…Vermögen der Primärschuldnerin eröffnete Konkurs wurde am ***DatumKA*** mangels Kostendeckung aufgehoben. Die Firma wurde wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 40 FBG aus dem Firmenbuch gelöscht. Es ist daher von der Uneinbringlichkeit der gegenständlichen Abgabenforderungen auszugehen (vgl. VwGH 22. Oktober 2002, 2000/14/0083). Das Vorbringen des Beschwerdeführers…
Auch der Umstand, dass der Beschwerdeführerseine Aufgaben delegiert hat und ihm somit "lediglich" eine nicht ausreichende Kontrolle vorzuwerfen ist, führt nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes nicht zu einer Minderung der Haftung im Rahmen des Ermessens. Es haben sich nämlich keine, Umstände ergeben, die das Verschulden des…
…und Rechtsgebühren sowie von den Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren befreit. Tina Ehrke/Peter Pilz vertreten in dem im RFG 2003 veröffentlichten Artikel „Steuerbefreiungen bei Ausgliederungen“ die Rechtsauffassung, dass Art. 34 immer dann zur Anwendung kommen soll, wenn entweder eine Ausgliederung (die die Übertragung von Aufgaben impliziert)…
…1) Die durch die Ausgliederung und Übertragung von Aufgaben der Körperschaften öffentlichen Rechts an juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften), die unter beherrschendem Einfluss einer Körperschaft öffentlichen Rechts stehen, unmittelbar veranlassten (anfallenden) Schriften, Rechtsvorgänge und Rechtsgeschäfte sind von der Gesellschaftsteuer…
…der Belastung der durch diese Ausgliederungen bedingten Rechtsvorgänge mit Verkehrsteuern. Die beantragte endgültige Grunderwerbsteuerfestsetzung mit Null bezieht sich also auf die erstmalige Übertragung von Grundvermögen für die im Zuge der Ausgliederung der genannten kommunalen Aufgabe aus der STADT auf eine juristische Person des privaten Rechts…
…1) Die durch die Ausgliederung und Übertragung von Aufgaben der Körperschaften öffentlichen Rechts an juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften), die unter beherrschendem Einfluss einer Körperschaft öffentlichen Rechts stehen, unmittelbar veranlassten (anfallenden) Schriften, Rechtsvorgänge und Rechtsgeschäfte sind von der Gesellschaftsteuer…
…II. des Sacheinlagevertrages) in die Bf. eingebracht, womit der Sacheinlagevertrag durch eine Ausgliederung und Übertragung von Aufgaben einer Körperschaft öffentlichen Rechts an eine Körperschaft des privaten Rechts, die unter ihren beherrschenden Einfluss steht, unmittelbar veranlasst worden ist und somit unter die Befreiungsbestimmung des Art. 34…
…1) Die durch die Ausgliederung und Übertragung von Aufgaben der Körperschaften öffentlichen Rechts an juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften), die unter beherrschendem Einfluss einer Körperschaft öffentlichen Rechts stehen, unmittelbar veranlassten (anfallenden) Schriften, Rechtsvorgänge und Rechtsgeschäfte sind von der Gesellschaftsteuer…
…2001 von der Bestandvertragsgebühr gemäß § 33 TP 5 GebG befreit? Lösung: Nein. Gemäß Art. 34 § 1 Abs. 2 Budgetbegleitgesetz 2001 sind Bestandverträge nur hinsichtlich jener Liegenschaft befreit, die im Rahmen der Ausgliederung bzw. Übertragung von Aufgaben von der Körperschaft öffentlichen Rechts an die von ihr…
…unmittelbar veranlassten Veräußerung von Liegenschaften (mit Wohngebäuden) nicht die Eignung abgesprochen werden, den in Rede stehenden Tatbestand zu erfüllen. Die Behörde hat die Abgabepflichtige, die das Vorliegen der Befreiungsvoraussetzungen für sich in Anspruch nimmt, zur Bekanntgabe aufzufordern, welche Ausgliederung und Übertragung von Aufgaben im Sinn…
…an Gesellschaftereinlagen in Höhe von insgesamt € 3,2 Mio ersichtlich. Dies war die aus damaliger Sicht notwendige und wirtschaftlich sinnvolle Refinanzierung der Tochtergesellschaft. Gemäß § 1 Abs 1 Art 34 BBG 2001 sind die durch die Ausgliederung und Übertragung von Aufgaben der KÖR an juristische…
…1: Die durch die Ausgliederung und Übertragung von Aufgaben der Körperschaften öffentlichen Rechts an juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften), die unter beherrschendem Einfluss einer Körperschaft öffentlichen Rechts stehen, unmittelbar veranlassten (anfallenden) Schriften, Rechtsvorgänge und Rechtsgeschäfte sind von der Gesellschaftsteuer…
…September 2008 unter Tz. 4.1.7 vom Finanzamt Folgendes festgehalten: Voraussetzung für die Befreiung ist die Ausgliederung und Übertragung von Aufgaben der Gebietskörperschaften an juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechtes sowie an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften), die unter beherrschendem Einfluss einer Gebietskörperschaft stehen. Der gegenständliche…
…begründet alleine die spätere Aufgabe des beherrschenden Einflusses seitens der Gebietskörperschaft - selbst wenn dies im Zeitpunkt der Verwirklichung des Rechtsvorganges bereits geplant ist - keine Steuerpflicht. Grundvoraussetzung für die Anwendbarkeit der Befreiungsbestimmung ist allerdings, dass eine Ausgliederung und Übertragung von Aufgaben seitens der Körperschaft öffentlichen Rechts…
…bezeichneten Rechtsverhältnisse verwendet werden. Wird davon ein anderer Gebrauch gemacht, so sind die in Betracht kommenden Abgaben nachträglich zu entrichten.", - gemäß Art. 34 § 1 Budgetbegleitgesetz 2001 sind "die durch Ausgliederung und Übertragung von Aufgaben....unmittelbar veranlassten Rechtsvorgänge....von der Gesellschaftsteuer, Grunderwerbsteuer....befreit", - gemäß § 1 Z…
…beherrschenden Einfluss der übernehmenden Körperschaft durch eine Körperschaft öffentlichen Rechts entgegenstehe. Die Bf. unterstehe insofern dem beherrschenden Einfluss der KIRCHE, einer Körperschaft öffentlichen Rechts. Entscheidend sei die Übertragung von Aufgaben. Die Bf. teilte dazu mit, dass die KIRCHE gemäß § 1 Abs. 2 Z II BGBl…
…Übertragung von Aufgaben der Körperschaften öffentlichen Rechts an juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie an Personenvereinigungen (Personengesellschaften), die unter beherrschendem Einfluss einer Körperschaft öffentlichen Rechts stehen, als nicht steuerbare Umsätze. Ist die juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts im Rahmen der Aufgabenerfüllung…
…genügt der Aufgabenbereich an einem bestimmten Heim oder Feuerwehrzeughaus? Lösung: Ja, die Befreiungen sind zuzuerkennen, auch wenn nur der Aufgabenbereich an einem bestimmten Heim oder Feuerwehrzeughaus übertragen wird (UFS RV/0192-S/06). 5.2 Art. 34 Budgetbegleitgesetz 2001 - Ausgliederung und Übertragung von Aufgaben der…
…ihr Gesellschaftsvertrag auszugsweise wie Folgt: "1 Gesellschaftsform 1.1 Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Sinne des Gesetzes über Gesellschaften mit beschränkter Haftung. 1.2 Es handelt sich aus abgabenrechtlicher Sicht um die Ausgliederung und Übertragung von Aufgaben einer Körperschaft öffentlichen Rechts…
…1) Die durch die Ausgliederung und Übertragung von Aufgaben der Körperschaften öffentlichen Rechts an juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften), die unter beherrschendem Einfluss einer Körperschaft öffentlichen Rechts stehen, unmittelbar veranlassten (anfallenden) Schriften, Rechtsvorgänge und Rechtsgeschäfte sind von der Gesellschaftsteuer…