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13 Treffer1269 msnur geltende Fassungen
EAS 1514Für US-Künstler übernommene Aufenthaltskosten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 104/9-IV/4/9906.09.1999

…ist gemäß § 3a Abs. 8 lit. a UStG in Österreich umsatzsteuerpflichtig (Entgelt ist der Überweisungsbetrag zuzüglich der erhaltenen Sachleistung). Sollte das deutsche Unternehmen auf der Grundlage der Verordnung BGBl. Nr. 800/1974, (unechte) Umsatzsteuerfreiheit in Österreich in Anspruch nehmen, wäre es von der Entlastung hinsichtlich…

EAS 908Russland-Werkvertrag
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 65/2-IV/4/9603.07.1996

… Hat ein in Österreich ansässiger pensionierter Gemeindebeamter auf der Grundlage eines Werkvertrages mit einer deutschen BAU-ARGE (mit Filialbetrieb in Wien) die Abrechnungsüberwachung und Innenausbauleitung bei der Errichtung von Soldatenstädten in Russland übernommen und war er hierbei mehr als 13 Monate in Russland tätig, dann…

EAS 3309Stuntperformance durch ein deutsches Unternehmen bei inländischen Festspielen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0810-IV/4/201221.12.2012

Hat eine deutsche Kapitalgesellschaft bei inländischen Festspielen die Organisation und Ausführung von Stunteinlagen übernommen, wird dieses deutsche Unternehmen als "Mitwirkender" bei den inländischen Festspielen anzusehen sein. Denn nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind nicht nur natürliche Personen, sondern auch die Trägerorganisationen von Theatern oder Orchestern…

EAS 1328Betriebstättenleitende Geschäftsführer deutscher GmbHs
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/16-IV/4/9830.09.1998

…die österreichisch-deutschen Verständigungsgespräche vom 1.6.1994 wurde vereinbart, auf der Grundlage der vom BFH entwickelten und vom VwGH übernommenen Auffassung den Ort der Arbeitsausübung eines GmbH-Geschäftsführers im Sitzstaat der Gesellschaft als gegeben anzunehmen. Dies vor allem im Hinblick auf die Ansicht der…

EAS 1624Geschäftsführer deutscher GmbHs mit Leitungsfunktion inländischer Zweigniederlassungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 461/1-IV/4/0020.03.2000

…Juni 1994 wurde vereinbart, auf der Grundlage der vom BFH entwickelten und vom VwGH übernommenen Auffassung den Ort der Arbeitsausübung eines GmbH-Geschäftsführers im Sitzstaat der Gesellschaft als gegeben anzunehmen. Dies vor allem im Hinblick auf die Ansicht der Gerichtshöfe, dass der Arbeitsort dort gelegen…

EAS 810Planungsaufträge für Korea
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 21/1-IV/4/9605.02.1996

  Wird ein österreichischer Unternehmer mit Gewerbeberechtigung "Planender Baumeister" von einem koreanischen Auftraggeber mit der Planung für diverse Hotelneubauten beauftragt, dann muss damit gerechnet werden, dass Korea auf der Grundlage von Art. 14 Abs. 3 DBA-Korea das Besteuerungsrecht hiefür in Anspruch nimmt. Denn nach…

EAS 1518Engagement einer US-Künstlergruppe
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 507/1-IV/4/9901.09.1999

Wird von einem österreichischen Veranstalter eine US-Künstlergruppe engagiert, die in der Form einer Mitunternehmerschaft konstitutiert ist, dann kann auf der Grundlage von Artikel 17 des DBA-USA und der Ziffer 2 des Erlasses vom 15.4.1999, AÖFV. Nr. 111/1999, eine Freistellung von…

EAS 1602Deutsche Künstlerin mit Gastspielvertrag in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/6-IV/4/0014.02.2000

…Vergütungen gemäß Art. 8 Abs. 2 letzter Satz des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens der inländischen Besteuerung, die im Steuerabzugsweg wahrzunehmen ist. Dem Steuerabzug unterliegt der volle Betrag der Einnahmen (einschließlich z.B. vom Veranstalter übernommener Reise- und Unterkunftskosten : Einkommensteuerrichtlinien 1984, Abschn. 106 Abs. 4). Die Einkünfte…

EAS 3059Behandlung höchstpersönlicher Tätigkeiten im DBA-Recht
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0901-IV/4/200924.04.2009

…werden können, der diese Einkünfte generiert hat und der daher die Dispositionsgewalt für deren Erzielung innehat. Solange nationales Recht auf dieser Grundlage lediglich nach dem "economic-substance-Prinzip" festlegt, wem die Einkünfte zuzurechnen und wer demzufolge als "beneficial owner" der Einkünfte anzusprechen ist, wird diese…

EAS 2841Begriff der Immobiliengesellschaften im DBA-Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0205-IV/4/200725.04.2007

…relevant gewesen, dass der von den Tochtergesellschaften gehaltene Immobilienwert (über die von der Muttergesellschaft gehaltene Beteiligung an der Tochtergesellschaft) mittelbar auch den Wert der Anteile an der Muttergesellschaft beeinflusst. Das DBA-Deutschland hat dieses OECD-Konzept aber nicht übernommen. Bundesministerium für Finanzen, 25. April 2007

EAS 892Österreichische Immobilien-GesnbRs mit spanischem Liegenschaftsbesitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4402/3-IV/4/9612.06.1996

…negativen) Einkünfte dieser GesnbRs solche aus Gewerbebetrieb oder solche aus Vermietung und Verpachtung gegebenenfalls im Kombination mit Einkünften aus Kapitalvermögen (zB Zinsen aus spanischen Bankguthaben) und sonstigen Einkünften darstellen. Der Umstand, dass offenbar Finanzierungsfunktionen übernommen und Bauaufträge vergeben werden, deutet auf Gewerblichkeit der Betätigung hin…

EAS 2367Geschäftsleitungsverlegung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 201/4-IV/4/0311.11.2003

…Z. 6 EStG erfassten "Steuerentstrickungstatbestand" die in § 20 KStG 1966 enthaltene Verpflichtung zur Liquidationsbesteuerung bei Geschäftsleitungsverlegung in das Ausland nicht in das KStG 1988 übernommen. Mithin ist bei einer Geschäftsleitungsverlegung lediglich zu prüfen, ob hierdurch einzelne körperliche oder unkörperliche Wirtschaftsgüter nach Deutschland überführt werden, deren…

EAS 2448Ausländischer "Producer" eines Theatergastspiels als Mitwirkender an der inländischen Unterhaltungsdarbietung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunfti 227/1-IV/4/0420.04.2004

…die einstudierte Theateraufführung bereitzustellen ist, mit der inhaltlichen Gestaltung des Gastspieles betraut. Der Umstand, dass daneben zahlreiche andere Aufgaben administrativer und logistischer Art übernommen werden, führt nicht zur Aberkennung der Mitwirkendeneigenschaft. Denn es handelt sich hierbei insgesamt gesehen um Nebenaufgaben, wie sie größtenteils auch bei…