…er habe im Bereich des Finanzamtes Innsbruck fortgesetzt vorsätzlich als Geschäftsführer der A-GmbH. Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für den Zeitraum 07/2017 in Höhe von € 7.250,46 Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für den Zeitraum 09/2017 in Höhe von € 31.769,67 Vorauszahlungen…
…der Meinung in der Beschwerde, dieses Verhalten wäre als bloßer Unbedacht oder Leichtsinn zu betrachten, geht der Finanzstrafsenat aufgrund des oben dargestellten Verhaltens des Beschuldigten von einem bedingten Vorsatz aus. Zusammengefasst liegt daher eine bedingt vorsätzliche Handlungsweise als für Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit…
…das Vorliegen einer Entrichtungspflicht betreffend Kapitalertagsteuer zu den hier relevanten Fälligkeitstagen sei "außerhalb seines Radars" gelegen und somit liege keine vorsätzlichen Handlungsweise im Sinne des § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG vor, bleibt aufgrund der Verfahrensergebnisse ebenfalls unwiderlegt. Da somit eine vorsätzliche Handlungsweise des Bf…
…2) des angefochtenen Erkenntnissses wegen Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit a und b FinStrG nicht gerechtfertigt. Sehr wohl liegt aber nach Dafürhalten des Bundesfinanzgerichtes aus den angeführten Erwägungen eine bedingt vorsätzliche Handlungsweise der Bf. vor, sodass insoweit eine Umqualifizierung in Richtung Vorliegen von Finanzordnungswidrigkeiten…
…gemäß § 265 Abs. 1s lit. a FinStrG als Beschwerde zu erledigen ist und mit welcher der Bf. eine vorsätzliche Handlungsweise in Abrede stellt und Mangelhaftigkeit des Verfahrens einwendet, weil ihm die Möglichkeit genommen worden sei, sich am gegenständlichen Verfahren zu beteiligen. Der Bf. bringt vor…
…Varianten" von Belegerteilungspflichten sehen. Die von allfälligen internen Anweisungen erfolgte Handlungsweise des Mitarbeiters des belangen Verbandes stellt jedoch allenfalls ein Überwachungsverschulden des Beschuldigten dar, das als ein fahrlässiges Verhalten gesehen werden kann. Eine vorsätzliche Handlungsweise des Beschuldigten liegt damit nicht vor, sodass die Beschwerde insoweit…
…Wissen - zu gering berechneten Umsatzsteuervorauszahlungen übermittelt wurden, die er dann pünktlich bis zum Fälligkeitstag einbezahlt hat, so kann ihm eine vorsätzliche Handlungsweise nicht angelastet werden (ähnlich UFSW vom 09.11.2004, FSRV/0085-W/04). Dabei ist ein Steuerpflichtiger, der sich zur Besorgung seiner steuerlichen…
…Prüfung im Wesentlichen auf die rechtskräftigen Abgabenbescheide und den schlüssigen und nachvollziehbaren Berechnungen der belangten Behörde stützen und ist der Beschuldigte diesen Feststellungen in objektiver Hinsicht auch nicht substantiiert entgegengetreten. Die subjektive Tatseite, nämlich die vorsätzliche Handlungsweise des Beschuldigten, bestätigt sich aus der Vorgehensweise selbst…
…ist. Durch fehlende Erkundigungen und Nachfragen haben sie dadurch ihre Sorgfaltspflicht als Geschäftsführerin komplett vernachlässigt. Doch stellt diese (grob) fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht einer Geschäftsführerin keine vorsätzliche Handlungsweise dar. Soweit es die Kapitalertragsteuererklärungen betrifft ist festzuhalten, dass die Beschuldigten nicht über das steuerrechtliche Spezialwissen verfügen…
…hält." Die Verwendung einer bereits mehrfach entwerteten Wochenpauschalkarte stellt nicht lediglich eine fahrlässige Verkürzung der Parkometerabgabe dar. Die Abgabenhinterziehung durch Verwendung einer manipulierten Wochenpauschalkarte weist in der Regel schon allein aus der Tat an sich auf eine vorsätzliche Handlungsweise hin, da jedenfalls davon auszugehen ist…
…Eine vorsätzliche Handlungsweise des Beschuldigten bezüglich dieser abgabenrechtlichen Verletzung lag aber nicht vor. Im Zuge einer am 15.1.2026 abgeschlossenen Außenprüfung wurden beim Beschuldigten hinsichtlich der Jahre 2022 bis 2024 Kalkulationsdifferenzen beim Mehl festgestellt und jährlich eine 5%ige Erlöszuschätzung vorgenommen. Beweiswürdigung Der festgestellte…
…bewusst, um sich einen Vorteil zu verschaffen und Abgaben zu verkürzen. Die subjektive Tatseite, nämlich die vorsätzliche Handlungsweise der Bf., bestätigt sich somit aus der Vorgehensweise selbst. Die Behauptungen der Bf., irrtümlich nicht abzugsfähige Aufwendungen berücksichtig zu haben und allenfalls nur fahrlässig gehandelt zu haben…
…abfindet." Die Verwendung einer bereits mehrfach entwerteten Wochenpauschalkarte stellt nicht lediglich eine fahrlässige Verkürzung der Parkometerabgabe dar. Die Abgabenhinterziehung durch Verwendung einer manipulierten Wochenpauschalkarte weist in der Regel schon allein aus der Tat an sich auf eine vorsätzliche Handlungsweise hin, da jedenfalls davon auszugehen ist…
…dauerhafte oder vorübergehende Dispositionsunfähigkeit des Beschuldigten bewirkt hätte, nicht nachgewiesen worden bzw. liegt keine Bestätigung der Behauptungen des Beschuldigten vor, die entsprechend berücksichtigt werden hätten können. Im Verhalten des Beschuldigten ist eine bedingt vorsätzliche Handlungsweise zu sehen, die für Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit…
…Verwendung eines bereits mehrfach entwerteten Parkscheines stellt nicht lediglich eine fahrlässige Verkürzung der Parkometerabgabe dar. Die Abgabenhinterziehung durch Verwendung eines manipulierten (mehrfach entwerteten) Parkscheines weist in der Regel schon allein aus der Tat an sich auf eine vorsätzliche Handlungsweise hin, da jedenfalls davon auszugehen ist…
…gewiß hält." Die Verwendung einer bereits entwerteten Tagespauschalkarte stellt nicht lediglich eine fahrlässige Verkürzung der Parkometerabgabe dar. Die Abgabenhinterziehung durch Verwendung einer manipulierten Tagespauschalkarte weist in der Regel schon allein aus der Tat an sich auf eine vorsätzliche Handlungsweise hin, da jedenfalls davon auszugehen ist…
…Verwendung eines bereits mehrfach entwerteten Parkscheines stellt nicht lediglich eine fahrlässige Verkürzung der Parkometerabgabe dar. Die Abgabenhinterziehung durch Verwendung eines manipulierten (mehrfach entwerteten) Parkscheines weist in der Regel schon allein aus der Tat an sich auf eine vorsätzliche Handlungsweise hin, da jedenfalls davon auszugehen ist…
…hält." Die Verwendung einer bereits mehrfach entwerteten Wochenpauschalkarte stellt nicht lediglich eine fahrlässige Verkürzung der Parkometerabgabe dar. Die Abgabenhinterziehung durch Verwendung einer manipulierten Wochenpauschalkarte weist in der Regel schon allein aus der Tat an sich auf eine vorsätzliche Handlungsweise hin, da jedenfalls davon auszugehen ist…
…ausgeschlossen, dass er subjektiv der Meinung gewesen sein kann, dass seine Jahressteuererklärungen als Quotenfall beim Finanzamt eingereicht werden. Bei Gesamtwürdigung war für die Jahressteuererklärungen 2019 eine vorsätzliche Handlungsweise des Beschuldigten nicht erweisbar, sodass die Beschwerde der Amtsbeauftragten insoweit abzuweisen war Beweiswürdigung zu § 49 Abs. 1…
…Gericht seine Unzuständigkeit aus, da die vorsätzliche Handlungsweise nicht mit der für eine Verurteilung notwendigen Sicherheit nachzuweisen war.Im Verfahren vor dem Spruchsenat I des Zollamts Österreich als Finanzstrafbehörde wurden die bisherigen Standpunkte aufrecht erhalten. Somit kam der Spruchsenat zur Überzeugung, dass der Beschuldigte aufgrund…