…trifft dies bei der von einer Kapitalgesellschaft erhobenen Gewerbe- und Körperschaftsteuer nicht zu, da die Bemessungsgrundlagen beider Steuern - sieht man von den gewerbesteuertypischen Hinzurechnungen und Kürzungen ab - ident sind. Daher ist etwa auch bei Anwendung des österreichisch - deutschen DBA die von österreichischen Portfoliodividenden im Steuerabzugsweg…
…0177, hat der VwGH die Besteuerung eines britischen Orchesters in Österreich auf der Grundlage von Art. 17 Abs. 1 DBA-Großbritannien nicht beanstandet. Aus dem VwGH Erkenntnis vom 27.7.1994, 91/13/0222, könnte der Schluss gezogen werden, dass in Anwendung von Art. 17…
…wird auf österreichischer Seite die Trennungslinie zwischen den beiden Abkommensbestimmungen durch die innerstaatliche Abgrenzung zwischen Einkünften aus Gewerbebetrieb und jenen aus selbständiger Arbeit gezogen. Werden daher die Einkünfte eines in Österreich ansässigen Einzelunternehmers aus seinem im Finanzdienstleistungsbereich geführten Unternehmen steuerlich als Einkünfte aus Gewerbebetrieb eingestuft…
…um es sodann an eine andere griechische Gesellschaft zu vermieten, dann fallen die aus dieser Geschäftsgestaltung resultierenden Einkünfte nicht in die 3. Einkunftsart (Einkünfte aus Gewerbebetrieb), sondern in die 7. Einkunftsart (Einkünfte aus Leistungen). Demzufolge findet auch Artikel 7 des DBA-Griechenland darauf keine Anwendung…
…14 des Abkommens und den "Unternehmensgewinnen" nach Art. 7 des Abkommens deshalb eine entscheidende Rolle, weil im erstgenannten Fall das Steuerfreistellungsverfahren, im zweitgenannten Fall aber das Steueranrechnungsverfahren zur Anwendung kommt. Gemäß Artikel 3 Abs. 2 des Abkommens ist jedem nicht anders definierten Ausdruck des Abkommens…
…kommt § 22 EStG 1988 nicht zur Anwendung. Sofern das Vorstandsmitglied im Bestellungsvertrag weisungsfrei gestellt wurde und dies auch den tatsächlichen Umständen entspricht, werden durch diese Tätigkeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 23 EStG 1988 erzielt. Die Frage der Einordnung der Funktionsgebühr ist jedoch eine sachverhaltsabhängige Frage…
…inländischen Betriebstätten, sondern unmittelbar aus inländischem unbeweglichen Vermögen bezieht; eine Anwendung der isolierenden Betrachtung und eine steuerliche Erfassung der gewerblichen Einkünfte in der Einkunftsart "Vermietung und Verpachtung" ist sonach nicht mehr erforderlich. Ob die liechtensteinische AG betrieblich oder nur vermögensverwaltend tätig ist, ist unerheblich, weil…
…Tätigkeit des Schiffskapitäns teilweise ausgeübt wird, nicht eingeschränkt, da der Steuerpflichtige in keinem dieser Staaten über eine Betriebstätte im Sinne dieser Abkommen verfügt und daher das Besteuerungsrecht ausschließlich Österreich als Wohnsitzstaat im Sinne dieser Abkommen zugeteilt wird (vgl. jeweils Art. 7 Abs. 1 der mit…
…ist auch für die Anwendung der österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen maßgebend. Alle Abkommen teilen Österreich an gewerblichen Gewinnen ein Besteuerungsrecht nur dann zu, wenn sich im Inland eine Betriebstätte befindet. Es können daher auch gewerbliche Gewinne eines in den USA ansässigen Gesellschafters einer österreichischen Personengesellschaft nur dann…
…das Theater von einer italienischen Gebietskörperschaft betrieben wird, vermag nicht zu bewirken, dass die Vergütungen unter Artikel 19 des Abkommens subsumiert werden müssten und nach dieser Bestimmung von der Besteuerung in Österreich freizustellen sind. Denn Artikel 19 findet gemäß Absatz 4 keine Anwendung auf Vergütungen…
…Arbeitgeber dieses Geschäftsführers wertet. Deutschland nimmt folglich eine Umqualifizierung der Bezüge von Einkünften aus Gewerbebetrieb (gezahlt von der deutschen GmbH) in solche aus nichtselbständiger Arbeit (gezahlt von der inländischen GmbH) vor und wendet darauf nicht - wie Österreich - Artikel 4 des DBA-Deutschland, sondern Artikel 9…
…des nach österreichischem Steuerrecht steuerpflichtigen Gewinnes in Belgien besteuert wurde; denn dies entspricht im Ergebnis nur einer etwa 1,2%igen Besteuerung und ist damit weit von der für die Anwendung des österreichischen Schachtelprivileges erforderlichen 15%-Grenze entfernt. 26. Februar 1997 Für den Bundesminister: Dr…
…der zuständigen Abgabenbehörde vorbehalten werden. Stützt die Parteienseite ihre Auffassung auf die Anwendung der Preisvergleichsmethode, so ist zu bedenken, dass diese Methode nur in bezug auf vergleichbare Geschäfte angewendet werden kann. Fehlt eine ausreichende Vergleichbarkeit müssten Berichtigungen vorgenommen werden (in diesem Sinn Z 2.7…
…kann allerdings auch dann, wenn die kanadischen Kapitalgesellschaften ihre Leistungen durch Subauftragnehmer erbringen, nicht zur Anwendung kommen, weil die als Subauftragnehmer wirkenden Innenarchitekten Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen und daher - bei Fehlen einer inländischen Betriebstätte - nach § 98 EStG 1988 keiner beschränkten Steuerpflicht unterliegen, sodass der "Architektendurchgriff…
…einer Auslandsbetriebstätte (wobei die Nebenleistungseigenschaft sich am Aktivitätsfeld des Gesamtunternehmens und nicht am Tätigkeitsbereich der Betriebstätte orientiert) dieser Auslandsbetriebstätte wohl ein Kostenersatz nicht aber ein Gewinnaufschlag zuzurechnen ist. Der Umstand, dass nach Ihrer Darstellung das zuständige österreichische Finanzamt für Belange der Gewinnzurechnung dennoch auf Anwendung…
Betreibt ein in Österreich ansässiger Unternehmer eine im schweizerischen Ski- und Wandergebiet gelegene profitable Berghütte und einen in Österreich als Taxibetrieb angemeldeten (verlustbringenden) Hüttentransportdienst, dann ist zunächst nach österreichischem Steuerrecht zu beurteilen, ob ein einheitlicher Gewerbebetrieb vorliegt. Wird die Einheitlichkeit des Betriebes bejaht (vor allem…
…Musterabkommens nachgebildete Bestimmungen) eine Anwendung der Vorschriften des Art. 15 bewirken. Anders ist die Rechtslage im Verhältnis zu Deutschland. Im derzeitigen Abkommen mit Deutschland fehlt die "Erwerbsklausel", sodass angesichts der Eigenschaft der ÖBB als Körperschaft des öffentlichen Rechts (EAS.609) eine Besteuerung der Mitarbeiter im…
…Gewerbebetrieb führen, unter die Betriebstättenregel des Artikels 7 DBA-Australien zu subsumieren und der australischen Besteuerung zu überlassen sind; denn die Betriebstätten, die den Gewinn hervorbringen, befinden sich in Australien. Korrespondierend dazu wäre nach Auffassung des BM für Finanzen bei Beendigung der Beteiligung für einen…
…als Mitunternehmer an einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb in Argentinien, dann bilden die in Argentinien gelegenen land- und/oder forstwirtschaftlich genutzten Betriebsteile Betriebstätten für den österreichischen Mitunternehmer. § 1 Abs. 1 lit. b der Doppelbesteuerungsverordnung gestattet die Anwendung des Freistellungssystems allerdings nur für "Einkünfte aus Gewerbebetrieb"…
Eine Tschechin, die täglich nach Österreich einpendelt, um hier auf selbständiger Basis Tennistrainerstunden zu geben, und die in diesem Zusammenhang über keine inländische "feste Einrichtung" verfügt, unterliegt mit den aus dieser Tätigkeit zufließenden Einkünften in Österreich gemäß Artikel 14 DBA-CSSR keiner Einkommensbesteuerung. Die "Sportlerklausel…