…könne, dass die Feststellungen ebenfalls (wie in der GPLA vom D-3 für die Jahre 2004-2008) die Umqualifizierung von selbstständigen Werkvertragsnehmern in unselbstständige Dienstnehmer beträfen, was für die Beurteilung des Vorliegens einer vertretbaren Rechtsansicht für das gegenständliche Haftungsverfahren von Relevanz wäre, wurde die Bf…
…in den Jahren 2004-2008 auf Basis der damals herrschenden Rechtslage korrekt gehandelt. Ein Rechtsirrtum bzw. das Handeln auf Grund einer vertretbaren Rechtsansicht kann die Annahme eines Verschuldens ausschließen. Gesetzesunkenntnis oder irrtümlich objektiv fehlerhafte Rechtsauffassung sind aber nur dann entschuldbar und nicht als Fahrlässigkeit zuzurechnen…
…darin zitierten Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes) bewusst gewesen sein, dass im konkreten Fall die von ihr vertretene Rechtsmeinung nicht mit jener der Behörden bzw. der Judikatur übereinstimme. Eine Rechtsmeinung sei dann vertretbar, wenn sie sich mit der Verwaltungspraxis, mit den gefestigten Ergebnissen des wissenschaftlichen Studiums oder…
…Jänner 2023 durchgeführten mündlichen Senatsverhandlung wurde vorgebracht: Der Vertreter (PV) verwies auf das bisherige Vorbringen. Es liege eine vertretbare Rechtsansicht dahingehend vor, dass die lehrenden Personen in keinem Dienstverhältnis gestanden seien. Vorsitzende (V) an die Behördenvertreter (BV): Kennen Sie die Niederschriften über die Einvernahme der…
Infolge der schuldhaften Pflichtverletzung durch die Bf. konnte die Abgabenbehörde nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 17.5.2004, 2003/17/0134), auch davon ausgehen, dass die Pflichtverletzung Ursache für die Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben war. 8. Ermessen Die im Rahmen des § 224 BAO zu…
…keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte erzielt hätten, sondern steuerfreie Reiseaufwandsentschädigungen, sowie dass die Behörde Feststellungen über die tatsächlichen Auszahlungen hätte treffen müssen. Die Rechtsansicht des Finanzamtes, dass Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung im Beschwerdeverfahren gegen den Haftungsbescheid nicht erhoben werden könnten, wenn Bescheide über den Abgabenanspruch…
…91/13/0118). Davon kann im vorliegenden Beschwerdefall im Zusammenhang mit den Lohnabgaben keine Rede sein. Es liegt auch entgegen dem Vorbringen des Bf. keine (vertretbare) anderslautende Rechtsansicht vor, weil er selbst eingestand, dass bei ihm ein etwaiges Bestehen einer Verpflichtung zur Entrichtung von Lohnabgaben…
…12 | Barauslagenersatz | 2014 | 0,62 | 0,56 | Pfändungsgebühren | 2014 | 861,30 | 788,69 | Barauslagenersatz | 2014 | 6,06 | 5,55 | Summe | 255.364,14 Vertretbare Rechtsansicht Der nach Abgabenvorschriften Haftungspflichtige kann gemäß …
…BAO5 § 217 RZ 48). Nach Ansicht von Ritz treffe den Abgabepflichtigen dann kein grobes Verschulden, wenn der Selbstberechnung eine vertretbare Rechtsansicht zu Grunde liege. Im gegenständlichen Fall vertrete die Bf. die Ansicht, dass die angebotenen Hundewetten als "im Inland abgeschlossene Wetten anlässlich sportlicher Veranstaltungen" iSd…
…Bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben (zB USt, LSt) sei ein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung auszuschließen, wenn der Berechnung eine vertretbare Rechtsansicht zu Grunde liege. Nehme der Abgabepflichtige oder Abfuhrpflichtige eine falsche Berechnung auf Grund einer unvertretbaren Rechtsauffassung vor, so wäre …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den_Senat in der Beschwerdesache Bf., A-1, vertreten durch Wirtschaftstreuhänder Mag. Werner Obermüller, Maderspergerstraße 22a, 4020 Linz, über die Beschwerde vom 23.06.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Neunkirchen Wiener Neustadt vom…
…weshalb entgegen der Rechtsansicht des Finanzamtes (teilweise stattgebende Berufungsvorentscheidung) eine nochmalige Zustellung dieser Bescheide im Haftungsverfahren nicht erforderlich war. Eine Aufhebung des Haftungsbescheides hinsichtlich der Lohnabgaben 2010 kommt daher aus diesem Grund (siehe allerdings die Ausführungen zur vertretbaren Rechtsansicht) nicht in Betracht. Anders verhält es…
…der Beurteilung der Haftungsvoraussetzungen nach § 9 BAO bewirken könnte (VwGH 16.9.2003, 2003/14/0040). Vertretbare Rechtsansicht Zwar hat nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes die nach § 9 BAO erforderliche Verschuldensprüfung von der objektiven Richtigkeit der Abgabenfestsetzung auszugehen (VwGH 27.2.2008, 2005/13/0094)…
…oder bloß leichte Fahrlässigkeit vorliege. Dies sei insbesondere dann gegeben, wenn der (nach Ansicht der Behörde: fehlerhaften) Selbstberechnung der Abgabe eine vertretbare Rechtsansicht zugrunde liege. Selbst wenn die der Selbstberechnung zugrunde liegende Rechtsansicht unvertretbar sein sollte, wäre dies für die Anwendung des § 217 Abs 7…
…im Sinne des Beschwerdevorbringens. Eine Verfassungswidrigkeit liege nicht vor. Betreffend Säumniszuschlag sei für die Monate November und Dezember 2016 den Beschwerdeführern die Rechtsansicht des Magistrates der Stadt Wien bereits bekannt gewesen. Daher sei der Säumniszuschlag auch in den Beschwerdevorentscheidung weiter vorgeschrieben worden. Es sei weder…
…10.2.2004, ZRV/0114-Z4I/03). Das Stützen auf eine vertretbare Rechtsmeinung ermöglicht eine Nichtfestsetzung der Säumniszuschläge gemäß § 217 Abs 7 BAO nur dann, wenn nur diese eine (1) vertretbare Rechtsansicht im Zeitpunkt der Fälligkeit vorliegt und kein Anhaltspunkt dafür besteht, diese Qualifikation auch…
…in der Sache“ zu entscheiden. 1. Beschwerdepunkt/e: Strittig ist, ob die Farbkopie eines § 29b StVO – Parkausweises Parkometerabgabe befreiend ist. Die Beschwerdeausführungen zusammengefasst werden eine vertretbare Rechtsansicht, Anwendung eines Tatbestandes mit unbestimmtem Inhalt und Doppelbestrafung behauptet. Die Bf. beantragt, das Verwaltungsstrafverfahren einzustellen und (oder) die…
…ihr vorgehaltenen Neuberechnungen der Behörde trotz Ankündigung nicht entgegengetreten ist, geht das Gericht von der Richtigkeit des Zahlensubstrates aus. Die Neuberechnung der Steuer und die dabei zutage getretene beträchtliche Abweichung von den Monatserklärungen ist nicht auf vertretbare Rechtsansicht, Tatsachenirrtum oder bloßes Versehen (leichte Fahrlässigkeit) des…
…al., Abgabenordnung, 50) zu Grunde legt. Ist keiner der vorstehend angeführten Umstände gegeben, kann von einer vertretbaren Rechtsansicht nicht die Rede sein; eine vom klaren Gesetzeswortlaut systematisch oder regelmäßig abweichende Selbstberechnung wird dann im Regelfall die Annahme groben Verschuldens (Absicht bzw. grobe Fahrlässigkeit) rechtfertigen. Den…
…im Vorlageantrag Bezug genommen. Die Bf wurde in diesem Zusammenhang eingeladen, dass, sollte die Abrechnung im Prüfungszeitraum 2007 - 2010 im Sinne dieses Umsatzsteuerprotokolls erfolgt sein und somit der Besteuerung der ALL IN FEEs eine vertretbare Rechtsansicht zugrunde gelegt worden sein (Ritz, BAO6, § 217 Tz 48…