…Finanzamt wiederum dem Sozialministeriumservice mit der Bitte um neuerliche Begutachtung übermittelte. Im Gutachten vom 14. Dezember 2015 werden die Diagnosen und Einschätzungen des bereits erwähnten Vorgutachtens bestätigt und abermals festgestellt, die Beschwerdeführerin sei nicht voraussichtlich dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, und angemerkt…
…jedoch spätestens vor Vollendung des 25. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, und deren Unterhalt nicht zur Gänze aus Mitteln der Kinder- und Jugendhilfe oder nicht zur Gänze aus öffentlichen Mitteln zur Sicherung des Lebensunterhaltes…
…Pos.Nr. 03.04.01 mit der Einstufung des Grades der Behinderung von 40 v.H. vor. Alle drei (fach)ärztlichen Sachverständigengutachter beurteilten die Frage: "(Die Bf.) ist voraussichtlich dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen:" übereinstimmend mit "NEIN": Dr.in A. begründete diese…
…jedoch spätestens vor Vollendung des 27. bzw ab 1. Juli 2011 25. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. § 8 Abs 4 FLAG 1967 normiert, dass sich die Familienbeihilfe für jedes Kind, das erheblich behindert ist…
…Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 25. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen." Gegen den Abweisungsbescheid bezgl. des Antrages auf Gewährung erhöhter Familienbeihilfe erhob die Bf. Beschwerde wie folgt: Wegen…
…jedoch spätestens vor Vollendung des 25. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, und deren Unterhalt nicht zur Gänze aus Mitteln der Kinder- und Jugendhilfe oder nicht zur Gänze aus öffentlichen Mitteln zur Sicherung des Lebensunterhaltes…
…der Studienzeit genannten Gründe sinngemäß, c) für volljährige Kinder, die wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 25. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, (…)
…jedoch spätestens vor Vollendung des 25. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, und deren Unterhalt nicht zur Gänze aus Mitteln der Kinder- und Jugendhilfe oder nicht zur Gänze aus öffentlichen Mitteln zur Sicherung des Lebensunterhaltes…
…die wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 25. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Gemäß § 2 Abs. 1 lit. h Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967…
…gewähren ist, und sie vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, und sich in keiner Anstaltspflege befinden. Nach § 8 Abs…
…des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 25. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, Anspruch auf Familienbeihilfe. Lt. Gutachten ist die Erwerbsunfähigkeit erst nach Vollendung des 21. Lebensjahres eingetreten…
…meinem Sohn ein GdB seit 11/2014 bescheinigt. Er wird damit, dem Wortlaut des Sachverständigengutachtens zufolge, voraussichtlich dauernd außerstande sein sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Begründet wird diese Entscheidung mit der Vorlage der entsprechenden Befunde. Ich möchte daher darauf hinweisen, dass die vorgelegen Befunde…
…Soziales und Behindertenwesen, wurde bei mir rückwirkend mit 2/2001 (Aufenthalt in Gugging) festgestellt, dass ich voraussichtlich dauernd außerstande bin, für mich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Im Arztbrief von Gugging (Aufnahme 25.2.2001) vom 17.5.2001 ist zu lesen, dass ich bereits…
Das letzte Gutachten des Sozialministeriumservice vom 22./24.7.2024 bescheinigt dem Bf, voraussichtlich dauernd außerstande zu sein, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Das ist angesichts der diagnostizierten paranoiden Schizophrenie bei Verdacht auf kombinierte Persönlichkeitsstörung und des festgestellten Ausbildungs- und Tätigkeitsverlaufs schlüssig. Der Bf…
Das letzte Gutachten des Sozialministeriumservice vom 22./24.7.2024 bescheinigt dem Bf, voraussichtlich dauernd außerstande zu sein, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Das ist angesichts der diagnostizierten paranoiden Schizophrenie bei Verdacht auf kombinierte Persönlichkeitsstörung und des festgestellten Ausbildungs- und Tätigkeitsverlaufs schlüssig. Der Bf…
…ärztliche Sachverstand die ausschlaggebende Rolle spielt. Dem dürfte die Überlegung zugrunde liegen, dass die Frage, ob eine behinderte Person voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, nicht schematisch an Hand eines in einem bestimmten Zeitraum erzielten Einkommens, sondern nur unter Berücksichtigung von…
…einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 25. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Nach § 6 Abs. 5 FLAG haben Kinder, deren Eltern ihnen nicht überwiegend…
…ärztliche Sachverstand die ausschlaggebende Rolle spiele. Dem dürfte die Überlegung zugrunde liegen, dass die Frage, ob eine behinderte Person voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, nicht schematisch an Hand eines in einem bestimmten Zeitraum erzielten Einkommens, sondern nur unter Berücksichtigung von…
…Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 25. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, und sich in keiner Anstaltspflege befinden. Selbsterhaltungsfähigkeit ist gegeben, wenn das Kind sämtliche Unterhaltsbedürfnisse im Rahmen der…
…vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 25. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, und sich in keiner Anstaltspflege befinden. Selbsterhaltungsfähigkeit ist gegeben, wenn das Kind sämtliche…