…dass ausländische Staaten nicht auf Grund eines Doppelbesteuerungabkommens zur Aufgabe ihrer Besteuerungsrechte genötigt werden sollten, wenn die Dividenden in Österreich sodann ohnedies von der Besteuerung freigestellt werden. Eine österreichische Privatstiftung fällt kraft ihrer Eigenschaft als juristische Person unter den Begriff "Gesellschaft" im Sinn des Art…
Hat eine italienische Kapitalgesellschaft ihrer deutschen Tochtergesellschaft im Rahmen einer Konzernrationalisierung umfassende Aufgaben im Zusammenhang mit dem europaweiten Vertrieb der Konzernprodukte übertragen (zentrales Vertriebslager, Logistik, Bestellwesen, Debitorenbuchhaltung) und auf diese Weise die bisher als Eigenhändler tätige österreichische Tochtergesellschaft in ihren Konzernfunktionen erheblich eingeschränkt und ihr…
…der ein österreichisches Anlagenbauunternehmen angehört, im Rahmen eines Gleisbauprojektes in Deutschland ein bestimmter Aufgabenbereich übertragen, der in der Zeit von Ende August des Jahres 1 bis Mai des Jahres 2 zu erfüllen war, dann wäre bei vorgesehener Beendigung der Bauarbeiten in Deutschland keine Betriebstätte für…
…als weisungsgebundene Dienstnehmer der deutschen Muttergesellschaft ausüben. Denn auch die Mitglieder eines Aufsichtsrates werden von der Gesellschafterversammlung bestellt und werden daher bei ihrer Überwachungstätigkeit auf die Interessen der sie entsendenden Gesellschafter achten. Das durch das DBA-Deutschland an Österreich übertragene Besteuerungsrecht ist gemäß § 99 Abs…
…liefern können. Sollte es beispielsweise so sein, dass die Tochtergesellschaft eine bloße Briefkastengesellschaft oder ein ähnliches Gebilde ist, und sollten daher beispielsweise die Aufgaben der Vermögensverwaltung von einer (nicht nahe stehenden) Investmentgesellschaft wahrgenommen werden, dann spricht die Vermutung dafür, dass es nicht die Kanalinselgesellschaft ist…
…dass von einer tatsächlichen dauernden Trennung und damit von einer tatsächlichen Aufgabe des inländischen Zweitwohnsitzes gesprochen werden kann, ist sachverhaltsabhängig und kann im ministeriellen EAS-Verfahren nicht beantwortet werden. Für die Beantwortung der eigentlichen Frage, ob die von der österreichischen KG bezogenen Geschäftsführerbezüge der österreichischen…
…der bisher bei einem schweizerischen Arbeitgeber unselbständig beschäftigt war, mit seiner Familie unter definitiver Aufgabe des schweizerischen Wohnsitzes den Wohnsitz nach Österreich, so tritt er damit in die österreichische unbeschränkte Steuerpflicht ein und wird in Österreich im Sinn des DBA-Ö/Schweiz in Österreich ansässig…
…X) für etwa ein Jahr zum Vorstand einer inländischen Tochtergesellschaft eines ausländischen Konzerns bestellt und bestand seine Aufgabe darin, die Veräußerung der inländischen Konzerngesellschaft in die Wege zu leiten und zu unterstützen, dann unterliegen die für diese Funktionen von ihm erzielten Einkünfte der inländischen Besteuerung…
Wird von einer niederländischen Muttergesellschaft in Österreich eine Tochtergesellschaft errichtet, der die Aufgabe obliegt, an sie von einer niederländischen Schwestergesellschaft übertragene Senderechte im Sublizenzweg an diverse Landesgesellschaften in Drittstaaten zu vergeben und von diesen die entsprechenden Lizenzgebühren zu vereinnahmen und sodann an ihre eigene Lizenzgeberin…
…derartiges Vermögen im Schenkungsweg übertragen und nachweisbar einer deutschen Schenkungssteuer unterzogen wird und wenn weiters entweder der Geschenkgeber oder der Geschenknehmer (oder beide) ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben. Denn in derartigen Fällen ist es Aufgabe Österreichs als Ansässigkeitsstaat, für eine Entlastung von einer internationalen Doppelbesteuerung…
…kein Entlastungsanspruch von der 20-prozentigen Steuerabzugspflicht der Ö-GmbH abgeleitet werden. Sollte die "andere Person" nicht der jeweilige Sportclub, sondern die D-GmbH sein, weil sie nicht bloße Verwalterin der Verwertungsrechte der Sportclubs ist, sondern selbst von den Sportclubs die Verwertungsrechte übertragen erhalten hat…
…derartiges Vermögen im Schenkungsweg übertragen und nachweisbar einer deutschen Schenkungssteuer unterzogen wird und wenn weiters entweder der Geschenkgeber oder der Geschenknehmer (oder beide) ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben. Denn in derartigen Fällen ist es Aufgabe Österreichs als Ansässigkeitsstaat, für eine Entlastung von einer internationalen Doppelbesteuerung…
…Art. 5 Abs. 5 und 6 DBA-Liechtenstein). Vorsorglich wird mitgeteilt, dass im Rahmen des ministeriellen EAS-Verfahrens nicht unter Hinwegsetzung über die den Abgabenbehörden erster und zweiter Instanz übertragene Sachverhaltsermittlungspflicht der Nichtbestand einer inländischen Betriebstätte verbindlich zugesichert werden kann. Weiters ist anzumerken, dass dann…
Wenn im Ausland ansässige Personen mit inländischem Zweitwohnsitz ausländisches Vermögen an ihre im Ausland ansässigen Familienangehörigen übertragen, so ist Österreich grundsätzlich nur im Fall einer Reziprozitätserklärung des ausländischen Staates bereit, durch eine auf § 48 BAO gestützte Entlastungsmaßnahme auf die österreichische Besteuerung zu verzichten (EAS…
…sollten, können diese auf der Grundlage von § 48 BAO beseitigt werden. Bei dieser Gesetzesauslegung können sonach einerseits Doppelbesteuerungen vermieden werden ohne hiedurch andererseits unnötigerweise Doppelnichtbesteuerungen zu verursachen; die in die ausländischen Niederlassungen österreichischer Banken entsandten österreichischen Unternehmensmitarbeiter unterliegen daher auch bei Aufgabe ihres Inlandswohnsitzes gemäß …
…Bereich des gesamten Bundesgebietes die auf Grund völkerrechtlicher Verträge vorgesehene Rückzahlung von Abgaben, soweit diese nicht anderen Behörden übertragen ist. Die Zuständigkeit des Finanzamtes Eisenstadt umfasst demnach die Durchführung aller Quellensteuerrückerstattungen, die auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen an Steuerausländer geleistet werden müssen. Die Zuständigkeitseinschränkung im letzten…
…kann, stellt sich sonach nur, wenn tatsächlich nach Fremdvergleichsgrundsätzen von der österreichischen Tochtergesellschaft eine Lizenzgebühr zu leisten ist und wenn diese weiters nach den in Österreich geltenden Einkünftezurechnungsgrundsätzen tatsächlich der schweizerischen Holdinggesellschaft steuerlich zuzurechnen ist. Mit dieser Frage hat sich allerdings bereits EAS 2731 auseinandergesetzt…
…Anteile noch zu Lebzeiten auf den Sohn im Schenkungsweg übertragen und wird dieser Vorgang in Deutschland der Schenkungsbesteuerung unterzogen, dann besteht korrespondierend hiezu die Möglichkeit diesen Vorgang, soweit dies zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung erforderlich ist, gemäß § 48 BAO in Österreich von der Schenkungsbesteuerung freizustellen. 22…
…Betriebstätte Anrecht auf vollständige Entlastung von dieser Abzugsbesteuerung, wenn eine Ansässigkeitsbestätigung der niederländischen Steuerverwaltung beigebracht wird. In einem derartigen Fall ist es auch nicht möglich, jenen Teil der an das niederländische Unternehmen gezahlten Beträge dem Steuerabzug zu unterwerfen, der von dem niederländischen Unternehmen schließlich an…
Überträgt eine in Österreich ansässige Gesellschafterin einer deutschen GmbH&CoKG ihrem in Deutschland ansässigen Bruder (Mitgesellschafter) ihren Gesellschaftsanteil und erhält sie von ihrem Bruder eine nach österreichischem Recht als außerbetriebliche Versorgungsrente einzustufende Rentenleistung, dann liegt eine unentgeltliche Übertragung des Gesellschaftsanteiles vor, sodass die Rentenzahlungen nicht…