…der "Treuhänder", zwar rechtlicher Eigentümer von Vermögenswerten ist, aber unter einer rechtlich durchsetzbaren Verpflichtung steht, sie zum Vorteil einer anderen Person oder Personengruppe (dem oder den Begünstigten) zu verwenden, die die Nutzungsberechtigten sind [Z 15 des OECD-Kommentars zu Artikel 1 des OECD-Musterabkommens zur…
…dem Lohnsteuertarif unterliegende Segmentteile) einheitlich der Arbeitstageschlüssel anzuwenden. Es bestehen keine Bedenken, den Progressionsvorbehalt bei den mit festen Sätzen steuerpflichtigen Sonderzahlungen nur dann zur Anwendung zu bringen, wenn die Sonderzahlungen den Jahresbetrag von 83.333 Euro überschreiten und damit zum Verlust der begünstigten Steuersätze (gemäß …
… die Ernennung, Abberufung und Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates; die Regelung des Zeichnungsrechts der Mitglieder des Verwaltungsrates; die Änderung und Ergänzung der Statuten; den Erlass von Beistatuten und Reglementen; die Genehmigung der Jahresrechnung und Verfügung über die Verteilung des Reingewinnes; die Bestellung von Begünstigten; die…
…denen der österreichische Begünstigte zugleich der Stifter des US-Trusts ist (in denen sonach ein "grantor trust" vorliegen dürfte) und außerdem in der Trustdeklaration ein jederzeitiger teilweiser oder gänzlicher Widerruf und Änderungen der Rechtsgrundlagen des Trusts vorgesehen sind, werden auch die Einkünfte des Trusts der…
…innerstaatliche KESt-Befreiungen oder Befreiungen für Dividenden nach anderen von Österreich abgeschlossenen DBA bestehen. Ist Art. 22 iVm Art. 10 Abs. 3 lit. b DBA-Japan erfüllt, so ist die gesamte von den Dividenden einbehaltene KESt rückzuerstatten - nicht nur jener Teil, der auf Fondsinvestoren entfällt…
…solchen Beurteilung der deutschen Rechtsbeurteilung, wie sie z.B. in EAS.1591 und 1684 aus einem Verständigungsprotokoll zitiert wurde: "In anderen Fällen kommt eine Zurechnungsbesteuerung nur dann vor, wenn dem Begünstigten oder Letztbegünstigten durch besondere Vorkehrungen eine derartige Einflußnahme auf die Gestion der Stiftung zukommt…
…Stiftung keine Einkünfte "aus dem anderen Staat" bezieht; daher kann die Stiftung nicht auf der Grundlage von Artikel 16 DBA-USA aus dem Abkommensanwendungsbereich ausgeschlossen werden. Ob allerdings nach innerstaatlichem US-Recht in Fällen der vorliegenden Art eine Zurechnung der Stiftungseinkünfte an den US-Bürger…
…Trusts gleichzeitig auch Begünstigter des Trusts sein, wären die Zuwendungen nach herrschender Lehre und Verwaltungspraxis gemäß § 29 Z 1 EStG 1988 in Österreich zu besteuern. Dieses Besteuerungsrecht Österreichs wird durch Art. 20 Abs. 1 DBA Hongkong nicht eingeschränkt, wonach der Ansässigkeitsstaat an "anderen Einkünften" ein…
…von § 94a EStG 1988 bestehen daher keine Bedenken, dass diese Bestimmung auch auf Dividendenzahlungen zur Anwendung gelangt, die eine österreichische Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft auf einen Geschäftsanteil leistet, der von einer ebenfalls begünstigten Körperschaft eines anderen EU-Staates gehalten wird. Bundesministerium für Finanzen, 6. Juni 2007
…Stiftung als "Familienstiftung" im Sinn dieser Gesetzesbestimmung ausgestaltet ist. In anderen Fällen könnte eine Zurechnungsbesteuerung nur dann vorgenommen werden, wenn dem Begünstigten oder Letztbegünstigten durch besondere Vorkehrungen eine derartige Einflussnahme auf die Gestion der Stiftung zukommt, dass er in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als "Beteiligter" an dieser…
…Deutschland ansässige Personen Begünstigte oder Letztbegünstigte österreichischer Privatstiftungen, findet eine Zurechnungsbesteuerung auf der Grundlage von § 15 des deutschen Außensteuergesetzes statt, wenn diese Stiftung als "Familienstiftung" im Sinn dieser Gesetzesbestimmung gestaltet ist. In anderen Fällen kommt eine Zurechnungsbesteuerung nur dann vor, wenn dem Begünstigten oder Letztbegünstigten…
…Deutschland ansässige Personen Begünstigte oder Letztbegünstigte österreichischer Privatstiftungen findet eine Zurechnungsbesteuerung auf der Grundlage von § 15 des deutschen Außensteuergesetzes statt, wenn diese Stiftung als "Familienstiftung" im Sinn dieser Gesetzesbestimmung gestaltet ist. In anderen Fällen kommt eine Zurechnungsbesteuerung nur dann vor, wenn dem Begünstigten oder Letztbegünstigten…
…von anderen in- oder ausländischen Unternehmen gefertigte Maschinen oder sonstige Anlagen im Ausland zu montieren, erbringt daher eine gemäß § 3 Abs. 1 Z. 10 EStG begünstigte Auslandstätigkeit. Nach der in RZ 57 der Lohnsteuerrichtlinien 1999 der Gesetzesstelle gegebenen Auslegung fällt auch die Installation von Software…
…tritt eine Änderung dieser Rechtslage ein, weil ab diesem Zeitpunkt das DBA-Deutschland-2000 anzuwenden ist, das ein geeignetes Betriebstättendiskriminierungsverbot enthält. Ist eine deutsche Stiftung an der betrieblich tätigen österreichischen Personengesellschaft beteiligt, dann bewirkt das Diskriminierungsverbot, dass sich eine Berechtigung für die Inanspruchnahme der Eigenkapitalverzinsung…
…1989, kann der Kapitalertragsteuerabzug bei solcherart begünstigten Einrichtungen unterbleiben, wenn die über die Kapitalanlagen verfügungsberechtigten zwei Organisationsbeamten schriftlich der nach innerstaatlichem Recht zum Steuerabzug verpflichteten Stelle gegenüber bestätigen, dass die die steuerbefreiten Erträge abwerfenden Kapitalanlagen für den amtlichen Aufgabenkreis der privilegierten Einrichtung benötigt werden. Die…
…der als Stiftung (Stichting) errichtet ist, nach dem DBA-Niederlande Anrecht auf Entlastung von der österreichischen Quellenbesteuerung auf Dividenden besitzt, hängt davon ab, ob diese Stiftung nach niederländischem Recht als "Steuerpflichtiger" anzusehen ist, oder ob in Anwendung der "Transparenzmethode" steuerlich auf die dahinterstehenden Begünstigten durchgegriffen…
…Mit anderen Worten, die deutschen Sonderzahlungen dürfen sich weder steuersatzerhöhend noch steuersatzmindernd auswirken. In einem vierten Schritt ist nun das Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten und die gemäß dem DBA in Österreich erfassbare Besteuerungsgrundlage zu ermitteln; es geschieht dies durch Ausscheidung der von der DBA-Steuerfreistellung betroffenen…
…Veräußerungsgewinne gewährt, liegt kein Qualifikationskonflikt iSd Artikels 23 Absatz 3 DBA-Deutschland vor. Infolgedessen ist Artikel 23 Absatz 3 DBA-Deutschland nicht anwendbar. Auf österreichischer Seite ist daher - trotz der unterbliebenen Besteuerung in Deutschland - die Befreiungsmethode (mit Progressionsvorbehalt) anzuwenden. Bundesministerium für Finanzen, 30. Juli 2025
…beachten, dass - aufgrund der für landwirtschaftliche Betriebe relevanten Gewinnermittlungsarten - nur notwendiges Betriebsvermögen zulässig ist (zu Beteiligungen als notwendiges Betriebsvermögen siehe EStR 2000 Rz 492). Sollte die Beteiligung dem Betriebsvermögen des Einzelunternehmens zuzurechnen sein und sollte darüber hinaus dieses Einzelunternehmen von Österreich aus betrieben werden, maW…
…denn nur insoweit kann vom Bestand der Gegenseitigkeit ausgegangen werden. Bei fehlender Gegenseitigkeit besteht aber nach wie vor kein Anlass Auslandsgesellschaften in Österreich steuerlich zu begünstigen, wenn gleichartige Begünstigungen österreichischen Gesellschaften im betreffenden Ausland verweigert werden. Artikel 10 der auf dem OECD-Musterabkommen basierenden Doppelbesteuerungsabkommen…