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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 29

Dirigenten bei italienischen Stadttheatern

geltende FassungEAS-AuskunftP 1306/5/1-IV/4/91vom 22.09.1991

Wortlaut laut Findok

  Ein in Österreich ansässiger Dirigent, der bei einem Theater einer italienischen Stadtgemeinde tätig wird, unterliegt mit den hiefür bezogenen Vergütungen gemäß Artikel 17 des DBA-Italien der italienischen Besteuerung; gemäß Artikel 23 Abs. 3 des Abkommens sind die Vergütungen auch in Österreich steuerlich zu erfassen, wobei die italienische Steuer auf die österreichische anzurechnen ist. Der Umstand, dass das Theater von einer italienischen Gebietskörperschaft betrieben wird, vermag nicht zu bewirken, dass die Vergütungen unter Artikel 19 des Abkommens subsumiert werden müssten und nach dieser Bestimmung von der Besteuerung in Österreich freizustellen sind. Denn Artikel 19 findet gemäß Absatz 4 keine Anwendung auf Vergütungen, die "im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit eines der Vertragstaaten oder seiner Gebietskörperschaften" erbracht werden. Das Unterhalten eines Theaters stellt aber nach österreichischer Rechtsauffassung einen Betrieb gewerblicher Art dar, so dass im gegebenen Zusammenhang die Bestimmungen des Artikels 17 anzuwenden sind. 22. September 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

Künstlerbesteuerungkünstlerische TätigkeitMusikerAnrechnungAnrechnung der ausländischen SteuerAnrechnungsverpflichtunggewerbliche TätigkeitGewerbebetriebFreistellungSteuerfreistellung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
P 1306/5/1-IV/4/91
Stammnummer
18622
Gültig
22.09.1991 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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