…whft. XXX, vertreten durch Mag. Josef Herr, Rechtsanwalt, Thunstraße 16, 5400 Hallein, wegen versuchter Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 iVm § 13 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG über die - mit Schriftsatz vom 29. März 2019 eingeschränkte - Beschwerde des Beschuldigten…
Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis nicht von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder…
…F, vertreten durch Dr. JK, Rechtsanwältin, V., D.Str 29, wegen des Finanzvergehens der versuchten Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 iVm § 13 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 30. Juni 2011 gegen das Erkenntnis des Finanzamtes S, vertreten durch die Amtsbeauftragte Mag…
…sondern diese ganz im Gegenteil zu hoch ausfiel, ist auch das Bewirken einer Verkürzung in Höhe des Differenzbetrages zwischen dem festgesetzten und dem tatsächlichen Abgabenbetrag undenkbar. Beweis: Beschwerdevorentscheidungen vom 2.11.2022 Auch eine versuchte Abgabenhinterziehung kommt nicht in Betracht, da ***4*** durch die Nichtabgabe…
…in Höhe von insgesamt € 5.470,00 (pro Monat jeweils € 911,67) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und hiedurch versuchte Abgabenhinterziehungen nach §§ 33 Abs. 1, 13 FinStrG [Fakten Pkt. a.)] und Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit…
…Eintritt des tatbildmäßigen Erfolges vollendete, sondern auch (bereits) jeder Versuch einer Tat iSd § 33 Abs. 1 FinStrG gleichermaßen strafbar. Eine Abgabenverkürzung ist gemäß (der Legaldefinition des) § 33 Abs. 3 lit. a FinStrG dann bewirkt bzw. das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung damit vollendet, wenn bescheidmäßig festzusetzende Abgaben…
…ist, und andererseits bei T eine eher nicht anzunehmende unrealistische Einschätzung über die zukünftige Vorgangsweise des ihn tatsächlich beständig bedrängenden Finanzamtes vorgelegen haben müsste. Insoweit war somit hinsichtlich der vorgeworfenen versuchten Abgabenhinterziehungen spruchgemäß mit einer Verfahrenseinstellung im Zweifel vorzugehen. Keine Zweifel hegt der Berufungssenat hingegen…
…H, Erstbeschuldigten, die erfolgte Schadensgutmachung, der Umstand, dass es hinsichtlich der Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 FinStrG beim bloßen Versuch geblieben ist, sowie der eingetretene Zeitablauf seit Begehung der Taten, für welchen aus der verfügbaren Aktenlage neuerliche abgabenrechtliche Verfehlungen des Dr. H nicht festzustellen sind…
…2014) verkürzt wurden bzw. werden sollten (L-KG 2015), und hiedurch vollendete bzw. hinsichtlich der Fakten Pkt. 1 USt und KÖSt 2014 und 2015 sowie Pkt. 3 L-KG 2015 lediglich versuchte Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 FinStrG begangen, weshalb über ihn gemäß § 33 Abs…
…möglich, sondern für gewiss gehalten und hiedurch eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG [Pkt. a)], versuchte Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 FinStrG [Pkt. b)] sowie Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG [Pkt. c)] begangen, weshalb über ihn gemäß § 33 Abs…
…a FinStrG betreffend die Voranmeldungszeiträume Februar und März 2012 eingeleitet worden war. Das diesbezügliche Fehlverhalten des Beschuldigten ist daher als solches zu qualifizieren, weil - wie oben ausgeführt - deren Strafbarkeit nicht durch eine Strafbarkeit wegen versuchter Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG konsumiert worden ist. 17…
…€ 1.910,94 bewirkt hat und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten hat und hiedurch versuchte Abgabenhinterziehungen nach §§ 13, 33 Abs.1 FinStrG (zu den Fakten Pkt. 1.) sowie Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG (zu den Fakten Pkt…
…bewirken versucht hat und B) unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz 1994 entsprechenden Voranmeldungen betreffend die Voranmeldungszeiträume Jänner bis Juli 2001 eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt ATS 8.000,00 bewirkt hat und hiedurch versuchte Abgabenhinterziehungen…
…die Voranmeldungszeiträume l. bis III. Quartal 2015 ungerechtfertigte Umsatzsteuergutschriften in Höhe von insgesamt € 8.377,84 (01-03/15: € 206,17 + 04-06/15 € 2.412,67 + 07-09/15 € 5.759,00) geltend gemacht und hiedurch versuchte Abgabenhinterziehungen nach §§ 13…
…€ 3.243,78 + 2007 € 2.486,24) zu bewirken versucht, indem er die Einreichung der Abgabenerklärungen unterlassen hat mit dem Ziel, auf diese Weise eine Festsetzung der Jahresumsatzsteuern mit Null bzw. in Höhe eines geltend gemachten Guthabens herbeizuführen, und hiedurch versuchte Abgabenhinterziehungen nach …
…Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dr. Ernst Grafenhofer und Mag. Helmut Schabetsberger als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen G wegen versuchter Abgabenhinterziehungen gemäß §§ 33 Abs. 1, 13 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des…
…bescheidmäßigen Festsetzung. Für die U und E der Jahre 2016, 2017 und 2018 wurde somit bisher unrichtig von vollendeten Abgabenverkürzungen ausgegangen. Es können nur versuchte Abgabenhinterziehungen vorliegen, die jeweils mit Einreichung der unrichtigen Erklärung bewirkt wurden. Eine Strafbarkeit besteht diesbezüglich nur bei Vorsatz als Schuldform. …
…veranlasst) steuerlich erfasst. Es ist daher im Zweifel zu Gunsten des Beschuldigten davon auszugehen, dass sein Tatplan nicht auf eine endgültige Abgabenvermeidung ausgerichtet war, weshalb allenfalls versuchte Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 FinStrG mit der für ein Finanzstrafverfahren notwendigen Sicherheit nicht beweisbar sind. Davon abgesehen…
…Beweislage sowie dem übereinstimmenden Parteivorbringen bestehen am Vorliegen einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a und § 33 Abs. 1 FinStrG betreffend die im Spruch Punkt 1) und 2) des angefochtenen Erkenntnisses genannten und zum Teil versuchten Umsatzsteuerverkürzungen im Ausmaß wie vom ersten Senat verkündet…
…dazu ausgeführt, dass aus den Aufhebungen von Haftungsbescheiden durch das BFG vom 16.3.2018 und vom 25.1.2018 (Aufhebungen unter Zurückverweisung) aus verfahrensrechtlichen Gründen keine Feststellungen für das gegenständlichen Verfahren abgeleitet werden können. Auf die Ausführungen betreffend versuchter Abgabenhinterziehung für Körperschaftsteuern 2003, 2007…