Hat ein österreichisches Stahlbauunternehmen im Rahmen eines Wasserkraftwerkbauvorhabens auf schweizerischem Staatsgebiet Segmente für die Wehranlage errichtet und dieses Bauvorhaben innerhalb der 12-Monatsfrist abgeschlossen, wobei die Errichtung der Wehranlage 2007 abgenommen und abgerechnet worden ist, dann ist durch diese Bauausführung keine Betriebstätte im Sinn von…
…dass im Fall von Anlagelieferungen (zB Entwässerungsanlage), deren Errichtung die betriebstättenbegründende 12-Monatsfrist nicht übersteigt und deren Besteuerung daher gemäß Artikel 7 des Abkommens ausschließlich Österreich zugewiesen ist, bloße im Lieferauftrag integrierte Nebenleistungen (zB Montageüberwachung und Personaleinschulung durch österreichische Techniker und Ingenieure) aus Artikel 7…
…Dann nämlich, wenn die Mitwirkung an der Bauausführung wesentlich ist und hierbei die zum Entstehen einer Betriebstätte führende 12-Monatsfrist (Z 8 des Schlussprotokolls zu Art. 4 DBA-Deutschland) überschritten wird. Wenn die dem Architekten übertragenen Aufgaben die Aufstellung eines Findlings (eines weitgehend unbearbeiteten Felsbrockens…
…soll durch eine Protokollregelung erwirkt werden, dass auch für sie ab dem Zeitpunkt des DBA-Wirksamwerdens die neue 12-Monatsfrist zu laufen beginnt, dass aber keinesfalls hierdurch die 24-Monatsfrist ab tatsächlichem Baubeginn überschritten werden kann. Eine Bauausführung, die (bei einem angenommenen DBA-Wirksamkeitsbeginn am…
…in Österreich übernommen hat, einen in Liechtenstein ansässigen Baumeister damit, die technische und terminliche Überwachung sowie die Überwachung der von den Subunternehmern verrechneten Baukosten zu übernehmen, dann wird durch das bloße Überschreiten der 12-Monatsfrist des Art. 5 Abs. 2 lit. g DBA-Liechtenstein die…
…auf der Ebene der Gesellschafter zu entscheiden, ob für die Gesellschafter eine Baubetriebstätte besteht oder nicht. Wenn auch in dem OECD-Bericht diese Ansicht nur für Zwecke der Berechnung der betriebstättenbegründenden 12-Monatsfrist behandelt wird, spricht doch einiges dafür, daß diese Sichtweise auch im vorliegenden…
…für Bauausführungen vorgesehenen 6-Monatsfrist des § 29 BAO wegen Begründung einer inländischen Betriebstätte in die inländische beschränkte Steuerpflicht ein. Die Geltendmachung dieser beschränkten Steuerpflicht verstößt nicht gegen das DBA-Deutschland, weil die Gesamtausführung des von der ARGE übernommenen Auftrages länger als 12 Monate dauert und…
…die bei Überschreitung der in Art. IV Abs. 2 lit. g DBA-Japan genannten 12-Monatsfrist betriebstättenbegründend wirkt. Da die Gesamtaktivität der japanischen Gesellschaft als "Bauausführung" zählt, wäre es nicht gerechtfertigt, diese Bauausführung in zwei Teilbereiche (Bauplanung und Bauüberwachung) zu trennen und gesonderte Fristenberechnungen anzustellen…
…und Förderanlage mit Materialfluss-Display-Server" in 2 Teilabschnitten durchgeführt werden soll, dann erfolgt damit die Auftragsvergabe im Vorhinein in 2 getrennten Abschnitten, sodass für die Berechnung der 12-Monatsfrist nach Art. 5 Abs. 3 DBA-Deutschland nach den Grundsätzen der "Vergabe in Form von…
…sein, wenn die Auftragsvergabe in zwei "Baulosen" erfolgt und die Summe der Mitwirkungszeiten an den solcherart zeitlich getrennten Bauabschnitten (unter Außerachtlassung der arbeitsfreien Zwischenzeiten) die für die Betriebstättenbegründung maßgebende 12-Monatsfrist nicht übersteigt (Hinweis auf Z 7 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 7…
…Arbeitsgemeinschaft abgestellten Personal Räumlichkeiten in Österreich zur Verfügung gestellt, dann erzielt die deutsche Ziviltechniker-GmbH ihre Einkünfte aus einer österreichischen Betriebstätte. Da die Präsenz in Österreich jedenfalls die für Baubetriebstätten maßgebende 12-Monatsfrist übersteigt, ist unerheblich, dass nach Absatz 17 des derzeitigen OECD-Kommentars zu…
…Ist das österreichische Unternehmen nicht länger als 12 Monate auf der deutschen Baustelle tätig, wird keine deutsche Betriebstätte begründet, und zwar auch dann nicht, wenn die Gesamtbaudauer des Bauwerkes für den deutschen Generalunternehmer die 12 Monatsfrist überschreitet. Die gleiche Betrachtung ist im Verhältnis zur CSFR…
…Sinn von Z 18 des OECD-Kommentars zu Artikel 5 des OECD-Musterabkommens bilden und damit die Zusammenrechnungsvoraussetzung erfüllen. Sollte die 12-Monatsfrist nicht überschritten werden, dann wird vermutlich durch die geplante Eintragung einer inländischen Zweigniederlassung im Firmenbuch eine inländische Betriebstätte im Sinn des DBA…
…Baustellen überläßt. Die österreichisch-deutsche Vereinbarung deckt allerdings - wegen grundsätzlicher Auffassungunterschiede - nicht den Fall ab, daß die Baustelle wegen Überschreitens der 12-Monatsfrist zur Betriebstätte des die Arbeitskräfte nutzenden Unternehmens (des Beschäftigers) wird. Werden die verleasten Mitarbeiter in einer inländischen Betriebstätte des deutschen Beschäftigers eingesetzt…
…geregelt. Anlässlich österreichisch-schweizerischer Konsultationen am 10.12.1999 wurde Einvernehmen erzielt, dass das österreichisch-schweizerische Abkommen in dieser Frage aus dem Zusammenhang heraus zu interpretieren ist. Dies verlangt, dass die bei einer Bauausführung im Abkommen ausdrücklich vorgesehene 12-Monatsfrist nicht nur in diesen Fällen…
…Planungsphasen der Bauwerkserrichtung dienen. Denn auch der OECD-Kommentar unterscheidet nicht zwischen diesen beiden Planungsphasen (EAS 3042). Unmaßgebend für den Beginn des Laufes der 12-Monatsfrist ist daher auch der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der Umstand, dass zwei Verträge abgeschlossen wurden, einer über die Planungsleistungen…
…eine kommerzielle Produktion aufgenommen hat, dann wird dies geradezu als Bestätigung für die Betriebsbereitschaft der Anlage verstanden werden müssen. Wurde solcherart die Anlage innerhalb der 12-Monatsfrist "betriebsbereit" fertig gestellt, dann ist durch diese Montagetätigkeit in Spanien keine Montagebetriebstätte entstanden. Das Doppelbesteuerungsabkommen kann nicht dergestalt…
Wird ein deutsches Unternehmen mit den Gerüstbauten für Großprojekte in Österreich betraut, wobei die Mitwirkung an der inländischen Bauführung wegen Überschreitens der 12-Monatsfrist des Artikels 5 Abs. 3 DBA-Deutschland zum Entstehen einer inländischen Baubetriebstätte führt, dann steht das Lohnbesteuerungsrecht an den in dieser…
…Dies deshalb, weil das Abkommen nicht ausschließt, bei der Berechnung der 12-Monatsfrist auch auf Zeiten vor Wirksamwerden des neuen Abkommens zurückzugreifen. Ob und in welcher Höhe Rumänien von seinem Besteuerungsrecht Gebrauch macht, ist im gegebenen Zusammenhang unbeachtlich, da die Steuerberechtigung Rumäniens ab 2007 außer…
…nimmt und das Errichtungsnetz sich über ganz Österreich erstreckt, dann ist nach Auffassung des BM für Finanzen keine Zusammenrechnung der einzelnen Kurzbauzeiten mit der Wirkung der Annahme einer inländischen, die 12 Monatsfrist übersteigenden Baubetriebstätte anzunehmen. Dies deshalb, weil bei einer über ganz Österreich verteilten Bautätigkeit…