…17 Abs. 1 des Abkommens erfasst würde. Gesonderte Überlegungen wären anzustellen, wenn die Verträge nicht mit dem russischen Orchester bzw. mit dem ausländischen Dirigenten abgeschlossen wurden, sondern wenn dies mit einer Konzertagentur geschehen wäre, die nicht als bloßer Vermittler für das Orchester bzw. den Dirigenten…
…Solange keine "mehrstöckige" Konstruktion mit einer nicht mehr sinnvoll erfassbaren Menge an Unterbeteiligten vorliegt, findet die Sonderregelung des § 99 Abs. 1 Z 2 EStG (20%iger Steuerabzug) im Allgemeinen keine Anwendung. 30. Dezember 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…dann wird sich im Zweifel empfehlen, vorweg den Steuerabzug nach § 99 Abs. 1 Z. 5 EStG vorzunehmen und es sodann dem spanischen Unternehmen zu überlassen, beim Finanzamt Eisenstadt einen Rückerstattungsantrag einzubringen. Es könnte dann zwar sein, dass dieses Amt im Rahmen des Rückerstattungsverfahrens von dem…
…EStG 1988 ist nur verpflichtet, wer Einkünfte an beschränkt Steuerpflichtige auszahlt. Veranstaltet ein inländisches Verlagsunternehmen inländische Konzertgastspiele mit ausländischen Künstlern, wobei der inländische Veranstalter vertragliche Beziehungen nur mit einer inländischen (unbeschränkt steuerpflichtigen) Künstleragentur eingeht, dann ist zu prüfen, ob die Agentur hiebei als bloßer Vermittler…
… 100 Abs. 2 EStG zum Steuerabzug verpflichtet; das wäre im vorbeschriebenen Fall nicht der Vermittler, sondern der Vertragspartner der Models (die Filmproduktionsfirma). Wird in einem solchen Fall allerdings von der Modelagentur an die Filmproduktionsfirma unter Umsatzsteuerausweis fakturiert und wird dementsprechend dieser fakturierte Betrag von der…
… 99 EStG. Weder das DBA-Ö/Deutschland (Art. 8 Abs. 2 letzter Satz) noch auch das DBA-Ö/Großbritannien (Art. 17 Abs. 1) stehen der Besteuerung in Österreich entgegen. Kommt den ausländischen Agenturen keine Vermittlereigenschaft zu, schließen daher die ausländischen Künstler ihre Verträge mit der…
…als Vermittler auftreten, sondern muss die Verträge sowohl mit der inländischen Kulturvereinigung als auch mit dem ausländischen Künstler jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung abschließen. Hat eine solche Agentur auf Grund des DBA Anrecht auf Entlastung von der österreichischen Abzugsbesteuerung gem. § 99 EStG…
…Recht zulässiger "indirekter Steuerabzug" steht mit den dem Artikel 17 Abs. 1 des OECD-Musterabkommens nachgebildeten Bestimmungen im Widerspruch. Die ausländische Künstleragentur darf nicht als "Agentur", also nicht bloß als Vermittler auftreten, sondern muss die Verträge sowohl mit dem inländischen Veranstalter als auch mit dem…
…und es wird das Besteuerungsrecht an diesem Einkünftefluss nach Artikel 17 Abs. 1 des österreichisch-australischen Doppelbesteuerungsabkommens Österreich zugeteilt. Dieses Besteuerungsrecht ist durch den österreichischen Veranstalter auf der Grundlage von § 99 EStG 1988 im Wege des Steuerabzuges wahrzunehmen. Die deutsche Agentur trifft keine österreichische Steuerabzugspflicht…
…3%igen Steuer belegt). Für Zwecke des Progressionsvorbehaltes ist daher ebenfalls nicht die pauschalierte tschechische Besteuerungsgrundlage, sondern der aus dem (gemäß § 1 EStG) ermittelten Gesamteinkommen nach österreichischem Recht auszuscheidende tschechische Gewinnanteil anzusetzen. 27. Oktober 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
In- und Auslandseinkünfte sind gemäß § 1 EStG 1988 stets nach österreichischem Recht zu ermitteln. Erhält daher ein schwedischer Vorstandsdirektor nach seiner Rückkehr nach Österreich schwedische Pensionen in der Größenordnung von rd. 1,4 Mio. ATS, dann muss der Umstand, dass nach schwedischem Recht Teile der…
…57) wird geteilt, dass Gewinnanteile an ausländischen Mitunternehmerschaften nach § 4 Abs. 1 EStG zu ermitteln sind und dass daher eine analoge Anwendung der Regeln des § 5 EStG nicht möglich ist. Der Gewinnermittlungszeitraum für die australische Mitunternehmerschaft muss daher auch dann das Kalenderjahr sein, wenn die…
… 5 EStG zu ermittelnden "Einkünften aus Gewerbebetrieb" nicht nur für inländische, sondern auch für vergleichbare ausländische Gesellschaften gilt (§ 7 Abs. 3 KStG). Da es sich aus diesem Grund bei den inländischen Gebäuden um Betriebsvermögen handelt, ist gemäß § 8 Abs. 1 EStG der Ansatz eines 2…
…wobei für die Veranlagung 2002 das von März 2002 bis Jahresende erzielte Einkommen und für die Veranlagung 2003 jenes für die Zeit von Jänner und Februar 2003 nach österreichischem Recht zu ermitteln ist. Hierbei hat eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG stattzufinden (BFH v…
…seitens des BM für Finanzen gesetzt werden. Gegen eine vorrangige Verwertung des "Argentinienverlustes" im Jahr 1 bestehen keine Bedenken. Eine tiefergehende Auseinandersetzung mit Argumenten, die für und möglicherweise auch gegen die zitierte Regelung des ESt-RL 1984 sprechen, ist im Rahmen des EAS-Verfahrens nicht…
…Ist der Gewinnanteil des österreichischen Beteiligten der deutschen Personengesellschaft aber nach den Grundsätzen des § 4 EStG zu ermitteln, dann sind Einkünfte aus einer im gewillkürten Betriebsvermögen der deutschen Personengesellschaft gehaltenen 15%igen AG-Beteiligung (deutsche Vertriebs-AG von Sanitärartikeln) nicht in den betrieblichen Gewinn der…
…gehaltene Beteiligung an einer US-Kapitalgesellschaft, so ist der hierbei anfallende Veräußerungsgewinn nach österreichischem Recht (§ 31 EStG, gegebenenfalls auch § 30 EStG) zu ermitteln und der inländischen Besteuerung zu unterziehen. Wird dieser Vorgang auch in den USA einer Besteuerung unterworfen, wird die US-Steuer auf die…
…so liegt nach innerstaatlichem Recht kein Fall einer Pflichtveranlagung vor (§ 41 Abs. 1 Z 1 EStG 1988). Auch im Fall einer Antragsveranlagung ergibt sich nach innerstaatlichem Recht infolge des Veranlagungsfreibetrages von 730 € keine Steuerpflicht für die deutsche Sozialversicherungspension. Ein DBA kann keine Besteuerungsrechte begründen…
…Bilanzerstellung erneut das Verhältnis des Aktivvermögens ermittelt wird und das Vermögen dann nicht mehr überwiegend aus unbeweglichem Vermögen besteht, wäre Österreich nicht mehr gemäß Art. 13 Abs. 2 DBA-Deutschland besteuerungsberechtigt. Es käme daher zu einer Wegzugsbesteuerung gemäß § 27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988…
…Abs. 1 Z 5 lit. e EStG 1988 beschränkt steuerpflichtig. Zweckmäßigerweise wären daher zum Zeitpunkt des Wirksamkeitsbeginns des DBA Japan der gemeine Wert der Anteile an der österreichischen GmbH zu ermitteln und seitens des Steuerpflichtigen entsprechende Bewertungsunterlagen in Evidenz zu nehmen sein. Bundesministerium für Finanzen…