…im Gefolge der finanzamtlichen Rückzahlung in den maßgebenden Verhältnissen keine wesentlichen Änderungen eintreten. Eine solche Änderung wäre gegeben, wenn nach dem finanzamtlich erledigten Rückerstattungsantrag Gewinnausschüttungen in einer Höhe getätigt werden, die bei weitem den dem amtlich kontrollierten Rückzahlungsverfahren zugrunde liegenden Ausschüttungsbetrag übersteigen. Bundesministerium für Finanzen…
…anlässlich der Gewinnausschüttung vorgenommen wird; dies allerdings unter der Voraussetzung, dass im Gefolge der finanzamtlichen Rückzahlung in den maßgebenden Verhältnissen keine wesentlichen Änderungen eintreten. Eine solche Änderung wäre gegeben, wenn nach dem finanzamtlich erledigten Rückerstattungsantrag Gewinnausschüttungen in einer Höhe getätigt werden, die bei weitem den…
…sprechen diese Umstände sehr dafür, dass hierdurch für diesen Zeitraum der Mittelpunkt der Lebensinteressen aus Österreich in die USA verlegt wird. Denn in diesem Fall hat sich in diesen 5 Jahren der Mittelpunkt sowohl der wirtschaftlichen wie auch der persönlichen Verhältnisse in die USA verlagert…
…im Bereich der Besteuerung der Kapitalgesellschaften die für die Personal- und Sachsteuern maßgebenden Unterscheidungskriterien, weil bei einer Kapitalgesellschaft keine "persönlichen Verhältnisse" zu berücksichtigen sind. Zum anderen erscheint für Belange des Methodenwechsels entscheidend, ob die in den Belastungsvergleich einzubeziehenden ausländischen Steuern im Wesentlichen den Gesamtgewinn oder…
…ertragsteuerlichen Folgen für den österreichischen Händler nach sich. Allerdings ist im Verhältnis zu Deutschland der Umstand zu berücksichtigen, dass gemäß Abs. 2 des Protokolls zu Art. 5 DBA Deutschland darüber Einverständnis besteht, dass im Fall verbundener Unternehmen keines dieser Unternehmen als Vertreterbetriebsstätte eines anderen verbundenen…
…ist. Nach Auffassung des BM für Finanzen ist damit zum Ausdruck gebracht, dass eine Besicherung einer Kapitalforderung durch inländisches "unbewegliches Vermögen" die für den Eintritt in die beschränkte Steuerpflicht maßgebende territoriale Verknüpfung mit dem Inland herstellt. Zum unbeweglichen Vermögen zählen der nackte Grund und Boden…
…das Verhältnis der Rohprämieneinnahmen zum Inhalt hat. Sollte ein solches Einvernehmen nicht herstellbar sein und ein internationaler Besteuerungskonflikt drohen, müsste die Angelegenheit zum Gegenstand eines internationalen Verständigungsverfahrens gemacht werden, das allerdings im Ansässigkeitsstaat des Unternehmens (in Deutschland) einzuleiten wäre. 18. Oktober 2005 Für den Bundesminister…
… im Verhältnis zu Deutschland fehlt allerdings eine dem Art. 4 Abs. 3 lit. e des OECD-Musters vergleichbare Bestimmung, so dass der Bestand einer inländischen Betriebstätte gegeben sein wird. Durch den EU-Beitritt Österreichs ist in diesem Zusammenhang keine Änderung gegenüber der früheren Rechtslage eingetreten…
…die Übergabe an den Auftraggeber durchführt, so liegt auch für den Generalunternehmer eine UdSSR-Betriebstätte vor. Diese Auffassung stützt sich auf Ziffer 18 vorletzter Satz des OECD-Kommentars zu Artikel 5 des OECD-Musterabkommens. In dieser Beurteilung tritt keine Änderung ein, wenn der Subunternehmer eine…
…aus Gründen der Rechtskontinuität auch nach Änderung dieser deutschen höchstgerichtlichen Rechtsprechung für die Zuordnung der Besteuerungsrechte im österreichisch-deutschen Verhältnis weiterhin angewendet wird. Diese Auffassung entfaltet aber keine Rückwirkung auf die Abkommensbeziehungen Österreichs zu anderen Staaten, da sie in den Arbeiten der Arbeitsgruppe für Doppelbesteuerungsfragen…
Zur Frage des Mittelpunktes der Lebensinteressen ergibt sich aus dem VwGH-Erkenntnis vom 22.3.91, 90/13/0073, ÖStZB 1991, 530, folgendes: Entscheidend ist das Gesamtbild der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, wobei das Überwiegen der Beziehungen zum einen oder anderen Staat den Ausschlag gibt…
…einen Jahr der Lebensmittelpunkt von Österreich nach Ungarn verlagert hat und dass folglich die Ansässigkeit im Sinn des DBA-Ungarn auf Ungarn übergegangen ist. Denn für die Beurteilung, ob jemand seinen Lebensmittelpunkt in einen anderen Staat verlegt hat, wird regelmäßig nicht auf die Verhältnisse eines…
…Portugal stattfindet. Denn diese würde den Gleichklang der DBA-Auslegung zwischen den beiden Staaten dokumentieren (siehe im Übrigen die in reziproken Fällen im Verhältnis zu Deutschland in EAS.2274 eingenommene Haltung). 08. März 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…unterliegen sie gemäß Artikel 15 Abs. 4 des Abkommens der Besteuerung in Österreich (wobei eine bis 4% zur Erhebung gelangende liechtensteinische Steuer auf die österreichische Steuer anzurechnen ist). Eine Änderung dieser Gegebenheiten ist nicht vorgesehen. Im Verhältnis zur Schweiz besteht derzeit eine andere Rechtslage: Artikel…
…abgeleitet werden, daß ein solcher Ansässigkeitswechsel nicht stattfindet. Denn entscheidend ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes das Gesamtbild der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, wobei das Überwiegen der Beziehungen zum einen oder anderen Staat den Ausschlag gibt. Wirtschaftlichen Beziehungen kommt idR eine geringere Bedeutung zu als…
…dem KStG 1988 noch nach dem EStG 1988 unmittelbar bei einem anderen Steuerpflichtigen zu versteuern ist (§ 3 KStG 1988) - dessen Geschäftsleitung in Österreich befindet. Ob das Einkommen des Trusts bei einem anderen Steuerpflichtigen zu versteuern ist, richtet sich nach den allgemeinen österreichischen Grundsätzen der Einkünftezurechnung…
…Verhältnis zu Liechtenstein vertreten. Ein in Österreich ansässiger EDV-Softwareentwickler, der als Gesellschaftergeschäftsführer (49% Beteiligung) an einer liechtensteinischen AG als Grenzgänger tätig ist, unterliegt daher gemäß Artikel 15 Abs. 4 DBA-Liechtenstein in Österreich der Besteuerung. 25. August 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…
…sind durch die Änderung im Budgetbegleitgesetz 2007 überholt, weil seit dieser Gesetzesänderung nicht mehr "Maßnahmen des Steuerpflichtigen", sondern vom Verhalten des Steuerpflichtigen unabhängige "Umstände" für den Verlust des Besteuerungsrechtes maßgebend sind; für die in den EAS vertretene Auffassung war aber diese - nunmehr bereits entfallene - Verknüpfung…
…nicht der Sinn beigemessen werden können, für EU-Gesellschaften, die steuerpflichtige Lizenzgebühren von österreichischen Konzerngesellschaften beziehen, die Möglichkeit einer Steuervermeidung zu bieten. Und zwar dadurch, dass diese Lizenzgebühren in eine ihnen gehörende schweizerische Sitzgesellschaft umgelenkt werden, sodass sie einer Besteuerung in Österreich und den anderen…
… sonstige Umstände der Kreditgewährung, insbesondere die Verhältnisse auf den Kapitalmärkten. Ist der Kredit in ausländischer Währung gegeben worden, so sind für die Angemessenheitsbeurteilung die Zinssätze im Währungsgebiet der ausländischen Währung heranzuziehen, wenn auch Fremde den Kredit unter vergleichbaren Umständen in dieser Währung vereinbart hätten. Heranzuziehen…