischen Kapitalgesellschaft aufweist; hiezu gehören nach Auffassung des Kommentars Wiesner-Schneider-Spanbauer-Kohler KStG 1988 (Anmerkung 24 zu § 10 KStG): eigene Rechtspersönlichkeit, starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital, Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital, Haftungsbeschränkung, Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung…
…in gleicher Weise wie bei unmittelbar angestellten Arbeitnehmern der Fall, sodass auch durch Einsatz geleaster Verkaufsvertreter eine inländische Vertreterbetriebstätte begründet wird. Bundesministerium für Finanzen, 5. Juli 2009 a [1] Redaktionelle Anmerkung: Richtigstellung von "zum vertretenden Unternehmen" auf "zum vertretenen Unternehmen" am 13. Juli 2009 erfolgt.
…Für diesen Vergleich sind alle Elemente heranzuziehen, die nach österreichischem Recht die wesentlichen Strukturmerkmale einer Körperschaft ausmachen: Hierzu gehören nach Auffassung des Kommentars Wiesner-Schneider-Spanbauer-Kohler KStG 1988 (Anmerkung 24 zu § 10 KStG und zB EAS 2205): eigene Rechtspersönlichkeit, starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital, Beteiligung anderer…
…Austrian source tax provided that no tax avoidance scheme is involved, the dividend is at least indirectly received by the buyer and the tax administration of the treaty partner applies the convention accordingly. Anmerkung: Gemäß den österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen ist der "nutzungsberechtigte Empfänger" von Dividenden berechtigt…
…wenn hierbei jeglicher Missbrauchsverdacht widerlegt werden kann (z.B. dadurch, dass nachgewiesen wird, dass hinter der deutschen Briefkastengesellschaft durchwegs operativ tätige Kapitalgesellschaften in EU-Staaten stehen). Anmerkung : Fast gleichlautend mit EAS 746 15. Juni 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: …
…seitens der genannten UNO-Spezialorganisation bestätigt, geht die Steuerfreiheit auch dann nicht verloren, wenn dieser Status nur für den kurzen Zeitraum der Konsulententätigkeit eingeräumt worden ist. Anmerkung : Im Wesentlichen gleichlautend mit EAS 260 (betr. Konsulententätigkeit für den Internationalen Währungsfonds): 08. Juli 1996 Für den Bundesminister…
…d.i. dem japanischen Pensionsfonds) zugerechnet werden müssten. Unter diesen Gegebenheiten kann daher nach dem DBA-USA/Österreich keine Herabsetzung der österreichischen Kapitalertragsteuer auf 12,5% herbeigeführt werden. Anmerkung: Wortgleich mit EAS 790 (ausgenommen die ab 1.7.1997 zu ändernden Steuersätze) 10. Feber 1997…
…then it will not be the entity but the beneficiaries who may claim treaty relief in Austria if they meet the residence criteria. Your inquiry has prompted us to clarify the issue in a mutual agreement procedure with the Netherlands Tax Administration. Anmerkung: Die Frage…
…certificate holders provided that no individual repayment claims are filed by the certificate holders; this is based on the bilateral ministerial arrangement of August 19, 1960. Anmerkung: In der ggstl. EAS-Antwort wird klargestellt, dass die nach der "Miteigentumslösung" konstruierten österreichischen Investmentfonds als solche nicht…
…Indien zur Anwendung gelangt und die in Österreich erbrachte Forschung hauptsächlich zum persönlichen Vorteil einer bestimmten Person oder bestimmter Personen erfolgt. Bundesministerium für Finanzen, 31. Mai 2024 1 Redaktionelle Anmerkung: Im Rahmen einer Korrektur am 4. November 2024 wurde die Zitierung des "Art. 21 Abs…
…eintretende Doppelbesteuerung wird gemäß Artikel 21 Abs. 1 lit. a DBA Großbritannien durch die Anrechnung der in Großbritannien erhobenen Steuern vermieden. Bundesministerium für Finanzen, 4. November 2022 1 Redaktionelle Anmerkung: Im Rahmen einer Korrektur am 9. November 2022 wurde der Zusatz "(Eigentum 50:50)" entfernt.
…Warenvertrieb über eine Kette von Gesellschaften mit Routinefunktion kann die Wiederverkaufspreismethode im Übrigen auch über die ganze Kette hinweg angewendet werden. Und zwar beginnend mit dem marktentstandenen Preis an Fremdabnehmer (siehe die Anmerkung zu VPR 2010 Rz 24 in Philipp-Loukota-Jirousek, Kommentar Internationales Steuerrecht…
…Verweisung auf nationales Recht es daher nicht mehr zulässt, die Ausübung der Funktion eines "planenden Baumeisters" als Ausübung eines "freien Berufes" im Sinn des Art. 14 des Abkommens zu werten. Anmerkung: EAS 1775, die das Gegenteil besagt, ist noch 2000 ergangen und daher durch das…
…Denn die Frage, ob die Voraussetzungen für den Abschluss eines Betriebsprüfungsverfahrens vorliegen, ist ausschließlich nach österreichischem Recht zu beurteilen und wird durch ein Doppelbesteuerungsabkommen nicht beeinflusst. Anmerkung: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit könnten dann vorliegen, wenn seitens der Finanzverwaltung anerkannt wird, dass kein Fall des § 22…
…empfehlen, die auf der Grundlage der dem Artikel 25 des OECD-Musterabkommens nachgebildeten Bestimmungen der Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den involvierten Staaten möglich sind. Anmerkung: Im Fall einer österreichisch-französischen Opernkoproduktion ist in EAS 2626 keine Zusammenarbeit in Form einer Mitunternehmerschaft angenommen worden. Bundesministerium für Finanzen, 8…
…Abkommensinterpretation vor. Solange aber die Reziprozität nicht gesichert ist, kann das BM für Finanzen nicht einseitig der wortgetreuen Interpretation den Vorrang vor der teleologischen Auslegung einräumen. Anmerkung: Mitte September 1995 ist von den Niederlanden ein Verständigungsverfahren eingeleitet worden, in dem mittlerweile Einvernehmen erzielt wurde, dass…
…der ausschließlichen österreichischen Besteuerung und müssen in Rumänien von der Besteuerung freigestellt werden. Eine andere Beurteilung wäre dann erforderlich, wenn der deutsche Arbeitgeber in Rumänien eine Betriebstätte unterhält und eine Entsendung in diese Betriebstätte erfolgt. Anmerkung: entspricht inhaltlich EAS 232 und EAS 235. 5…