…Abgabepflichtige insofern überhaupt keine Tätigkeit entwickelt hat (und auch nicht entwickeln konnte), die steuerlich von Relevanz sein und hinsichtlich ihrer Einkunftsquelleneigenschaft überprüft werden könnte. Die dafür geltend gemachten Aufwendungen sind daher mangels Vorliegens einer steuerlich relevanten Betätigung "schon im Vorfeld einer Liebhabereibeurteilung" nicht abzugsfähig (VwGH…
…Jahr durch einen endgültigen Bescheid ersetzt werden müsse, in dem die Unsicherheit weggefallen sei. Diesen Ausführungen kann das BFG nicht folgen. Die BF selbst haben ihre Tätigkeit gegenüber dem FA bei Abgabe des Fragebogens anlässlich des Beginnes einer steuerlich relevanten Tätigkeit als "Vermietung einer Ferienwohnung…
…wohl vom Vorliegen einer Einkunftsquelle und nicht von einer Liebhaberei auszugehen. b) [Wie] die Berechnung zeige, sei in einem weit kürzeren Zeitraum als dem "absehbaren Zeitraum" ein relevanter Gewinn sehr wohl zu erzielen gewesen. Die Tatbestandsvoraussetzung der "objektiven Eignung der Tätigkeit zur Erwirtschaftung eines Gewinnes…
…dass von einer nachhaltigen Verbesserung der Einnahmen bzw. Verminderung der Ausgaben nicht auszugehen ist. Für das Vorliegen der behaupteten Gewinnerzielungsabsicht ergeben sich keine konkreten Anhaltspunkte, sodass nicht vom Vorliegen einer steuerlich relevanten Tätigkeit im Zeitraum 2008 bis 2009 auszugehen ist. Die Berufung war daher abzuweisen…
… nach dem do. festgestellten Sachverhalt wurde eine steuerlich relevante Tätigkeit nicht entfaltet, obwohl sie rechtlich und faktisch möglich gewesen wäre, wenngleich sie vielleicht zufolge des erforderlichen Investitionsaufwandes nicht wirtschaftlich gewesen wäre). Bei Vorliegen einer ernsthaften Vermietungsabsicht hätte die Bw. die erforderlichen Investitionen (und das damit…
…nicht abzugsfähig sind. Im Interesse der Steuergerechtigkeit soll vermieden werden, dass ein Steuerpflichtiger auf Grund der Eigenschaft seines Berufes eine Verbindung zwischen beruflichen und privaten Interessen herbeiführen und somit Aufwendungen der Lebensführung steuerlich abzugsfähig machen kann. Dies wäre ungerecht jenen Steuerpflichtigen, die eine Tätigkeit ausüben…
…Vermutung einer steuerlich relevanten Tätigkeit für sich, und sind lt. stRspr des VwGH nur in Ausnahmsfällen als Liebhaberei anzusehen (vgl. u.a. E 30.1.1991, 90/13/0058; E 25.6.1997, 94/15/0235). Die Anwendung der LVO wird durch das Anfallen eines…
…der Tätigkeit der Beschwerdeführer unter die Bestimmungen des § 1 Abs. 2 Z. 3 L-VO zulässig. Entscheidungsgründe Die BF erwarben im Jahr 2002 ein Appartement in der Ferienanlage C in D. Im Fragebogen, den der steuerliche Vertreter anlässlich des Beginnes einer steuerlich relevanten Tätigkeit für…
…wenn der neu erlernte Beruf nicht oder nicht sofort hauptberuflich ausgeübt wird (Pülzl, SWK 29/2007, S 793 ff., m.w.H.). Vielmehr ist der Steuerpflichtigen eine gewisse Zeitspanne zuzugestehen, in der sie das Vorliegen einer steuerlich relevanten Tätigkeit glaubhaft machen kann: Wenn die LStR…
…im berufungsgegenständlichen Zeitraum seine Unternehmensstrategie nicht verändert, obwohl dies auf Grund der jährlich erwirtschafteten Verluste dringend nötig gewesen wäre (vgl. UFS 20.3.2006, RV/0932-L/02). Tätigkeiten, die das typische Bild eines Gewerbebetriebes aufweisen, haben die Vermutung einer steuerlich relevanten Tätigkeit für sich…
…ordnungsgemäß beantwortet und entsprechende Belege vorgelegt, entspricht nicht der Aktenlage. Tatsächlich blieb - wie das FA zu Recht in der Beschwerdevorentscheidung ausführt - dieser Vorhalt unbeantwortet. Dass die iZm den Familienheimfahrten vorgelegten Belege und Nachweise nicht einer steuerlich relevanten Nachweisführung entsprechen, ist den Ausführungen in der rechtlichen…
…Einkommensteuerrecht als Einkünfte nur das erfasst, was sich als Ergebnis einer vom Gesetzgeber - bei Definition der Einkunftsarten - umschriebenen Verhaltensweise darstellt. Wird das Ergebnis einer steuerlich relevanten Tätigkeit von Faktoren beeinflusst, die nicht in einer vom Gesetzgeber umschriebenen Verhaltensweise wurzeln, so sind diese Faktoren bei Ermittlung…
…Tätigkeit beurteilt werden. Der Beginn der Renovierungsarbeiten alleine sei - gemäß der Rechtsprechung des VwGH - ohne weitere Beweise nicht dazu geeignet, eine Vermietungsabsicht zu dokumentieren. Mangels steuerlich relevanter Betätigung werde somit die Einkunftsquelleneigenschaft für das Gebäude ***Adresse1*** verneint. Dies auch vor dem Hintergrund, dass überhaupt nicht…
…Vorliegen einer steuerlich zu beachtenden Einkunftsquelle nicht aus. Im gegenständlichen Fall gebe es erhebliche Differenzen zwischen den tatsächlich erklärten Ergebnissen und den Angaben in der Prognoserechnung. Da Bw. die Trike-Vermietung unter Anderem auf Grund von Vermögenseinbußen und auftretenden Liquiditätsprobleme aufgegeben hätte, sei von einem…
…gegenseitig bedingen und zudem in dieser Vorgehensweise (Aufrechterhalten eines jahrelangen Verlustbetriebes durch Ausübung einer weiteren Tätigkeit), außer unter steuerlichen Aspekten, kein wirtschaftlich sinnvolles Handeln erblickt werden kann, wird seitens der Abgabenbehörde hierzu festgestellt, dass nach Aktenlage die zusätzliche Tätigkeit "Schuh-Fertigungsberatung" nicht erst seit 2002…
…2017 nicht erfasste - Einnahmen aus dem Betrieb der Pizzeria zugeflossen sind, die zur Bestreitung des Lebensunterhaltes Verwendung gefunden haben. Darüber hinaus wird jedoch davon ausgegangen, dass die Bf in den Jahren 2017 und 2018 neben dem Betrieb der Pizzeria keine weiteren steuerlich relevanten Tätigkeiten ausgeübt…
…dass er sich seine Rechtsansicht beweisen müsse. Die Frage hinsichtlich der bzw. einer Gewinnermittlungsart erübrigt sich nicht, zumal lt. der Rechtsauslegung des Prüfers steuerlich relevante Einkünfte vorliegen würden. Die Gewinnermittlungsart spiele dabei keine Rolle. Im Übrigen verweise er auf die Ausführungen in den Stellungnahmen und…
…Gesamtüberschuss erzielt werden wird und damit entgegen der getroffenen Entscheidung insgesamt auch eine steuerlich relevante Betätigung und das Vorliegen einer Einkunftsquelle gesehen werden muss. Ebenso darf dazu festgehalten werden, dass das vor Ort erschienene Prüfungsorgan nach den ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht bereit war…
…ihrer bereits derzeit ausgeübten Tätigkeit als Physiotherapeutin ausüben möchte, spricht nicht gegen das Vorliegen einer umfassenden Umschulungsmaßnahme. Auch wenn es für eine erwerbsorientierte Umschulung spricht, wenn der Steuerpflichtige seine bisherige Tätigkeit aufgibt oder wesentlich einschränkt, ist die steuerliche Berücksichtigung von Umschulungskosten nicht auf diese Fälle…
…darauf seine Auffassung vom Nichtvorliegen einer steuerlich relevanten Einkunftsquelle. Obige, unter Punkt 1. getätigte Ausführungen des UFS legen jedoch klar, dass die "Vermietung" dieser Wohneinheit Top-Nr. 8 und 12 - unabhängig von der Beurteilung der Fremdüblichkeit - steuerlich ohnehin zur Gänze unbeachtlich ist. Eine Überprüfung iSd…