…§ 94 Rz 23). Im der beschwerdegegenständlichen Anmietung der Wohnung in Wien zugrunde liegenden Mietvertrag vom 28.9.2006 ist in dessen Punkt I (2) festgehalten, dass die Vermietung ausschließlich zu Wohnzwecken für FT und seiner Tochter ST erfolgt. Daraus folgt, dass eine geschäftliche Nutzung der…
Die von der belangten Behörde vorgenommene Interpretation der Entscheidung UFS 31.7.2006, RV/0941-W/04, nach der der Mieter die Sache unmittelbar zu Wohnzwecken gemietet haben müsse, sei mit dieser Einordnung als sachbezogene Begünstigungsbestimmung nicht vereinbar. Schädlich für die Begünstigungsbestimmung nach § 33 TP…
…und nicht unmittelbar zu Wohnzwecken. Dagegen wurde rechtzeitig das Rechtsmittel der Beschwerde eingebracht und damit begründet, dass die gegenständliche Mietvereinbarung gemäß § 33 TP 5 Abs. 4 Z 1 Gebührengesetz von den Hundertsatzgebühren befreit sei, da es sich sehr wohl um eine Anmietung zu Wohnzwecken handle…
…VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Bei der Beschwerdeführerin, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, an der die ***Privatstiftung*** unmittelbar zu 47,37 % beteiligt ist, fand eine den Zeitraum 2015 bis 2018 betreffende Außenprüfung (Nachschauzeitraum 2019 bis 2021) hinsichtlich Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Kammerumlage und Kapitalertragsteuer statt. Der…
…Verfahrensgang Bei der Beschwerdeführerin, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, an der die ***Privatstiftung1*** unmittelbar zu 47,37 % beteiligt ist, fand eine den Zeitraum 2019 bis 2021 betreffende Außenprüfung (Nachschauzeitraum 2022 bis 2023) hinsichtlich Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer statt. Der Prüfer stellte - wie auch bereits bei…
…Unmittelbarkeitserfordernis, auf das die belangte Behörde mittels Zitat hinweist, sei also so zu verstehen, dass die Bestandsache bei Übergabe an den Mieter unmittelbar Wohnzwecken zu dienen habe. Dieses Verständnis der Entscheidung UFS 31.7.2006, RV/0941-W/04 decke sich auch mit dem Umstand…
…Begünstigung erstreckt sich nicht nur auf die unmittelbaren Wohnräume, sondern auch auf die mitvermieteten oder mitbenutzten Nebenräume wie Keller, Dachböden, Waschküchen, Balkone und Terrassen oder ähnliches, (vgl. VWGH GZ 2007/15/0116). Ein in (fast jeder Wohnung zu Wohnzwecken vorhandenes) Büro kann an der grundsätzlichen…
…die Staatsanwaltschaft am 20.3.2018 die Auskunftserteilung über die Bankkonten und Geldschäfte des ***B1*** und des Beschwerdeführers sowie die Durchsuchung der betrieblich genutzten und zu Wohnzwecken verwendeten Gebäude des ***B1*** und des Beschwerdeführers angeordnet hat. Bei der Prüfung des Wareneinkaufes wurden Eingangsrechnungen der Fa…
…behandelt worden. Hätte die Abgabenbehörde im Zuge der Nachschau einen Sachbezug erkannt, hätte dies unmittelbar zu einer Außenprüfung und/oder entsprechenden Haftungsbescheiden führen müssen. Durch die formlose Beendigung ohne weitere Maßnahmen habe das FA eine "Auskunft erteilt" auf deren sachliche Richtigkeit die HbfP. vertraut habe…
…dass der Steuervorteil, der sich daraus ergibt, dass ein Unternehmen auf Leasingumsätze zurückgreift, anstatt die Wirtschaftsgüter unmittelbar zu erwerben, keinen Steuervorteil darstellt, dessen Gewährung dem im Unionsrecht verfolgten Ziel zuwiderläuft, soweit die betreffenden Vertragsbedingungen insbesondere hinsichtlich Festsetzung der Miethöhe den normalen Marktbedingungen entsprächen. Daraus folgt…
…10%igen Umsatzsteuer zu unterziehen. Für die übrigen Teile der vermieteten Liegenschaft ist der 20%ige Umsatzsteuersatz zur Anwendung zu bringen. Im Einzelnen betrifft dies: a) Entgeltanteil für den Schuppen Da der Schuppen unmittelbar betrieblichen Zwecken der v (und somit nicht Wohnzwecken des Gesellschafter-Geschäftsführers…
…an Mitglieder seiner Familie zu Wohnzwecken vermietet. Der Gesellschafter-Geschäftsführer sei mit 90 %, seine Ehe-Gattin mit 10 % an der GmbH beteiligt gewesen. Zwar habe der VwGH den angefochtenen Bescheid wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Allerdings sei der Begründung dieses Erkenntnisses zu entnehmen…
…grundbücherliches Miteigentum an einem Mehrfamilienhaus in München haben und in dem Mehrfamilienhaus eine 180 m2 große Wohnung zu Wohnzwecken nutzten. An der elterlichen Adresse sind die Bf sowie die Kinder jeweils seit Geburt gemeldet. Der Ehemann und Kindesvater war in Deutschland zu keinem Zeitpunkt gemeldet…
…Nutzungsdauer abzusetzen. Gemäß § 16 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 sind Absetzungen für Abnutzung (AfA) und für Substanzverringerungen Werbungskosten. Bei für zu Wohnzwecken überlassenen Gebäuden beträgt die AfA 1,5 % der Bemessungsgrundlage. Gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 lit. a UStG 1994 kann der Unternehmer…
…die überwiegend Wohnzwecken dienen" spricht. Die Syntax legt nahe, dass sich der Halbsatz "die überwiegend Wohnzwecken dienen" auf "Gebäude oder Gebäudeteile" bezieht, d.h., dass die sachliche Bestimmung des Bestandobjektes maßgeblich ist. Dass allein der zu vergebührende Bestandvertrag einer Vertragspartei (Bestandnehmer) schon unmittelbar (überwiegend) der…
…wurden sonst noch an die Kinder übertragen? Wurde eine Vertretung über das Pflegschaftsgericht eingerichtet? Wer bewohnt das betroffene Haus und in welcher Weise wird die Nutzung zu Wohnzwecken den Kindern abgegolten? Sollten die Unterlagen nicht in oben genannter Frist einlangen, ist die Beschwerde abzuweisen. Beschwerdevorentscheidung…
…vorgelegt werden. 3. Top 6-8 Auf Punkt 2. der Niederschrift über die Schlussbesprechung wird verwiesen. Abgesehen davon, dass die Nutzung dieser Wohnung zu Wohnzwecken durch die Miteigentümerin ME3 gemäß § 20 Abs. 1 Z. 1 EStG 1988 Kosten der privaten Lebensführung darstellen, sei darauf hingewiesen…
…seiner Lebensgefährtin und nunmehrigen Frau G und deren Sohn, Herrn E, bis zur Übergabe der Liegenschaft an den Käufer tatsächlich zu Wohnzwecken genutzt. Herr D ist im Oktober 2005 eingezogen, er war an der Adresse*** mit Hauptwohnsitz vom 18.11.2005 bis 21.05.2008…
…die überwiegend Wohnzwecken dienen" spricht. Die Syntax legt nahe, dass sich der Halbsatz "die überwiegend Wohnzwecken dienen" auf "Gebäude oder Gebäudeteile" bezieht, d.h., dass die sachliche Bestimmung des Bestandobjektes maßgeblich ist. Dass allein der zu vergebührende Bestandvertrag einer Vertragspartei (Bestandnehmer) schon unmittelbar (überwiegend) der…
…die überwiegend Wohnzwecken dienen" spricht. Die Syntax legt nahe, dass sich der Halbsatz "die überwiegend Wohnzwecken dienen" auf "Gebäude oder Gebäudeteile" bezieht, d.h., dass die sachliche Bestimmung des Bestandobjektes maßgeblich ist. Dass allein der zu vergebührende Bestandvertrag einer Vertragspartei (Bestandnehmer) schon unmittelbar (überwiegend) der…