…whft. XXX, vertreten durch Mag. Josef Herr, Rechtsanwalt, Thunstraße 16, 5400 Hallein, wegen versuchter Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 iVm § 13 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG über die - mit Schriftsatz vom 29. März 2019 eingeschränkte - Beschwerde des Beschuldigten…
Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis nicht von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder…
…sondern diese ganz im Gegenteil zu hoch ausfiel, ist auch das Bewirken einer Verkürzung in Höhe des Differenzbetrages zwischen dem festgesetzten und dem tatsächlichen Abgabenbetrag undenkbar. Beweis: Beschwerdevorentscheidungen vom 2.11.2022 Auch eine versuchte Abgabenhinterziehung kommt nicht in Betracht, da ***4*** durch die Nichtabgabe…
…in Höhe von insgesamt € 5.470,00 (pro Monat jeweils € 911,67) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und hiedurch versuchte Abgabenhinterziehungen nach §§ 33 Abs. 1, 13 FinStrG [Fakten Pkt. a.)] und Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit…
…2014) verkürzt wurden bzw. werden sollten (L-KG 2015), und hiedurch vollendete bzw. hinsichtlich der Fakten Pkt. 1 USt und KÖSt 2014 und 2015 sowie Pkt. 3 L-KG 2015 lediglich versuchte Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 FinStrG begangen, weshalb über ihn gemäß § 33 Abs…
…möglich, sondern für gewiss gehalten und hiedurch eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG [Pkt. a)], versuchte Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 FinStrG [Pkt. b)] sowie Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG [Pkt. c)] begangen, weshalb über ihn gemäß § 33 Abs…
…a FinStrG betreffend die Voranmeldungszeiträume Februar und März 2012 eingeleitet worden war. Das diesbezügliche Fehlverhalten des Beschuldigten ist daher als solches zu qualifizieren, weil - wie oben ausgeführt - deren Strafbarkeit nicht durch eine Strafbarkeit wegen versuchter Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG konsumiert worden ist. 17…
…die Voranmeldungszeiträume l. bis III. Quartal 2015 ungerechtfertigte Umsatzsteuergutschriften in Höhe von insgesamt € 8.377,84 (01-03/15: € 206,17 + 04-06/15 € 2.412,67 + 07-09/15 € 5.759,00) geltend gemacht und hiedurch versuchte Abgabenhinterziehungen nach §§ 13…
…bescheidmäßigen Festsetzung. Für die U und E der Jahre 2016, 2017 und 2018 wurde somit bisher unrichtig von vollendeten Abgabenverkürzungen ausgegangen. Es können nur versuchte Abgabenhinterziehungen vorliegen, die jeweils mit Einreichung der unrichtigen Erklärung bewirkt wurden. Eine Strafbarkeit besteht diesbezüglich nur bei Vorsatz als Schuldform. …
…dazu ausgeführt, dass aus den Aufhebungen von Haftungsbescheiden durch das BFG vom 16.3.2018 und vom 25.1.2018 (Aufhebungen unter Zurückverweisung) aus verfahrensrechtlichen Gründen keine Feststellungen für das gegenständlichen Verfahren abgeleitet werden können. Auf die Ausführungen betreffend versuchter Abgabenhinterziehung für Körperschaftsteuern 2003, 2007…
…Verfahren zugrunde gelegt werden können. Zusammengefasst steht somit fest, dass der Beschuldigte die Abgabenhinterziehungen der Jahre 2014 bis 2016 gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG bzw. für Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer 2017 als versuchte Abgabenhinterziehungen gemäß §§ 33 Abs. 1, 13 FinStrG verwirklicht hat. Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs…
…bewirkt wird. Für die U und E der Jahre 2016, 2017 und 2018 wurde unrichtig von vollendeten Abgabenverkürzungen ausgegangen. Es können jedoch nur versuchte Abgabenhinterziehungen vorliegen, die jeweils mit Einreichung der unrichtigen Erklärung bewirkt wurden. Eine Strafbarkeit besteht diesbezüglich nur bei Vorsatz als Schuldform. Die…
…157 und 82 Abs. 3 lit. c FinStrG einzustellen. Die Frage, ob die Nichtabgabe von Abgabenerklärungen eine vollendete oder versuchte Abgabenhinterziehung darstellt, hängt darüber hinaus vor allem davon ab, ob der Behörde die Entstehung des Abgabenanspruchs dem Grunde nach bekannt ist oder nicht (vgl. dazu …
…2014: € 7.000,00) zu bewirken versucht, indem er keine Umsatzsteuerjahreserklärungen abgegeben habe, [ergänze aus den Feststellungen: wobei es ihm dabei jeweils darauf angekommen sei, sich durch eine wiederkehrende Begehung einen nicht bloß geringfügigen fortlaufenden abgabenrechtlichen Vorteil zu verschaffen,] und hiedurch gewerbsmäßige Abgabenhinterziehungen nach …
…121.494,44) aus dem Verkauf von bei Einbruchsdiebstählen erbeuteter Zigaretten und anderer Waren gegenüber der Abgabenbehörde nicht offengelegt hat, [ergänze: wobei es ihm darauf angekommen ist, sich durch eine wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen,] und hiedurch versuchte gewerbsmäßige Abgabenhinterziehungen nach §§ 33 Abs…
Hinsichtlich der Einkommensteuer für 2010 ist im Zweifel zu Gunsten für die Beschuldigte gar keine versuchte Hinterziehung feststellbar: Die einkommensteuerliche Behandlung des Sanierungsgewinnes erscheint als Spezialwissen, welches der Gastwirtin im Zeitpunkt der Versäumung der gesetzlichen Erklärungsfrist und auch danach mangels entsprechender Anhaltspunkte in der gegebenen…
…bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit als auch aus Gewerbebetrieb Differenzen zwischen den Gutschriften am betrieblichen Bankkonto und den Einnahmen in der Buchhaltung sowie einer Gutschrift von einem Rechtsanwalt, die als Aufwand verbucht worden ist, festgestellt: Differenz Geschäftsführerbezug ***18*** € 6.666,66. Honorare Versicherungsmakler…
…Betrag unterschreitenden Geldstrafe aus besonderen Gründen ist zulässig, wenn die Ahndung der Finanzvergehen nicht dem Gericht obliegt. Aufgrund der teilweisen Verfahrenseinstellung in Bezug auf die versuchte Abgabenhinterziehung an Einkommensteuer 2016 war mit einer Strafneubemessung vorzugehen. Entsprechend der Bestimmung des § 23 FinStrG ist Grundlage für die…
…Außenprüfung zu ABNr. 9991 der Abgabenverkürzung im Ausmaß von € 1.293,00 zuvorgekommen. A hat daher in diesem Zusammenhang Hinterziehungen an Umsatzsteuer nach § 33 Abs. 1 FinStrG bzw. betreffend das Veranlagungsjahr 2011 eine versuchte Hinterziehung an Umsatzsteuer nach §§ 33 Abs. 1, 13 FinStrG zu…
…Veranlagungsjahr 2013 gemäß § 33 Abs. 1 iVm § 13 FinStrG - strafrelevant verbleibend - eine versuchte Hinterziehung an Umsatzsteuer in Höhe von € 370,01 zu verantworten. Die vereinnahmten Umsatzsteuern wurden nach ihrer Festsetzung zwischenzeitig an den Fiskus abgeführt (Rückstandsabfrage, Abgabenkonto des Beschuldigten). 12.11. Betreffend den Voranmeldungszeitraum…