…nach dem derzeitigen Gesetzeswortlaut auf die durch Kapitalertragsteuerabzug endbesteuerten Kapitalerträge eingeschränkt. Erfolgt für ausländische Kapitalerträge nach § 37 Abs. 8 EStG eine Veranlagungsendbesteuerung, ist derzeit keine Regelung im innerstaatlichen Recht vorgesehen, wie die Auslandssteueranrechnung vorzunehmen ist. Angesichts des Umstandes, dass die Veranlagungsendbesteuerung als Kapitalertragsteuerersatz anzusehen ist…
…Form des Arbeitslohnes daher nach innerstaatlichem Recht keiner steuerlichen Erfassung zugänglich war; eine gleichgerichtete Besteuerungssperre ergibt sich aus dem DBA-USA. Sinngemäße Überlegungen gelten für jene Kapitalteile, die vor dem Zuzug nach Österreich durch ausländische Kapitalerträge aufgebaut worden sind. Bundesministerium für Finanzen, 26. Mai 2008
…den Vereinten Nationen bezahlten Pensionen. Siehe in diesem Sinn auch EAS 735. Die Steuerbefreiung der Privilegienübereinkommen gilt allerdings nur für die von den Internationalen Organisationen bezogenen Einkünfte, nicht aber auch für andere Einkünfte wie beispielsweise ausländische Kapitalerträge. Es ist wohl richtig, dass mit der Weltbank…
… 37 Abs. 8 EStG stellt keine Progressionssperre dar, weil diese Bestimmung bei der Veranlagung argentinischer Anleihezinsen nicht zur Anwendung kommen kann; wohl liegen ausländische Kapitalerträge im Sinne des § 37 Abs. 8 Z 2 EStG vor, doch wurden sie von einer inländischen Stelle unter Vornahme des…
…dazu, ausländische Investmentfonds nicht gegenüber inländischen zu diskriminieren; diese Gleichbehandlung ist aber - wie erwähnt - ein tragendes Element des österreichischen Investmentfondssteuerrechts. Sollten an dem luxemburgischen Fonds in Mitgliedstaaten der Europäischen Union ansässige Kapitalgesellschaften beteiligt sein, steht es diesen frei, allfällige aus Europarecht herrührende Kapitalertragsteuerrückerstattungsansprüche aus eigenem…
…Gesellschafter - mit der Verwaltung von deutschem Liegenschaftsvermögen und mit Kapitalvermögen befasst, dann steht hinsichtlich der vier österreichischen Gesellschafter das Besteuerungsrecht an den Kapitalerträgen nach Maßgabe der Artikel 10a und 11 DBA-Deutschland Österreich zu. Denn die deutsche Gesellschaft erzielt infolge ihrer bloß vermögensverwaltenden Funktion keine…
…der österreichischen Kapitalertragsteuer nach Maßgabe des Artikels 10 DBA-USA auf 15% erfolgen. Dies allerdings unter der weiteren Voraussetzung, dass kein "treaty shopping" vorliegt und dass daher die diesbezüglichen Voraussetzungen des Artikels 16 des neuen Abkommens (limitation on benefits-Klausel) erfüllt sind. Anmerkung : Ausländische Kapitalinvestitionen…
Bezieht eine in Österreich errichtete GesmbH & Co KG KESt-pflichtige Kapitalerträge, so tritt insoweit Endbesteuerungswirkung ein, als an dieser KG natürliche Personen beteiligt sind. Die Abzugspflicht mit Endbesteuerungswirkung bleibt auch dann aufrecht, wenn die einzige an dieser KG beteiligte natürliche Person in Deutschland ansässig…
…Verpflichtung zur Quellensteuerherabsetzung eingegangen ist. Nur dann, wenn der ausländische Investmentfonds mit den österreichischen Kapitalerträgen einer tatsächlichen Besteuerung unterliegt, wenn sonach die oben beschriebene DBA-Auslegung nicht zur einem mit dem Investmentfondsgesetz unvereinbaren unbesteuerten Durchfluss in die Hände der Fondsteilhaber führt, wird von einer Aliquotierung…
…erst im Veranlagungsjahr 1991 in Österreich besteuert, dann sind die in der Schweiz im Jahr 1990 erhobene Verrechnungssteuer und die in Deutschland im Jahr 1990 erhobene Kapitalertragsteuer auf die bei der Veranlagung 1991 vorzuschreibende österreichische Einkommensteuer der Personengesellschafter anzurechnen. 18. November 1991 Für den Bundesminister:…
…eine in Österreich errichtete Privatstiftung Zinsenzahlungen aus Geldeinlagen bei ausländischen Banken, so geht die Steuerbefreiung der Stiftung gemäß § 5 Z. 11 lit. b KStG für diese ausländischen Zinsenerträge verloren, wenn auf Grund des mit dem betroffenen ausländischen Staat abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens eine Steuerentlastung in Anspruch genommen…
…dass alle ausländischen Investmentfonds für steuerliche Belange in gleicher Weise wie die inländischen Fonds nach der Transparenzmethode zu behandeln sind. Die von ihnen bezogenen Kapitalerträge werden daher - mag dies auch über den Umweg des "ausschüttungsgleichen Ertrages" geschehen - steuerlich dem österreichischen Anleger zugerechnet. Erwirbt daher eine…
…beschränkten Steuerpflicht) in Österreich einer Besteuerung unterzogen werden. Der Umstand, dass die Kapitalerträge wirtschaftlich zumindest zum Teil als Früchte eines auch noch während der unbeschränkten Steuerpflicht zur Verfügung gestellten Geldkapitals anzusehen sind, ist im gegebenen Zusammenhang nicht relevant. 21. November 1995 Für den Bundesminister: Dr…
Dividenden ausländischer Aktien und ausländische Anleihezinsen, die erst nach einer im Juni 1993 erfolgten Wohnsitzverlegung nach Italien (unter Aufgabe des inländischen Wohnsitzes) zufließen, dürfen weder nach Art. 10 und 11 des DBA-Italien noch nach innerstaatlichem Recht (wegen Zuflusses im Zeitraum der beschränkten Steuerpflicht…
…EStR 2000 Rz 7754). Den Emittenten trifft sonach keine Abzugspflicht, wenn die Auszahlung nicht direkt, sondern über eine in- oder ausländische kuponauszahlende Stelle erfolgt; auch dann nicht, wenn die ausländische kuponauszahlende Stelle nicht zum inländischen Kapitalertragsteuerabzug verpflichtet werden kann. Bundesministerium für Finanzen, 9. November 2006
In Rz 54 der Investmentfondsrichtlinien 2008 (InvFR 2008 Rz 54) wurde festgehalten, dass ausländische Kapitalanlagefonds nur insoweit zu einer DBA-konformen Steuerentlastung berechtigt sind, als Portfolioinvestoren (unter 10% Beteiligung) in DBA-Ländern ansässig sind, mit denen Österreich ein dem OECD-MA entsprechendes Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat…
…Ausgleichsmaßnahme nach § 48 BAO, wenn die ausländische Steuer nicht der österreichischen Vermögensteuer, sondern bloß der Grundsteuer ähnlich ist (VwGH 28.10.1987, 85/13/0016). Umso weniger kann eine Ausgleichsfähigkeit zwischen einer Besteuerung des Ertrages einerseits und des Vermögens andererseits gesehen werden. Dass grenzüberschreitende Sachverhalte…
…die Weiterleitung (=Ausgleichszahlung) der jeweiligen Kapitalerträge (zB Dividenden) nach der zitierten Richtlinienregelung beim Verleiher wirtschaftlich betrachtet weiterhin zu Erträgen aus der jeweiligen Kapitalanlage (Dividenden aus Aktien) führt, wird davon auszugehen sein, dass im Fall von verliehenen Auslandsaktien die ausländischen Aktiendividenden im Allgemeinen dem zivilrechtlichen Eigentümer…
…auch auf ausländische Investment-Personengesellschaften anwendbar sind (siehe Abschn. 20.3 der ESt-RL 2000). Der Umstand, dass die österreichischen Anleger während der Beteiligungsdauer (mindestens bis 31.12.2009) keine "Ausschüttungen" von der deutschen KG erhalten, vermag daher keine Steuerfreistellung der laufend einfließenden Kapitalerträge und…
…Vermögen deutsche, schweizerische und französische Aktien gehören, ist die Aktiengesellschaft berechtigt, für die ihr anteilig aus den drei Staaten zufließenden Kapitalerträge die abkommenskonforme Entlastung von der ausländischen Quellensteuer geltend zu machen. Hiebei sind die amtlich aufgelegten Steuerrückerstattungsvordrucke zu verwenden, wobei auch im Fall Frankreichs - mangels…