…Konzerngesellschaft in Schweden Aktienoptionsrechte mit einer dreijährigen Sperrfrist eingeräumt und wird dieser - nach Ablauf der Sperrfrist - zu einer österreichischen Konzerngesellschaft versetzt und übt er nun in Österreich die Optionsrechte aus, dann fließen ihm erst zu diesem Zeitpunkt die lohnwerten Vorteile zu (LStR 2002 Rz 90a)…
…der Bemessungsgrundlage für eine allfällige Wegzugsbesteuerung wäre Art. 13 Abs. 7 DBA Kanada zu beachten, durch den sich die Besteuerung einer fiktiven Veräußerung auf die bis zum Zeitpunkt des physischen Wegzugs angesammelten stillen Reserven beschränken müsste. Zwecks späterer Wertermittlung für die Wegzugsbesteuerung nach Ablauf der…
…dass ein Zeitraum von fünf Jahren einen ausreichend langen Zeitraum bildet, innerhalb dessen eine steuerlich relevante Ansässigkeitsverlagerung in einen DBA-Staat eintreten kann. Die Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes als bloßes Feriendomizil und als vorgesehener neuerlicher Hauptwohnsitz nach Ablauf der 5 Jahre würde in einem solchen…
…Steuer nur auf jene österreichische Steuer angerechnet werden, die dieselbe Einkunft erfasst. Der anlässlich der Optionsausübung zufließende Gewinn unterliegt aber in Österreich - nach Ablauf der Spekulationsfrist von 1 Jahr - keiner Besteuerung mehr. 9. April 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…allem, wenn nach Ablauf der 5 Jahre eine Rückkehr nach Österreich stattfinden sollte. Sollte am 1.4.2011 eine steuerlich anzuerkennende Verlagerung des Lebensmittelpunktes in das Ausland stattgefunden haben und unter Verzeichnisführung die inländische Mietwohnung nur mehr für höchstens 70 Tage pro Jahr genutzt werden…
…1995 Stock Options zugeteilt erhalten, dann ist nach Maßgabe der betreffenden Erlassregelung hiebei keine inländische Steuerpflicht eingetreten. Gleiches gilt für die in diesem Zeitraum zugeteilten Growth Participation Units, wenn es sich hiebei um die Zuteilung von Forderungsrechten gegenüber der ausländischen Muttergesellschaft handelt, die - wie ein…
…wegen eventueller Nichtanwendbarkeit der 183 Tage-Klausel (Art. 9 Abs. 2 DBA-Deutschland) von Deutschland an Österreich zurückfällt. Denn die 183-Tage-Berechnung wird durch die Anwendbarkeitsdauer des DBA-Ö/Deutschland nicht berührt. Es ist unerheblich, ob die Deutschland-Entsendung im zeitlichen Anwendungsbereich dieses Abkommens…
…für die Zeiträume der Steuerfreistellung in Österreich aufleben. Wird nach Ablauf der mit 10 Jahren vereinbarten Laufzeit des Vertrages vom Kapitalwahlrecht Gebrauch gemacht und folglich eine Einmalauszahlung geleistet, dann steht ebenfalls gemäß Großbritannien auf Grund des Abkommens kein Besteuerungsrecht daran zu; denn der die Prämieneinzahlungen…
…Ablauf des fünften Jahres in Österreich nicht mehr besteuert werden, weil zu diesem Zeitpunkt vom Steuerpflichtigen keine schädliche "Maßnahme" mehr getroffen wird und es untersagt ab diesem Zeitpunkt das Abkommen die Besteuerung in Österreich; andererseits ist die Schweiz nach ihrem innerstaatlichen Recht nicht in der…
…verschenkten Grundstücken mit Ablauf des 31.7.2008 außer Kraft getreten ist, noch keine Gleichartigkeit ableiten. Zugleich kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass es sich hier dennoch um eine Steuer "im wesentlichen ähnlicher Art" handelt. Letzten Endes kann allerdings für Zwecke der GrESt dahingestellt bleiben…
…dann erscheint die Auffassung vertretbar, dass hierdurch der österreichische Besteuerungsanspruch auf Grund von Artikel 13 Abs. 7 DBA-USA erst mit Ablauf des Jahres 2010 verloren geht. Ursprüngliches Kernziel der Bestimmung war es zu verhindern, dass in den USA ansässige Personen inländisches Betriebsvermögen nach dem…
…kann nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht schematisch vom Ablauf eines bestimmten Zeitraumes abhängig gemacht werden, vielmehr sind die Verhältnisse des Einzelfalles zu berücksichtigen. Die Lohnsteuerrichtlinien tragen zur vereinfachten Handhabung dieser Grundsätze dadurch bei, dass sie bei verheirateten Steuerpflichtigen einen 2-Jahres-Zeitraum als unbedenklich…
…hierdurch dazu genötigt wird, für die Zeiträume zwischen der Auszahlung der Vergütung und der - erst nach Ablauf des betreffenden Jahres - durchgeführten Antragsveranlagung einen Zwischenfinanzierungsaufwand zu tragen. Österreich ist daher im Interesse der Förderung des internationalen Kulturaustausches bei den nicht auf Gewinnerzielung, sondern auf Kulturvermittlung ausgerichteten…
…Besteuerungsrecht erst nach Ablauf von 3 Jahren verloren, falls Großbritannien den Veräußerungsgewinn nicht besteuern sollte. Sollte das Unterbleiben einer britischen Besteuerung auf die Anwendung der "Remittance-Klausel" des Art. 3 Abs. 2 des Abkommens zurückzuführen sein, dann bliebe das Besteuerungsrecht Österreichs sogar zeitlich unbefristet aufrecht…
…dass durch das neue Abkommen insoweit keine Änderung der Rechtslage zu erwarten ist. Der Umstand, dass die Rentenzahlungen in Österreich erst ab Übersteigen des nach dem Bewertungsgesetz kapitalisierten Rentenwertes steuerpflichtig werden, lässt kein deutsches Besteuerungsrecht für die Zeiträume der Steuerfreistellung in Österreich aufleben (EAS 1517…
…hindurch in einer österreichischen Gemeinde und wird für diesen Zeitraum ein Zirkuszelt aufgebaut, dann stellt dieses Zirkuszelt weder nach § 29 BAO noch nach DBA-Recht eine Betriebstätte für den Zirkus dar, da es an der hiefür erforderlichen Dauerhaftigkeit der örtlichen Einrichtung fehlt. Für lohnsteuerliche Belange…
…mit Ablauf des Jahres 5 in Österreich nicht mehr besteuert werden, weil in diesem Jahr vom Steuerpflichtigen keine schädliche "Maßnahme" mehr getroffen wird und im Jahr 6 untersagt das Abkommen die Besteuerung in Österreich; andererseits ist die Schweiz nach ihrem innerstaatlichen Recht nicht in der…
…hierdurch dazu genötigt wird, für die Zeiträume zwischen der Auszahlung der Vergütung und der - erst nach Ablauf des betreffenden Jahres - durchgeführten Antragsveranlagung einen Zwischenfinanzierungsaufwand zu tragen. Österreich ist daher im Interesse der Förderung des internationalen Kulturaustausches bei den nicht auf Gewinnerzielung, sondern auf Kulturvermittlung ausgerichteten…
…nämlich nach der Grundstücksveräußerung - aber vor dem nächsten Bilanzstichtag - auch die Beteiligung veräußert, dürfte Österreich die Beteiligungsveräußerung gem. Art. 13 Abs. 2 DBA-Deutschland besteuern, da das Aktivvermögen der Gesellschaft zum letzten Bilanzstichtag überwiegend aus unbeweglichem Vermögen bestand. Somit kann auch im Zeitpunkt der Grundstücksveräußerung…
…Folglich wird der Verlust des österreichischen Besteuerungsrechts bereits mit Ablauf des Verschmelzungsstichtags vom 30.6.2017 ausgelöst, da die Anwendbarkeit des DBA Liechtenstein auf den Zeitpunkt der Vermögensübertragung abstellt und somit auch im Rückwirkungszeitraum anwendbar ist, wenngleich die FL-GmbH zu diesem Zeitpunkt zivilrechtlich noch…