…entsandt worden ist, mit 30. September 1994 das österreichische Unternehmen und wird ihm zu diesem Zeitpunkt die gesetzliche und eine freiwillige Abfertigung sowie eine Urlaubsentschädigung ausbezahlt, so stellen diese Zahlungen nachträgliche Vergütungen für seine aktive Dienstleistung dar (siehe zB BFH 18.7.1973, BStBl II…
…besonders geregelte Einkünfte) fallen, sodass diesfalls Deutschland als Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht zusteht. Es wäre aber unzulässig, dass lediglich Österreich dem Abkommen eine derartige Interpretation zumisst und damit eine abkommenswidrige internationale Doppelnichtbesteuerung verursacht. 14. November 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…belgischen Konzerngesellschaft gestanden ist, aus Anlass seiner Pensionierung von seinem österreichischen Arbeitgeber eine Abfertigung in Höhe eines Jahresbezuges ausgezahlt, so ist die Frage, ob Beschäftigungszeiten bei der ausländischen Konzerngesellschaft für die Ermittlung des nach österreichischem Recht zustehenden gesetzlichen Abfertigungsanspruches einzurechnen sind, nach den österreichischen arbeitsrechtlichen…
Nach bisheriger österreichischer Auffassung stellen Abfertigungszahlungen keine "Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen" im Sinn von Artikel 18 des OECD-Musterabkommens und der darauf aufbauenden österreichischen DBAs dar. Daraus folgt, dass die Zuteilung der Besteuerungsrechte daran nach Artikel 15 des OECD-Musterabkommens und der sich daran orientierenden…
…nicht die inländische Besteuerungsgrundlage kürzen, als er auf berufliche Tätigkeiten des ehemaligen Mitarbeiters zugunsten der ausländischen Konzerngesellschaften entfällt; insoweit ist er an diese ausländischen Konzerngesellschaften nach den Grundsätzen des Fremdverhaltens weiterzubelasten. 07. Juni 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…allerdings nicht zulässig, da Artikel 18 des Abkommens das ausschließliche Besteuerungsrecht an Pensionen dem Ansässigkeitsstaat, im vorliegenden Fall sonach Österreich, zuweist und folglich insoweit die italienische Besteuerung zu Unrecht erfolgt ist. 02. Juli 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…bereits "verdient" worden sein, dann würde einerseits dieser Abfertigungsanspruch zur Gänze der österreichischen Besteuerung unterliegen und andererseits zur Gänze als Betriebsausgabe der österreichischen Konzerngesellschaft abzugsfähig sein. Sollte hingegen auch die dreijährige Tätigkeit in Argentinien sich noch anspruchserhöhend ausgewirkt haben, dann wäre der auf die Argentinientätigkeit…
…noch im Zeitraum April bis Dezember 2002 zu einer schweizerischen Konzern-Schwestergesellschaft entsandt worden ist, dann ist es wohl lohnsteuerrechtlich richtig, gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz jener Teil der Beendigungsentgelte (freiwillige Abfertigung, Kündigungs- und Urlaubsentschädigung), der durch die Arbeitsleistungen in der Schweiz "verdient" worden ist…
Werden Arbeitsverhältnisse österreichischer Grenzgänger von den deutschen Arbeitgebern mit dem Zweck der Vorverlegung des Eintrittes in den Ruhestand einvernehmlich aufgelöst und erbringt der deutsche Arbeitgeber Firmenleistungen in Form von "einmaligen Abfertigungen", "Prämien", Übergangszuschüssen", "Entschädigungen" und dgl. dann handelt es sich hiebei um sonstige Bezüge…
…der Regel 50% aller Kosten des Arbeitgebers, die Grundlage für die Berechnung des fremdüblichen Preises für die Dienstnehmerüberlassung bilden. Wird ausschließlich vom österreichischen Arbeitgeber nach wie vor eine Abfertigungsrückstellung und eine Pensionsrückstellung dotiert, so wird auch dieser Aufwand als Kostenfaktor in die Preisberechnung einzubeziehen sein…
…es sich bei der österreichischen GMBH nicht um eine Tochter-GMBH der deutschen Gesellschaft gehandelt hat, denn diesfalls hätte schon bisher - wegen mittelbarer Beteiligung - kein lohnsteuerabzugspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zur österreichischen GMBH bestanden. 27. Juli 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…ihm nach der Wohnsitzverlegung von seinem Arbeitgeber (von der britischen Gesellschaft) eine Pensionsabfindung zu, dann unterliegt diese Pensionsabfindung genauso wie die noch vor der Wohnsitzverlegung ausbezahlte Abfertigung der österreichischen Lohnabzugsbesteuerung. Denn durch den Wechsel in die beschränkte Steuerpflicht geht die Steuerpflicht an sämtlichen Einkünften aus…
…auch dann von der inländischen Besteuerung zu entlasten, wenn sie nach den Bestimmungen des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes von der Bauarbeiterurlaubskasse (BUAK) als Direktzahlung an die Arbeitnehmer geleistet werden. Die in der Schweiz ansässigen Bauarbeiter sind daher berechtigt, auf Grund des DBA-Schweiz die Rückzahlung…
…über den Sitz der Dienststelle Wien genießen die bei dieser Dienststelle beschäftigten Dienstnehmer während ihrer Aktivzeit volle Steuerbefreiung hinsichtlich ihrer laufenden und sonstigen Bezüge (einschl. Abfertigungen). Diese Bestimmung entbindet sowohl die Wiener Dienststelle von der Lohnsteuereinbehaltung als auch die Bediensteten von der Erfassung im Veranlagungsweg…
…gemacht wird, wenn hiedurch eine Doppelbesteuerung ausgelöst wird. Bei Veräußerungsvorgängen ist daher dem Kausalitätsprinzip in gleicher Weise der Vorrang gegenüber dem Zuflussprinzip einzuräumen wie z.B. bei nachträglichen Abfertigungszahlungen für eine vorher im anderen Staat erbrachte unselbständige Erwerbstätigkeit (BFH v. 18.7.1973, BStBl. II…
…Nr. 672/1990, genießen die bei dieser Dienststelle beschäftigten Dienstnehmer während ihrer Aktivzeit volle Steuerbefreiung hinsichtlich ihrer laufenden und sonstigen Bezüge (einschl. Abfertigungen). Diese Bestimmung entbindet sowohl die Wiener Dienststelle von der Lohnsteuereinbehaltung als auch die Bediensteten von der Erfassung im Veranlagungsweg. Ein Progressionsvorbehalt ist…
…BStBl II 1973, 757). Eine gleiche Betrachtung wird für die österreichischen Abfertigungszahlungen angewendet. Aktivbezüge, die auf eine in der Schweiz ausgeübte Tätigkeit entfallen, sind gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Eine Steuerpflicht hinsichtlich der schweizerischen Abfindung würde bei Zufluss nach…
…Tätigkeit entfallen, sonach nicht z.B. für den Abfertigungsbetrag) als auch an den Konsulentenhonoraren gemäß Artikel 11 DBA-UdSSR auf Russland übergehen. Denn nach der genannten Abkommensbestimmung gilt die 183-Tage-Frist gleichermaßen für eine unselbständig und für eine selbständig (als Unternehmensberater) ausgeübte Betätigung; diese…
…um die Zuteilung von Forderungsrechten gegenüber der ausländischen Muttergesellschaft handelt, die - wie ein Abfertigungsanspruch - erst bei Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis zur Auszahlung gelangen und wenn die Manager vorher keine Verfügungsmöglichkeit über diese Ansprüche hatten. Erklärt sich die ausländische Muttergesellschaft bereit, die Ansprüche vorzeitig abzulösen (zurückzukaufen)…
…des Grundstückes der Besteuerung unterliegt. Dies entspricht der im Verständigungsfall "XXXX" getroffenen Lösung, derzufolge Zinsenertrag aus Deckungswerten für die Abfertigungsrückstellung ebenfalls nach der Zuteilungsregel für unbewegliches Vermögen behandelt worden ist." Damit wurde die in EAS 316 erteilte Auskunft international abgesichert, in der es um die…