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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 904

Weltbank-Konsulentenhonorare

geltende FassungEAS-Auskunft04 0501/21-IV/4/96vom 08.07.1996

Wortlaut laut Findok

  Die Ausübung einer Konsulententätigkeit für die Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung (Weltbank) ist von der inländischen Einkommensbesteuerung befreit, wenn diese Tätigkeit von einem "Beamten" der Weltbank erbracht wird. Die Rechtsgrundlage hiefür ist in Abschnitt 19 lit. b des Übereinkommens über die Privilegien und Immunitäten der Spezialorganisationen der Vereinten Nationen, BGBl. Nr. 248/1950, gegeben. Ob die Beamteneigenschaft vorliegt, hat die Weltbank nach ihren internen Vorschriften zu entscheiden. Wird der Bestand dieser Beamteneigenschaft seitens der genannten UNO-Spezialorganisation bestätigt, geht die Steuerfreiheit auch dann nicht verloren, wenn dieser Status nur für den kurzen Zeitraum der Konsulententätigkeit eingeräumt worden ist. Anmerkung : Im Wesentlichen gleichlautend mit EAS 260 (betr. Konsulententätigkeit für den Internationalen Währungsfonds): 08. Juli 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

SteuerfreistellungFreistellungKonsulentBeratungsleistungen

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 0501/21-IV/4/96
Stammnummer
15440
Gültig
08.07.1996 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF