…Begründung des wirtschaftlichen Eigentums an (BFH v. 11.7.2006-VIII R 32/04). Dies steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung des VwGH, wonach bei Einräumung einer Option die Zurechnung des Optionsgegenstandes möglich ist, wenn die Nichtausübung der Option wider jegliche wirtschaftliche Vernunft wäre…
…auf, dass eine anderweitige Nutzung der Leasingobjekte nach Ende der Grundmietzeit aus Sicht der Bf. gegen jede wirtschaftliche Vernunft wäre. Wenn die Nichtgeltendmachung des Andienungsrechts durch die Bf. den wirtschaftlichen Interessen der Leasingnehmerin widersprechen sollte, ist dies insofern nicht als von entscheidender Relevanz zu beurteilen…
…Verkehrswert liegt normalerweise wesentlich über den Restwert (letzte Rate). Aus dieser Vorgangsweise ist eindeutig ablesbar, dass der Leasinggeber eine Verpflichtung gegenüber dem Leasingnehmer eingegangen ist und eine andere Vorgangsweise gegen jede wirtschaftliche Vernunft verstoßen würde (siehe dazu auch Stoll § 24, 294). Dies gilt auch dann…
…wäre wider jegliche wirtschaftliche Vernunft aller Vertragsparteien gewesen. Dass das wirtschaftliche Eigentum der Anteile der Bf. an der ***7*** bereits mit Abschluss des SHA am 03.10.2007 auf den Erwerber übergegangen ist, zeigt sich überdies wie folgt: Übergang des Gewinnbezugsrechts auf den wirtschaftlichen Eigentümer …
…üblichen Vorgangsweise, dass es eines Anstoßes durch den steuerlichen Vertreter bzw. des Stiftungsvorstandes (als Vertreter der Mieterin) bedarf, dass ein Zustand wider jegliche wirtschaftliche Vernunft beseitigt wird. Ungewöhnlich ist zudem, dass die Vereinbarung vom 01./02.12.2009 keine Zeiträume explizit erwähnt, sondern nur, dass…
…Ablieferung am Ort ihres Unternehmens, wo die Ware auch später verwendet wird. Etwas Anderes scheint eher gegen jegliche wirtschaftliche Vernunft zu sprechen, sonst hätte sie die Ware gleich selbst beim Hersteller abholen können. Dass die Verschaffung der Verfügungsmacht an den Kunden der Bf. (zweite Lieferung)…
…wirtschaftlich getragen hat, das Anwartschaftsrecht auf Erwerb des Eigentums dem beitretenden Sekundärleasingnehmer, der keine Mietzinse und Raten bedient, überlässt und es gleichsam zulässt, dass dieser das Mietobjekt um den Restwert (20 %) an sich bringt. Für die Bf. war eine solche Vereinbarung gegen jede wirtschaftliche Vernunft…
…79 ff, insbesondere Rz 83). Diese Voraussetzungen - dass nämlich die Nichtausübung der Kaufoption auf die gegenständliche Wohnung gegen jede wirtschaftliche Vernunft verstoßen würde - liegen gegenständlich vor: Die Kaufoption wurde bereits im Mietvertrag über die gegenständliche Wohnung (Punkt 3 des Mietvertrages) eingeräumt (unter Anwendung des § 15c…
…Ablieferung am Ort ihres Unternehmens, wo die Ware auch später verwendet wird. Etwas anderes scheint eher gegen jegliche wirtschaftliche Vernunft zu sprechen, sonst hätte sie die Ware gleich selbst beim Hersteller abholen können. Dass die Verschaffung der Verfügungsmacht an den Kunden der Bf. (zweite Lieferung)…
…einer Bank Rechnung trägt (etwa Tresorräume, bankenspezifische Alarmanlage), so spräche es gegen jede wirtschaftliche Vernunft, wenn eine nur 15 Jahre (=Grundmietzeit) währende Nutzung durch die a je ernsthaft in Betracht gezogen worden wäre. Vielmehr muss davon ausgegangen werden, dass schon bei Vertragsabschluss die weiterwährende Nutzung…
…Behauptung der Abgabenbehörde, der An- und Verkauf des Speiseöls sei nicht im Rahmen seines Unternehmens erfolgt. Es habe durchaus ganz vernünftige wirtschaftliche Gründe für die Verzollung im Verfahren 4200 gegeben. Die Lieferungen seien umsatzsteuerrechtlich Herrn ***3*** zuzuordnen gewesen, dieser habe die Verfügungsmacht gehabt. Er habe…
…dieser habe über eine aufrechte Gewerbeberechtigung als Händler verfügt. Es habe durchaus ganz vernünftige wirtschaftliche Gründe für die Verzollung im Verfahren 4200 gegeben, weil es bei diesem Verfahren einen Steueraufschub gebe und eine Belastung mit der Einfuhrumsatzsteuer anlässlich der Zolleinfuhr vermieden werden könne. Im zwischenzeitlich…
…V R 76/97). Bei der Errichtung und bei der Vermietung der Liegenschaft "B" ergibt sich der für die wirtschaftliche Eingliederung erforderliche vernünftige wirtschaftliche Zusammenhang aus - der von der indirekten 100%-Gesellschafterin (Beschwerdeführerin) an die ST mittels Baurechtsvertrag zur Verfügung gestellten Bauliegenschaft A 28 und…
…hätten, sei die Bezahlung der anteiligen Kosten der erstmaligen Errichtung einer Brandmelde- und Überdruckbelüftungsanlage gewesen, obwohl die Fruchtnießer hiezu nicht verpflichtet gewesen wären . Die Tragung dieser Kosten sei allerdings wirtschaftlich vernünftig gewesen , um die Fruchtgenussbestellerin nicht zu verärgern. Die Fruchtgenussbestellerin sei nicht bereit gewesen, Aufwendungen…
…dieser habe über eine aufrechte Gewerbeberechtigung als Händler verfügt. Es habe durchaus ganz vernünftige wirtschaftliche Gründe für die Verzollung im Verfahren 4200 gegeben, weil es bei diesem Verfahren einen Steueraufschub gebe und eine Belastung mit der Einfuhrumsatzsteuer anlässlich der Zolleinfuhr vermieden werden könne. Im zwischenzeitlich…
…hauptsächlichen Beweggründe die Steuerhinterziehung oder -umgehung hat; vom Vorliegen eines solchen Beweggrundes kann ausgegangen werden, wenn der Vorgang nicht auf vernünftigen wirtschaftlichen Gründen - insbesondere der Umstrukturierung oder der Rationalisierung der beteiligten Gesellschaften - beruht; | b) | dazu führt, dass eine an dem Vorgang beteiligte Gesellschaft…
…somit im vorliegenden Fall nicht gewährleistet und eine organisatorische Eingliederung iSd § 2 Abs. 2 UStG daher zu verneinen. c) Wirtschaftliche Eingliederung: Die wirtschaftliche Eingliederung erfordert einen vernünftigen betriebswirtschaftlichen Zusammenhang und damit eine aufeinander abgestellte, sich gegenseitig ergänzende Tätigkeit (VwGH 29.3.2001, 96/14/0085…
…Auch nach BFG 3.9.2018, RV/3100239/2018, kann nur dann vom Vorliegen einer wirtschaftlichen Eingliederung ausgegangen werden, wenn ein vernünftiger betriebswirtschaftlicher Zusammenhang und aufeinander abgestellte, sich gegenseitig ergänzende Tätigkeiten zwischen Organ und Organträger vorliegen. Besteht die Aufgabe des Organs als Besitzgesellschaft vornehmlich darin…
…11.2016, Ro 2014/15/0031). Weiters führte der VwGH aus, dass die wirtschaftliche Eingliederung gegeben sei, wenn zwischen den Gesellschaften ein vernünftiger betriebswirtschaftlicher Zusammenhang besteht und ihre Tätigkeiten aufeinander abgestellt sind und sich gegenseitig ergänzen. Letzteres träfe im Streitfall jedenfalls dann zu, wenn die…
…als Gesellschafterin und Mitarbeiterin der Beschwerdeführerin zur Frage gesetzte ("erhöhte") Sorgfaltspflichten, wirtschaftliche Lage der Gesellschaft/ Wettbewerbssituation Beide Damen werden von der Beschwerdeführerin zur mündlichen Verhandlung mitgebracht. Auf eine gesonderte Ladung wird verzichtet." Die oa Unterlagen wurden dem Ergänzungsschreiben in Kopie angefügt und sind nun aktenkundig…