…zur Einbehaltung des Steuerabzuges hindert aber den ausländischen Wissenschaftler nicht daran, im Wege einer Antragsveranlagung nach § 102 Abs. 1 Z 3 EStG Entlastung von der Abzugsbesteuerung herbeizuführen; in diesem Fall müssen allerdings gegenüber dem Finanzamt sämtliche steuerlich relevanten Umstände offen gelegt werden. Zu beachten ist…
…Lohnkosten für die Tiefenbohrungen und ein angemessener Gewinnaufschlag umfasst)", sich nicht mit dem eingangs gezeichneten Sachverhaltsbild eines mehr oder weniger funktionslosen Büros verträgt. Weitere rechtliche Beurteilungen sind daher erst möglich, wenn ein in sich geschlossenes und in sich widerspruchsloses Sachverhaltsbild vorliegt. Bundesministerium für Finanzen, 28…
…ausländische Diensterfindungen die Progressionsunwirksamkeit des "zusätzlichen Sechstels" nach § 67 Abs. 7 EStG nicht zur Anwendung. Sollten andere Sachverhaltsgegebenheiten vorliegen, dann müssten diese in umfassender Weise hinsichtlich der steuerlich relevanten Aspekte dargestellt werden. 26. November 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: …
…Ansatz eines Zinssatzes von "Euribor + 1%" (Auffassung der Parteienseite) oder von "Euribor + 0,25%" (Auffassung der Betriebsprüfung) fremdverhaltenskonform ist, kann in dem auf die Klärung von Rechtsfragen ausgerichteten ministeriellen EAS-Auskunftsverfahren nicht mit bindender Wirkung beantwortet werden. Dies würde eine umfassende Auseinandersetzung mit allen relevanten…
…keine die Steuerfreistellung beeinträchtigende passive Tätigkeit im Sinn der Verordnung BGBl. Nr. 57/1995 dar. Im ministeriellen EAS-Verfahren kann indessen nicht mit bindender Wirkung über die steuerlichen Folgen der beabsichtigten Beteiligung an der Bermuda-Gesellschaft abgesprochen werden. Dies wäre nur im Rahmen einer auf …
…und von dieser sodann im Wege einer im Folgejahr vorgenommenen Gewinnausschüttung in die Hände der österreichischen Muttergesellschaft transferiert, so ist nicht auszuschließen, dass auf der Grundlage von § 21 BAO dieser Umweggestaltung die steuerliche Wirkung abzuerkennen und das eigentlich wirtschaftlich relevante Geschehen (Gewinnausschüttung durch die in…
…vorliegt, oder fehlt diese Erklärung, muss die DBA-Entlastung im Rückzahlungsverfahren iSd § 240 Abs. 3 BAO herbeigeführt werden (vgl. BMF-Erlass vom 10.3.2006, AÖF Nr. 127/2006, Abs. 19). An einer solchen Unzulässigkeit der Entlastung an der Quelle vermag auch der Umstand nichts…
…erfolgt jährlich etwa im Mai eine Publikation des Ergebnisses im Amtsblatt zur Wiener Zeitung. Die für das Veranlagungsjahr 1994 relevanten Beträge wurden am 27. Mai und 11. September 1995 (Berichtigung) veröffentlicht. Ist der betroffene Investmentfonds nicht darin enthalten, so ist anzunehmen, dass kein Nachweis vorliegt…
…Österreich eine Personengesellschaft, deren Funktion darin besteht, ein ihr gehörendes Flugzeug an die deutsche Gesellschafter-Gesellschaft zu vermieten, dann wird in dieser durch Nutzungsüberlassung des eigenen Vermögens angestrebten Ertragserzielung bloße Vermögensverwaltung zu sehen sein (EStR 2000 Rz 5418 ff), die nicht zum Entstehen einer inländischen…
…Unternehmen einen Vertrag über eine echte stille Beteiligung, dann dürfen die Gewinnanteile des deutschen stillen Gesellschafters nach Artikel 11 DBA-Deutschland der österreichischen Abzugsbesteuerung unterzogen werden. Die Abkommensbestimmung wird so ausgelegt, dass dadurch das Veranlagungsgebot des § 102 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 nicht zum…
…abkommensrechtlichen Begriffes der "gewerblichen Tätigkeit" mit dem innerstaatlichen Begriff der "Betriebe gewerblicher Art" wird auf der Grundlage des Artikels 3 Abs. 2 DBA-Deutschland hergestellt. Einem Betrieb, der mit der Spielfreude von Menschen Gewinne erzielt, kann die Gewerblichkeit der Betätigung nicht allein deshalb abgesprochen werden…
…Aktivitäten primär auf Zentral- und Osteuropa sowie den Nahen Osten erstrecken, dann lässt dieses Sachverhaltsbild vorerst keine Bedenken in Bezug auf einen drohenden "switch-over" von der Steuerfreistellung zum Anrechnungsverfahren nach Maßgabe des § 10 Abs. 3 KStG 1988 aufkommen; insbesondere dann nicht, wenn weder Zins-…
Erhält ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger von einer auf der Insel Man errichteten Kapitalgesellschaft (die ihre Gewinne aus Leistungserbringungen in Deutschland bislang thesauriert hat) erstmals Gewinnausschüttungen - oder fließen ihm im Zuge der Auflösung der Gesellschaft entsprechende Liquidationserlöse zu -, dann unterliegen diese Einkünfte der österreichischen Einkommensteuerpflicht…
…18 f). Bei einer Tätigkeit von drei Tagen pro Woche an einem ständig zur Verfügung stehenden eigenen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber wird davon auszugehen sein, dass der Arbeitgeber das Arbeiten im Homeoffice nicht verlangt und daher keine faktische Verfügungsmacht über das Homeoffice vorliegt. Somit wird keine…
…Mitunternehmerschaft und damit des österreichischen Beteiligten erblickt werden, dann verletzt Deutschland nicht das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen, wenn es die dieser Betriebstätte zuzurechnenden Gewinne der deutschen Besteuerung unterwirft. Gestattet das Abkommen solcherart eine steuerliche Erfassung der Einkünfte in Deutschland, dann ist die in Artikel 15 Abs…
…Einkünfte tatsächlich jenen Rechtsträgern zugerechnet werden können, denen sie bei diesem Gestaltungsmodell zugedacht sind. Sachverhaltsuntersuchungen dieser Art können aber nicht im ministeriellen Auskunftsverfahren vorgenommen werden, sondern müssen der Abgabenbehörde erster Instanz überlassen werden. 28. Mai 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
Verlegt ein bisher in Deutschland ansässig gewesener Kommanditist einer deutschen Besitz-GesmbH & Co KG (die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt und in deren Büchern die Beteiligung des Kommanditisten an der Betriebs-GesmbH als Betriebsvermögen erfasst ist) seinen Hauptwohnsitz nach Österreich, dann sind die solcherart in das…
…Wenn diese Gesellschaft keine Geschäfte mehr tätigt, dann wird nicht mit Erfolg eingewendet werden können, dass sich der Ort der Geschäftsleitung in der Schweiz befindet und folglich diese Briefkastengesellschaft als eine in der Schweiz ansässige Gesellschaft gewertet werden müsste, sodass sie mangels inländischer Betriebstätte in…
…österreichische Abgaben zu umgehen, müsste das Vorliegen von Rechtsmissbrauch geprüft werden;denn im Fall von Rechtsmissbrauch müssen nach der Anordnung von § 22 BAO die Abgaben so erhoben werden, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen rechtlichen Gestaltung zu erheben wären. 11…
…wirtschaftlich von der schweizerischen X-S.A. generierten Gewinne unter Berufung auf den Bestand einer österreichischen Betriebstätte in Österreich besteuert, dann steht es der schweizerischen X-S.A. frei, sollte sie diese Besteuerung als nicht DBA-konform beurteilen, zur Klärung der Frage bei der Eidgenössischen…