Findok · EAS-Auskünfte
EAS 904
Weltbank-Konsulentenhonorare
geltende FassungEAS-Auskunft04 0501/21-IV/4/96vom 08.07.1996
Wortlaut laut Findok
Die Ausübung einer Konsulententätigkeit für
die Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung
(Weltbank) ist von der inländischen Einkommensbesteuerung befreit, wenn
diese Tätigkeit von einem "Beamten" der Weltbank erbracht wird. Die
Rechtsgrundlage hiefür ist in Abschnitt 19 lit. b des Übereinkommens
über die Privilegien und Immunitäten der Spezialorganisationen der
Vereinten Nationen, BGBl. Nr. 248/1950, gegeben. Ob die Beamteneigenschaft
vorliegt, hat die Weltbank nach ihren internen Vorschriften zu entscheiden. Wird
der Bestand dieser Beamteneigenschaft seitens der genannten
UNO-Spezialorganisation bestätigt, geht die Steuerfreiheit auch dann nicht
verloren, wenn dieser Status nur für den kurzen Zeitraum der
Konsulententätigkeit eingeräumt worden ist.
Anmerkung
:
Im Wesentlichen gleichlautend mit EAS
260 (betr. Konsulententätigkeit für den Internationalen
Währungsfonds):
08. Juli
1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 6 Abschnitt 19 lit. b Einräumung von Privilegien und Immunitäten - Anlage (Übereinkommen), BGBl. Nr. 248/1950
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 0501/21-IV/4/96
- Stammnummer
- 15440
- Gültig
- 08.07.1996 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF