…nach Maßgabe des § 37 EStG der Halbsatzbesteuerung unterzogen werden, wobei der Umstand, dass ein einheitlicher "steuerlicher Gesellschaftsanteil" an verschiedene Personen verkauft wird (der gesellschaftsrechtliche OHG Anteil an eine österreichische KG und der Anteil am Immobiliensondervermögen an eine GesmbH) der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nicht entgegensteht…
…einer innerstaatlichen gesetzlichen Anordnung, die die diesbezügliche Sperrwirkung des Doppelbesteuerungsabkommens aufhebt. Solche Regelungen in das Doppelbesteuerungsabkommen selbst aufzunehmen, entspricht nicht der internationalen Staatenpraxis beim Abschluss solcher Abkommen. Es bestehen allerdings Überlegungen, im Rahmen der zweiten Etappe der Steuerreform, eine entsprechende Änderung der innerstaatlichen Rechtslage herbeizuführen…
…werden soll: "zunächst sind jene Bezugsteile, die ausschließlich durch die in dem einen oder anderen Staate zu besteuernde Tätigkeit verursacht wurden, direkt dem jeweiligen Staat zuzuordnen. Die sodann nicht direkt zuordnungspflichtige Restgröße der Bezüge (einschließlich beispielsweise der Weihnachts- und Urlaubsremunerationen, sowie des 13. und 14…
…wenn keine Regelbesteuerungsoption gemäß § 30a Abs. 2 EStG 1988 ausgeübt wurde) nicht im Wege des Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen, weil nach österreichischem innerstaatlichen Recht die Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen auf Grund des besonderen Steuersatzes keine progressionserhöhende Wirkung entfalten (vgl. EStR 2000 Rz 6631). Bundesministerium für Finanzen, 29…
…anderen Staates, welche die gleiche Tätigkeit ausüben. Hat daher die in der Schweiz ansässige Mitunternehmerin der österreichischen Personengesellschaft in den Vorjahren in ihrer österreichischen Betriebstätte Verluste erlitten und kann nachgewiesen werden, dass eine Verlustverwertung im Ansässigkeitsstaat nicht möglich ist, dann ist sie auf Grund des…
Haben deutsche Betriebstättenverluste für einen in Österreich ansässigen Steuerpflichtigen in den Jahren 1998 und 1999 durch Berücksichtigung für Belange des negativen Progressionsvorbehaltes zu einem Steuersatz von 0% und damit zur Steuerfreistellung der in Österreich sonst steuerpflichtigen Einkünfte geführt, dann ist damit den deutschen Verlusten die…
…sonach nicht nur bei Künstlern, sondern auch allen anderen "Mitwirkenden an Unterhaltungsdarbietungen" die Voraussetzung für die Anwendung des 20-prozentigen Steuersatzes gegeben. Der Begriff der Mitwirkenden an einer Unterhaltungsdarbietung ist hierbei nicht eng auszulegen; er ist im Fall eines Theaterbetriebes vor allem nicht nur auf…
…nur dann der 20%ige Steuersatz des § 99 EStG angewendet werden, wenn die aus Österreich stammenden Jahreseinkünfte des beschränkt steuerpflichtigen ausländischen Künstlers keine Anwendung eines höheren Steuersatzes erfordern. Die europarechtliche Verträglichkeit der Anwendung eines aus dem progressiven Steuertarif ermittelten Steuersatzes im Steuerabzugsverfahren wird durch das…
…die ihnen zustehenden Teile des Jahreseinkommens beschränkt (Deutschland besteuert die Bezüge für Jänner und Februar 1998, Österreich besteuert die Bezüge von März bis Dezember 1998); der Umstand, daß in einem solchen Fall beide Staaten jenen Steuersatz anwenden, der auch bei allen anderen Steuerpflichtigen in gleichen…
…für Zwecke des so genannten "Progressionsvorbehaltes" in Österreich berücksichtigt werden. Dies wäre dann der Fall, wenn diese Dienstnehmer im jeweiligen Entsendungsjahr noch andere steuerpflichtige Einkünfte erzielen; denn dann müssten die Frankreich-Einkünfte für Zwecke der Ermittlung des auf diese anderen Einkünfte entfallenden Steuersatzes angesetzt werden…
…d.i. dem japanischen Pensionsfonds) zugerechnet werden müssten. Unter diesen Gegebenheiten kann daher nach dem DBA-USA/Österreich keine Herabsetzung der österreichischen Kapitalertragsteuer auf 12,5% herbeigeführt werden. Anmerkung: Wortgleich mit EAS 790 (ausgenommen die ab 1.7.1997 zu ändernden Steuersätze) 10. Feber 1997…
…des BM für Finanzen in der anzustellenden Verhältnisrechnung sowohl bei der anzusetzenden österreichischen Einkommensteuer als auch bei dem anzusetzenden Einkommen die deutschen Sonderzahlungen samt der darauf entfallenden österreichischen Einkommensteuer außer Betracht zu lassen. Mit anderen Worten, die deutschen Sonderzahlungen dürfen sich weder steuersatzerhöhend noch steuersatzmindernd…
…Künstlers an die Produktionsgesellschaft Betriebsausgaben des Künstlers dar, die dem System der Bruttoabzugsbesteuerung entsprechend die Bemessungsgrundlage für den 20-prozentigen Steuerabzug in Österreich nicht schmälern dürfen. Denn das System der Bruttoabzugsbesteuerung beruht auf dem Prinzip, dass einerseits nicht der bis zu 50% reichende progressive Steuersatz…
…Personal- und Sachsteuern maßgebenden Unterscheidungskriterien, weil bei einer Kapitalgesellschaft keine "persönlichen Verhältnisse" zu berücksichtigen sind. Zum anderen erscheint für Belange des Methodenwechsels entscheidend, ob die in den Belastungsvergleich einzubeziehenden ausländischen Steuern im Wesentlichen den Gesamtgewinn oder nur einzelne Bestandteile davon treffen. Während im Fall der…
…dem Update des OECD-Kommentars vom 28. Jänner 2003 (Z 17 zu Artikel 5 des OECD-Musterabkommens), mit dem die bisherige gegenteilige Kommentarauffassung geändert wurde. Dass der OECD-Kommentar in seiner jeweiligen Fassung, sonach auch unter Berücksichtigung dieser Auslegungsänderung, für die Auslegung des österreichisch-deutschen…
…dem Update des OECD-Kommentars vom 28. Jänner 2003 (Z. 17 zu Artikel 5 des OECD-Musterabkommens), mit dem die bisherige gegenteilige Kommentarauffassung geändert wurde. Portugal hat zwar gegen die Kommentierung des Artikels 5 zahlreiche Bemerkungen mit Vorbehaltswirkungen eingebracht, die allerdings nicht die Änderung in…
Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen ist durch die nach Unterzeichnung des österreichisch-liechtensteinischen Doppelbesteuerungsabkommens in Österreich eingetretene Änderung des inländischen Steuerrechts, derzufolge Gesellschafterdienstnehmer nicht mehr als unselbständig erwerbstätig sondern als selbständig erwerbstätig zu besteuern sind, keine Veränderung in der abkommensgemäß für diese Personengruppe vorgesehenen…
…dem AbgÄG 2015 die Wegzugsbesteuerung durch "Umstände, die zum Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich im Verhältnis zu anderen Staaten führen" ausgelöst und daher der Tatbestand der Wegzugsbesteuerung erst bei einem unbedingten Verlust des österreichischen Besteuerungsrechts verwirklicht werde. Darüber hinaus wurde in EAS 3242 dargelegt…
…hatten indessen eine Ausweitung des abkommensrechtlichen Betriebstättenbegriffes zum Ziel (EAS 2535). Diese Entwicklung soll der Rechtsauffassung zahlreicher OECD-Staaten Rechnung tragen und nunmehr durch eine Änderung des OECD-Kommentars zum Abschluss gebracht werden und es sollen in diesem Zusammenhang auch bloße Mitbenutzungsrechte an Räumlichkeiten bereits…
…der "Betriebstätte" eines Gewerbetreibenden entspricht, dass aber andererseits die für Bauausführungen getroffenen Sonderregelungen des Artikels 5 Abs. 3 DBA-Deutschland keine Auswirkung im Geltungsbereich des Artikels 14 zeitigen. Damit entfaltet die Änderung des OECD-Kommentars zu Artikel 5 OECD-MA, derzufolge auch die Bauplanung eine…