…1 Z 1 und Abs. 3 EStG verliert, wenn er neben seinen lohnsteuerabzugspflichtigen Einkünften inländische Vermietungseinkünfte von 700 Euro und argentinische Anleihezinsen von 900 Euro bezieht, wenn ihm sonach "andere Einkünfte" im Sinn von § 41 Abs. 3 EStG von mehr als 1.460 Euro zufließen…
…in Fällen der vorliegenden Art vom ausländischen Staat (vom argentinischen Finanzministerium) ausgehen. Es muss daher dem argentinischen Theater anheimgestellt bleiben, ob es eine derartige Initiative - unter Hinweis auf die positive österreichische Haltung in dieser Frage - auf argentinischer Seite in die Wege leiten möchte. Es wird…
…Bahnhöfe, Haltestellen, Übergänge usw.) Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten durchzuführen, wobei für die ARGE-Geschäftsleitung sowie für die gesamte Projektkoordinierung, Planung und Überwachung ein inländisches Büro für die Dauer von zunächst 5 Jahren angemietet wird, so erscheint es unstrittig, dass dem deutschen Unternehmen für die Erbringung seiner…
…entzogen ist (dies wäre zB dann nicht der Fall, wenn die österreichische Mitunternehmerschaft an rein gewerblichen Veranstaltungen ohne jeglichen künstlerischen Wert mitwirkten; der Umstand, dass die ARGE grundsätzlich nur an kulturell hochwertigen Veranstaltungen, wie zB Kulturfestspielen, teilnimmt, spricht allerdings gegen eine derartige Aberkennung der Künstlereigenschaft)…
Wird zwischen einer österreichischen Architekten-GmbH und einer deutschen Architekten-Partnerschaftsgesellschaft ein ARGE-Vertrag abgeschlossen, auf Grund dessen die Planungsarbeiten für einen österreichischen Freizeitpark übernommen werden, tritt für die deutschen Architekten keine österreichische Einkommensteuerpflicht ein, wenn sich die Mitwirkung aller Architekten an der Freizeitparkerrichtung auf…
Mit Argentinien wurde am 6. Dezember 2019 in Buenos Aires ein neues Abkommen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung unterzeichnet (355 d.B. XXVII. GP). Während die parlamentarische Beschlussfassung in…
…österreichischen Mitunternehmers einer argentinischen Durchschnittsteuerbelastung von mehr als 15% unterliegen, kann daher nach Maßgabe der Dokumentationserfordernisse der Doppelbesteuerungsverordnung inländische Steuerbefreiung in Anspruch genommen werden. Es ist nicht zu erwarten, dass in solchen Fällen durch das in Vorbereitung stehende neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Argentinien ein Wechsel in…
Hat ein österreichisches Bankunternehmen Werteinbußen an argentinischen Staatsanleihen wegen eingetretener Kursverluste erlitten, dann ist zunächst ausschließlich nach österreichischem innerstaatlichen Recht zu prüfen, ob diese Wertverluste im Wege von Teilwertabschreibungen gewinnmindernd zu berücksichtigen sind. Zutreffendenfalls muss dieses Ergebnis bei Bestand eines Doppelbesteuerungsabkommens selbst dann hingenommen werden…
…zur Erfüllung eines einzigen Werkauftrages gegründet worden ist; ihre Betriebstätten bilden anteilig Betriebstätten der Gesellschafter (Hinweis auf EStR 2000 Rz 5822). Werden von einer solchen Einzweck-ARGE, die aus einer federführenden deutschen GmbH und einer österreichischen GmbH besteht, Heizungs- und Sanitärinstallationsarbeiten bei einem österreichischen Bauvorhaben…
…gesamten aus der Bautätigkeit herrührenden Gewinne des deutschen Partners in Österreich zu besteuern sind. Vielmehr beschränkt sich der österreichische Besteuerungsanspruch nur auf jene Gewinnteile, die auf Grund einer Funktionsanalyse den in den ARGE-Büros tatsächlich ausgeübten Funktionen zuzurechnen sind (Art. 7 Abs. 2 DBA-Deutschland)…
Ist eine österreichische und eine deutsche GmbH je zu 50% an einer österreichischen Arbeitsgemeinschaft (Mitunternehmerschaft) beteiligt und werden von den beiden GmbHs Arbeitskräfte an die ARGE abgestellt, dann kann darin in Bezug auf den deutschen Partner kein Fall einer internationalen Arbeitskräftegestellung gesehen werden, die zu…
…BAU-ARGE, dass die Spezialtiefbauarbeiten an einem inländischen Verkehrsprojekt sechs Monate - nicht jedoch 12 Monate - überschreiten werden, dann wird damit eine inländische Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO, nicht aber eine solche im Sinn der DBA mit Deutschland und der Schweiz begründet. Die ARGE-Partner…
…ändern, dass ursprünglich eine kürzere Baudauer veranschlagt war und die Verzögerungen in der Baufertigstellung geologisch bedingt waren. Dienstnehmer des österreichischen Unternehmens, die an der schweizerischen Baustelle eingesetzt sind und deren Löhne als solche der ARGE weiterverrechnet werden, unterliegen in diesem Fall der schweizerischen Besteuerung. 24…
…zu Artikel 5 des OECD-Musterabkommens), mit dem die bisherige gegenteilige Kommentarauffassung geändert wurde (siehe hierzu EAS.2274). Die abkommensrechtlich Österreich überlassenenen Besteuerungsrechte können auf der Ebene des innerstaatlichen Steuerrechts nicht nur gegenüber den unbeschränkt steuerpflichtigen österreichischen ARGE-Architekten, sondern auch gegenüber den nur der…
Tritt eine deutsche Muttergesellschaft mit einigen Prozenten österreichischen Bau-ARGEN bei, an denen sich in erster Linie ihre österreichische Tochtergesellschaft beteiligt und besteht ihre Funktion lediglich in der Bereitstellung des Namens und guten Rufes sowie in der Haftungsübernahme in Höhe ihrer Beteiligung, so wird nach…
…wie dies insbesondere im OECD-Musterabkommen zum Ausdruck kommt (vgl. VwGH 30.3.2000, 99/16/0100). Handelt es sich bei den monatlichen Zahlungen aufgrund des aufgelösten argentinischen Dienstverhältnisses um Einkünfte aus einer im Ausland ausgeübten nichtselbständigen Arbeit im Sinne des § 1 Abs. 1 lit…
Wird von argentinischen Investoren in Österreich eine Holdinggesellschaft errichtet, die Beteiligungen an Gesellschaften in verschiedenen dritten Staaten hält und die deren Finanzierung übernimmt, wobei sich die Holdinggesellschaft ihrerseits die erforderlichen Finanzmitteln durch Emission einer Anleihe besorgt (20% Eigenkapital, 80% Anleihefremdkapital), dann kann in einem solchen…
…Quasi-Endbesteuerung" nach § 37 Abs. 8 EStG in Anspruch nimmt. Sollte der Abgabepflichtige der Auffassung sein, dass nach inländischem Recht eine Progressionserfassung der argentinischen Anleihezinsen nicht zulässig sei, entzieht er sich damit selbst die Möglichkeit, die DBA-Steuerbefreiung in Anspruch zu nehmen, da diese - wie…
…der bei Auslandsbeziehungen bestehenden erhöhten Mitwirkungspflicht vor allem dann in einer alle Zweifel ausschließenden Weise zu erbringen sein, wenn Argentinien von dem ihm zustehenden Recht der Erhebung einer 12,5%igen Quellensteuer keinen Gebrauch macht und sonach die Transaktionen dazu dienen, unbesteuerten Zinsenertrag zu schaffen…
…und - ohne Berücksichtigung des Abkommens - die zur Progressionsunwirksamkeit führende 25%ige KESt anfällt. Denn der Rechtsgrund für die Entlastung von der KESt liegt in Artikel 11 des DBA-Argentinien, sonach in einer Bestimmung die gemäß Artikel 23 des Abkommens nur unter Progressionsvorbehalt ihre Steuerfreistellungswirkungen zu…