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EAS 3248Abfindung von Pensionsansprüchen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1389-IV/4/201113.10.2011

…denen die zum Anwachsen der Pensionsansprüche führende Arbeit ausgeübt wurde oder ob das Besteuerungsrecht dennoch dem Ansässigkeitsstaat zusteht, weil die Abfindung zwar zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehört, aber nicht mehr als Entgelt für die im Tätigkeitsstaat ausgeübte Arbeit gezahlt wird (Rechtsprechungstendenz des BFH…

EAS 2991Abfindung wegen Aufhebung einer Vertragszusage betreffend Bestellung zum Vorstandsvorsitzenden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1923-IV/4/200823.07.2008

…dann spricht viel dafür, dass die Abfindungssumme nicht Artikel 16, sondern Artikel 21 des Abkommens unterstellt wird. Allerdings wäre es sachlich nicht zu rechtfertigen, dass lediglich Österreich dem Abkommen eine derartige Interpretation zumisst und damit eine abkommenswidrige internationale Doppelnichtbesteuerung verursacht (Hinweis auf EAS 972). Wenn…

EAS 2126Abfindung an eine deutsche Sur-place-Bedienstete einer ÖBB-Vertretung in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 271/1-IV/4/0214.10.2002

…betätigt, entzieht daher Österreich kein Besteuerungsrecht. Korrespondierend zur Zuteilung des Besteuerungsrechtes an Österreich wird Deutschland durch Artikel 15 Abs. 1 des Abkommens zur Steuerfreistellung verpflichtet. Bei der Besteuerung der Abfindung muss zwingend österreichisches Recht angewendet werden. Der Umstand, dass nach deutschem Steuerrecht ein Betrag von…

EAS 71Abfindung eines schweizerischen Gesellschafters durch eine österreichische Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 236/47/1-IV/4/9214.01.1992

  Tritt eine schweizerische Gesellschaft ihren 23-prozentigen Anteil an einer österreichischen Kapitalgesellschaft an diese gegen eine fremdübliche Abgeltung ("Amortisationsentgelt") ab, liegt ein Veräußerungsvorgang vor, der der Zuteilungsregel des Artikels 13 des DBA-Schweiz zu unterstellen ist. Der hierbei erzielte Gewinn (die auf die entstandenen…

EAS 3037Deutsche Abfindung auf Grund eines Aufhebungsvertrages
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0300-IV/4/200911.02.2009

…nach Österreich aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses eine Abfindung, dann steht nach Auffassung des BM für Finanzen das Besteuerungsrecht daran gemäß Artikel 15 Abs. 1 DBA-D Deutschland zu, weil der Anspruch auf diese Abfindung durch die in Deutschland geleistete Arbeit erwirtschaftet worden ist…

EAS 2392Abfindungszahlung bei Frühpensionierung im Konzern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2182/1-IV/4/0309.12.2003

…anspruchserhöhend ausgewirkt haben, dann wäre der auf die Argentinientätigkeit aliquot entfallende Teil von der österreichischen Besteuerung zu entlasten; diesfalls müsste aber bei der Ermittlung des Gewinnes der österreichischen Konzerngesellschaft jener Teil der Abfindung, der im Interesse der argentinischen Gesellschaft getragenen worden ist, an diese argentinische…

EAS 1378Abfindungszahlungen wegen vorzeitiger Beendigung des Dienstverhältnisses
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftV 262/1-IV/4/9817.12.1998

…dem Staat zu besteuern sind, in dem die (vorzeitig beendete) Arbeitsleistung erbracht worden ist. Diese Abfindungszahlungen sind folglich auf deutscher Seite gemäß Artikel 9 DBA-Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Die korrespondierende innerstaatliche Rechtsgrundlage ist in § 98 Z 4 EStG in Verbindung mit § 70 Abs…

EAS 1662Freiwillige Abfindung an ein Vorstandsmitglied einer deutschen Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/8-IV/4/0029.05.2000

…der Folge, daß die Abfindungzahlung als "Bezug für frühere Dienstleistungen" (ohne Ähnlichkeitserfordernis mit den Ruhegehältern) doch der Besteuerung in Deutschland entzogen und Österreich als Wohnsitzstaat zur steuerlichen Erfassung zugewiesen wird. Angesichts der gegebenen Auslegungsspielräume kann ohne vorhergehende Abstimmung mit Deutschland nicht bestätigt werden, dass Österreich…

EAS 2920Schweizerische AHV-Pensionen und Abfindung von einer Vorsorgestiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0090-IV/4/200825.01.2008

Verlegen ein selbständiger Künstler und seine unselbständig beschäftigt gewesene Ehegattin nach ihrer Pensionierung ihren Wohnsitz aus der Schweiz nach Österreich, so zählen bei beiden Steuerpflichtigen die auf gesetzlichen Pflichtbeitragszahlungen beruhenden Renten aus der schweizerischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV-IV) zu den Einkünften aus nichtselbständiger…

EAS 385SWISS AIR-Abfindungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2202/1/1-IV/4/9411.02.1994

…des 55. Lebensjahres aus Anlass der Beendigung seiner aktiven Berufstätigkeit eine Abfindung ausbezahlt, und verlegt er nach seinem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis seinen Wohnsitz nach Österreich, so ist diese Abfindung - selbst wenn sie erst nach Wohnsitzverlegung zufließen sollte - in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Diese…

EAS 1298Wohnsitzverlegung aus Deutschland nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 305/1-IV/4/9827.07.1998

…ist. Im erstgenannten Fall unterliegt die im Jahr 1999 gezahlte Abfindung gemäß Art. 9 Abs. 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens nach wie vor der deutschen Besteuerung und ist in Österreich von der Besteuerung freizustellen; die Abfindung würde nicht für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen sein, da…

EAS 1412Kündigungsentschädigung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3742/1-IV/4/9904.02.1999

…gemäß § 67 Abs. 8 lit. a EStG 1988 kommt - gegebenenfalls im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung - in Betracht. Die jeweilige auf die Abfindungszahlungen entfallende österreichische Steuer ist gemäß Artikel 24 Abs. 2 iVm Art. 15 DBA-Norwegen auf norwegischer Seite auf die dortige Einkommensteuer anzurechen. 4. Februar…

EAS 1207Grenzgängerabfindungen bei vorzeitiger Auflösung des Dienstverhältnisses
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/1-IV/4/9819.01.1998

  Werden Arbeitsverhältnisse österreichischer Grenzgänger von den deutschen Arbeitgebern mit dem Zweck der Vorverlegung des Eintrittes in den Ruhestand einvernehmlich aufgelöst und erbringt der deutsche Arbeitgeber Firmenleistungen in Form von "einmaligen Abfertigungen", "Prämien", Übergangszuschüssen", "Entschädigungen" und dgl. dann handelt es sich hiebei um sonstige Bezüge…

EAS 3050Abkommensrechtliche Behandlung des "Golden Hand-Shake"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0674-IV/4/200924.03.2009

Mit der Frage, wie vorzugehen ist, wenn ein Arbeitnehmer von seinem deutschen Arbeitgeber gekündigt wird und nach seinem Zuzug nach Österreich aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses eine Abfindung erhält, hat sich bereits EAS 3037 befasst und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass nach dem…

EAS 2210Übertragung einer Pensionsanwartschaft auf eine ausländische Pensionskasse
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/20-IV/4/0213.01.2003

…dann ein, wenn das Pensionsalter bereits erreicht ist, sondern auch dann, wenn vorher Pensionsauszahlungen (zB Abfindungen von Anwartschaftsrechten) geleistet werden. Ob die Auszahlungsbeträge den Pensions- bzw. Anwartschaftsberechtigten bar ausgezahlt werden oder zu ihren Gunsten an einen Dritten (zB an eine Pensionskasse) gezahlt werden, kann hierbei…

EAS 1365Rückzahlung des schweizerischen Freizügigkeitskapitals nach Wohnsitzverlegung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4282/20-IV/4/9823.11.1998

Unter EAS 1148 wurde folgende Auffassung vertreten: Wird aus Anlass einer Wohnsitzverlegung von der Schweiz nach Österreich und einer damit zusammenhängenden Aufgabe der unselbständigen Erwerbstätigkeit in der Schweiz von der schweizerischen AHV-Rentenversicherung eine Rückzahlung der seinerzeit eingezahlten Rentenversicherungspflichtbeiträge geleistet, dann wird zunächst zu untersuchen…

EAS 513Abfertigungen an teilweise bei ausländischen Konzernunternehmen tätig gewesene Arbeitnehmer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 1109/3/1-IV/4/9412.10.1994

Wird einem Arbeitnehmer, der 25 Jahre in einem weltweit tätigen Konzern beschäftigt war und der 15 Jahre davon in den Diensten einer belgischen Konzerngesellschaft gestanden ist, aus Anlass seiner Pensionierung von seinem österreichischen Arbeitgeber eine Abfertigung in Höhe eines Jahresbezuges ausgezahlt, so ist die Frage…

EAS 1809Deutsche Kündigungsabfindung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 71/1-IV/4/0119.02.2001

…Abfindung in Höhe von 87.000 Euro, dann steht gemäß Artikel 9 Abs. 1 DBA das Besteuerungsrecht daran Deutschland zu. Artikel 15 Abs. 1 DBA verpflichtet in diesem Fall Österreich korrespondierend zur Steuerfreistellung (unter Progressionsvorbehalt). Diese Steuerfreistellungsverpflichtung hängt aber davon ab, dass Deutschland die Abfindung…

EAS 2285Pensionsbezüge eines pensionierten Vorstandes einer deutschen AG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/68-IV/4/0306.05.2003

…oder durch einen Einmalbetrag abgefunden werden." Firmenpensionen, die von einem in Österreich ansässig gewordenen ehemaligen Vorstandsmitglied einer deutschen Aktiengesellschaft bezogen werden, unterliegen demnach der österreichischen Besteuerung. Dies gilt auch für allfällige Abfindungsbeträge. 06. Mai 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2519Pensionsabfindungen bei Wohnsitzwechsel aus der Schweiz nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0274-IV/4/200430.11.2004

Fließt einer nach Österreich zugezogenen Person die Abfindung eines schweizerischen Pensionsanspruches zu, dann steht das Besteuerungsrecht daran gemäß dem österreichisch-schweizerischen DBA Österreich zu. Findet hingegen nach dem Wohnsitzwechsel aus der Schweiz nach Österreich keine Barauszahlung statt, sondern wird die "Freizügigkeitsleistung" (Ansprüche aus der 2…