…die Familienleistungen näher regelt. Für Rentensachverhalte ergibt sich die gemeinsame Verpflichtung der beteiligten Mitgliedstaaten aus der Rechtsprechung des EuGH, insbesondere Rs Laterza und die darin angeführte Vorjudikatur. 22 Zur Beantwortung der Frage, ob Österreich in der Ausgangssituation vor- oder nachrangig zuständig ist, ist mithin zunächst…
…wo sich zwar der Wohnort der Kinder befindet, nach dessen Rechtsvorschriften der Anspruch auf Familienleistungen jedoch nicht durch den Rentenbezug ausgelöst werden (in concreto Polen), als den zuständigen Mitgliedstaat, dessen Rechtsvorschriften vorrangig anzuwenden sind, erachtet. Unionsrecht: Verordnung 883/2004: Erwägungsgründe der Grundverordnung: (4) Es ist…
…wirtschaftlichen Sinne somit um einen Zuschlag zur Familienbeihilfe. Aus diesem Grund errechnet sich ein von Österreich als subsidiär zuständiger Mitgliedstaat zu bezahlender Differenzbetrag indem der ausländischen Familienleistung die österreichische Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag gegenübergestellt wird (vgl zB Adelheid Stöger, "Unionsrechtliche Aspekte des Anspruchs auf Familienbeihilfe…
…der Wohnort der Tochter befinde, mache Polen gemäß Art 11, 68 Abs 1 lit b VO 883/2004 zum allein zuständigen Mitgliedstaat für Familienleistungen. Anlässlich des am 21.11.2019 stattgefundenen Erörterungsgesprächs, zu dem die rechtsfreundliche Vertretung des Bf nicht erschien, weil sie den Bf…
…Bf. in Slowenien wohnt und der Bf. aus diesem Staat eine Rente bezieht, haben die Rechtsvorschriften Sloweniens Vorrang. Im vorliegenden Fall ist daher Slowenien der für die Gewährung der Familienleistungen primär zuständige Mitgliedstaat. Dies schließt jedoch nicht aus, dass der Bf. nach Art. 68 Abs…
…diesem Zusammenhang alle erforderlichen Angaben, damit diese die ihnen durch diese Verordnung eingeräumten Rechte ausüben können. Die betroffenen Personen müssen die Träger des zuständigen Mitgliedstaats und des Wohnmitgliedstaats so bald wie möglich über jede Änderung ihrer persönlichen oder familiären Situation unterrichten, die sich auf ihre…
…diesem Zusammenhang alle erforderlichen Angaben, damit diese die ihnen durch diese Verordnung eingeräumten Rechte ausüben können. Die betroffenen Personen müssen die Träger des zuständigen Mitgliedstaats und des Wohnmitgliedstaats so bald wie möglich über jede Änderung ihrer persönlichen oder familiären Situation unterrichten, die sich auf ihre…
…Personenkreis des Art 60 Abs 1 Satz 3 VO 987/2009 und ist daher nach Unionsrecht zur Antragstellung berechtigt (Rn 45, 47). Die folgenden Ausführungen des EuGH verpflichten den Träger des zuständigen Mitgliedstaates nicht, den Antragsteller jedenfalls anzuerkennen, sondern den ANTRAG zu berücksichtigen (Rn 47)…
…keinen Antrag gestellt hat" (BFG 16.12.2022, RV/7103245/2019). Das Formular E411 ist im Antragsverfahren vom Träger des vorrangig zuständigen Mitgliedstaates von Amts wegen anzufordern, was die belangte Behörde zu beschaffen verabsäumt hat. Darüber hinaus ist bei lebensnaher Interpretation der Sachlage davon auszugehen…
…des vorrangig zuständigen Staates. Der Rentenempfänger muss sich aber nicht mit den niedrigeren bzw. gar nicht gegebenen Familienleistungen Sloweniens begnügen, weil die slowenischen Rechtsvorschriften gemäß Art. 11 VO 883/2004 anzuwenden sind. Die Antikumulierungsvorschriften sollen dem Empfänger (nicht "den Empfängern") der von mehreren Mitgliedstaaten gezahlten…
…Bf. in Slowenien wohnt und der Bf. aus diesem Staat eine Rente bezieht, haben die Rechtsvorschriften Sloweniens Vorrang. Im vorliegenden Fall ist daher Slowenien der für die Gewährung der Familienleistungen primär zuständige Mitgliedstaat. Dies schließt jedoch nicht aus, dass der Bf. nach Art. 68 Abs…
…alleine zuständig für die Auszahlung der Familienleistungen. In Österreich besteht daher kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Die Beschwerde war daher abzuweisen. Der hierfür herangezogene Art. 68 Abs. 1 lit. b sublit i der Verordnung (Nr.) EG 883/2004 besagt folgendes: "Sind Leistungen von mehreren Mitgliedstaaten aus…
…der VO(EG) 883/2004 übertragbar. Im genannten Urteil äußert der Gerichtshof aber auch die Ansicht, dass es einem nach der Verordnung nicht zuständigen Mitgliedstaat auferlegt sein kann, Familienleistungen allein auf Grund der innerstaatlichen Vorschriften (trotz unionsrechtlicher Unzuständigkeit) zu gewähren (vgl. Rn 28 des Urteils)…
…aufgrund der Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats wie die Staatsangehörigen dieses Staates. 2.2. Art. 5 der VO 883/2004 lautet: Sofern in dieser Verordnung nicht anderes bestimmt ist, gilt unter Berücksichtigung der besonderen Durchführungsbestimmungen Folgendes: a) Hat nach den Rechtsvorschriften des zuständigen Mitgliedstaats der Bezug von…
…883/2004 übertragbar. Im genannten Urteil äußert der Gerichtshof aber auch die Ansicht, dass es einem nach der Verordnung nicht zuständigen Mitgliedstaat auferlegt sein kann, Familienleistungen allein auf Grund der innerstaatlichen Vorschriften (trotz unionsrechtlicher Unzuständigkeit) zu gewähren (vgl Rn 28 des Urteils), wenn ein diesbezüglicher…
…987/2009, ergibt sich, dass der Bf. im "zuständigen" Mitgliedstaat (Slowakei) als wohnhaft anzusehen ist und dass ein Leistungsanspruch nur gegenüber diesem Mitgliedstaat besteht. Ein Anknüpfungspunkt für einen österreichischen Leistungsanspruch nach der VO 883/2004 besteht daher nicht, auch nicht ein auf § 6 Abs 5…
…iSd VO in Österreich und in Kroatien. Daher ist der Wohnort der Kinder ausschlaggebend welcher Mitgliedsstaat vorrangig für die Familienleistungen zuständig ist. Als Nachweis für den Wohnort der Kinder in Österreich wurden von der Beschwerdeführerin ausschließlich Meldebestätigungen vorgelegt, denen nach der ständigen Rechtsprechung lediglich Indizwirkung…
…987/2009, dass der Bf. als im "zuständigen" Mitgliedstaat (d.i. Kroatien) wohnhaft anzusehen ist und dass ein Leistungsanspruch nur gegenüber dem Mitgliedstaat Kroatien bzw. Deutschland besteht. Ein Anknüpfungspunkt für einen österreichischen Leistungsanspruch nach der VO (EG) 883/2004 besteht nicht. Somit gehen die Vorbringen…
……] o) "Durchführungsverordnung" die in Artikel 89 genannte Verordnung; p) "Träger" in jedem Mitgliedstaat die Einrichtung oder Behörde, der die Anwendung aller Rechtsvorschriften oder eines Teils hiervon obliegt; q) "zuständiger Träger": i) den Träger, bei dem die betreffende Person zum Zeitpunkt der Stellung des Antrags…
……] o) "Durchführungsverordnung" die in Artikel 89 genannte Verordnung; p) "Träger" in jedem Mitgliedstaat die Einrichtung oder Behörde, der die Anwendung aller Rechtsvorschriften oder eines Teils hiervon obliegt; q) "zuständiger Träger": i) den Träger, bei dem die betreffende Person zum Zeitpunkt der Stellung des Antrags…